- 09.09.2026, 17:35:02
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Vizekanzler und Wohnminister Babler begrüßt EU-Initiative für leistbares Wohnen als „wichtigen und längst überfälligen Schritt“
Österreich wird seine Expertise als international anerkanntes Vorbild in EU-Prozess einbringen
„Als wichtigen und längst überfälligen Schritt“ bezeichnet Vizekanzler und Wohnminister Andreas Babler die heute präsentierten Pläne der EU zu leistbarem Wohnen. „Bezahlbarer Wohnraum kann nicht allein dem Markt überlassen werden. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und ein Grundrecht – und dieses Recht muss für alle Menschen in Europa gesichert sein“, so Babler.
„Das Ziel ist ein starker europäischer Rahmen, der Investitionen in gemeinnützigen und kommunalen Wohnbau erleichtert, Spekulation begrenzt und Städten sowie Gemeinden wirksame Instrumente in die Hand gibt. Der Maßstab jeder europäischen Regelung muss sein, ob sie die Wohnkosten der Menschen tatsächlich senkt und dauerhaft leistbare Wohnungen schafft“, hält Babler fest.
Begrüßt werden von Babler die EU-Vorschläge zum Ausbau des sozialen und gemeinnützigen Wohnraums, eine aktive öffentliche Bodenpolitik, die Mobilisierung leerstehender Gebäude sowie langfristige öffentliche Finanzierungsinstrumente. Das erfolgreiche österreichische Modell mit Kostenmieten, Vermögensbindung und der Verpflichtung zur Reinvestition sollte als Vorbild dienen und darf nicht verwässert werden. Eine bloße Mindestbindung von 20 Jahren reicht in angespannten Wohnungsmärkten nicht aus. Das Prinzip der dauerhaften Sozialbindung und das gemeinnützige Modell müssen im europäischen Rahmen ausdrücklich anerkannt und gestärkt werden.
Kritisch zu beurteilen sind die Einstufung von „Wohnungsdruckgebieten“. Ein starrer europäischer Schwellenwert könne die sehr unterschiedlichen Realitäten der Wohnungsmärkte nicht abbilden. Ein Bezirk mit stark steigenden Mieten, Wohnraummangel oder massiver touristischer Nutzung kann unter erheblichem Druck stehen, ohne einen bestimmten Kaufpreis-Einkommens-Wert zu erreichen. Die Einstufung muss lokale Kriterien (Mieten, Leerstand, Tourismus) einbeziehen. Die Entscheidungskompetenz muss hier bei den Regionen bleiben.
Eine pauschale EU-Ausnahme für Hauptwohnsitze bei Kurzzeitvermietungen wird von Babler abgelehnt: „Erfolgreiche lokale Beschränkungen - wie die Wiener 90-Tage-Regel – dürfen durch europäische Vorgaben weder aufgeweicht noch für die Zukunft blockiert werden.“
Die vorgeschlagene regelmäßige Überprüfung von Maßnahmen ist grundsätzlich sinnvoll, aber eine starre Fünfjahresfrist zur Überprüfung von Maßnahmen erzeugt zu viel Verwaltungsaufwand. Auch schnellere Bauverfahren sind gut, dürfen aber nicht zu Lasten von Sicherheit, Umweltstandards, Barrierefreiheit und demokratischer Beteiligung gehen. „Leistbarer Wohnraum darf nicht gegen Qualität und Rechtsstaatlichkeit ausgespielt werden“, betont der Wohnminister.
Ein zusätzliches Angebot allein löst die Leistbarkeitskrise nicht. „Entscheidend ist, welcher Wohnraum entsteht, wem er gehört und zu welchen Bedingungen er vermietet wird. Wien zeigt Jahrzehnten, dass eine starke öffentliche Hand, sozialer Wohnbau und langfristige Planung leistbares Wohnen ermöglichen können. Dieses Erfolgsmodell sollte als Vorbild für ganz Europa dienen. Umso wichtiger ist es, dass die EU nun Verantwortung übernimmt und mit dem Gesetzvorschlag für leistbares Wohnen europaweit konkrete Maßnahmen für leistbares, sicheres und menschenwürdiges Wohnen vorantreibt“, so Babler.
Der Vorschlag der EU-Verordnung enthält einige wertvolle Ansätze, sie knüpft in wesentlichen Bereichen an Instrumente an, mit denen Österreich – insbesondere im gemeinnützigen Wohnbau, in der Wohnbauförderung und teilweise in der Bodenpolitik – bereits über langjährige Erfahrung verfügt. „Noch sind wir nicht dort, wo wir hinmüssen: Daher wird Österreich seine Expertise als international anerkanntes Vorbild gemeinsam mit meinen Expertinnen und Experten ambitioniert in den europäischen Prozess einbringen“, so Wohnminister Babler.
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