- 09.09.2026, 11:48:33
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AK Präsident Zangerl: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind keine Risikokapitalgeber der Arbeitgeber!“
Insolvenz-Entgelt-Fonds: Arbeitnehmer dürfen nicht für Firmenpleiten bezahlen. Zangerl: "Beispiel IEF zeigt, wie kurzsichtig in Österreich Wirtschaftspolitik gemacht wird."
Wer arbeitet, hat ein Recht darauf, für diese Arbeit bezahlt zu werden. Dieser eigentlich selbstverständliche Grundsatz darf auch dann nicht außer Kraft gesetzt werden, wenn ein Unternehmen insolvent wird. Genau dafür gibt es den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Er ist kein Luxus und keine beliebige Sozialleistung, sondern eine zentrale Schutzvorrichtung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Anstelle endlich dafür zu sorgen, dass der Wirtschaftsstandort einen Aufschwung nehmen kann, führen sinnlose Sparmaßnahmen dazu, dass genau das Gegenteil erreicht wird. Die Arbeitgeberbeiträge an den IEF wurden wiederholt gesenkt zu Gunsten der Wirtschaft – diese boomt jedoch trotzdem nicht, sondern ruft nach immer weiteren Entlastungen. Das führt dazu, dass auch ein so wichtiges Instrument des Sozialstaats wie der IEF gefährdet wird“, kritisiert AK Präsident Erwin Zangerl. „Obwohl die Wirtschaft in den letzten zehn Jahren mit über 63 Milliarden Euro gestützt wurde, wurden die Lohnnebenkosten erneut gesenkt. Und das rein aus politischem Kalkül und nicht, um das Staatsdefizit einzudämmen. Das Beispiel des jetzt ohne Eingriff selbst insolventen Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) zeigt, wie kurzsichtig in Österreich Wirtschaftspolitik gemacht wird: Für die Arbeitgeber und gegen die Arbeitnehmer, die bei einer Insolvenz nun um ihre Ansprüche umfallen, da die Bundesregierung diese wichtige Unterstützung unseres Sozialsystems ausgehungert hat“, so Zangerl, der darauf verweist, dass auch der Rechnungshof die Notwendigkeit höherer Beiträge bestätigt.
Der aktuelle Bericht des Rechnungshofes zeigt, wie wichtig ein leistungsfähiger und ausreichend finanzierter Insolvenz-Entgelt-Fonds ist. Im Jahr 2024 stellten 33.221 Beschäftigte einen Erstantrag auf Insolvenz-Entgelt – für nicht bezahlte Löhne und Gehälter für bereits geleistete Arbeit. 270,3 Millionen Euro wurden an betroffene Beschäftigte ausbezahlt. Im Jahr 2025 stiegen die Auszahlungen auf über 300 Millionen Euro. „Hinter diesen Zahlen stehen keine abstrakten Budgetpositionen. Dahinter stehen Menschen, die ihre Miete bezahlen müssen, Familien erhalten, Kredite bedienen und ihren täglichen Lebensunterhalt bestreiten müssen – und die oftmals von einem Tag auf den anderen mit der Insolvenz ihres Arbeitgebers konfrontiert werden. Und diesen Menschen sagen irgendwelche Think-Tanks und liberale Parteienvertreter, sie sollen eben den Gürtel enger schnallen, da der Fonds sparsamer werden müsste. Doch der Insolvenzentgeltfonds vergibt keine Almosen, sondern Geld, das den Beschäftigten aus einer Insolvenz zusteht, die nicht von den Beschäftigten, sondern durch Politik, Wirtschaft oder Industrie verursacht wurde“, stellt Zangerl klar. Zangerl verweist auch darauf, dass die Anhebung des Beitrags zum IEF auch keine Glaubensfrage ist, sondern eine gesetzliche Pflicht, die auch vom Rechnungshof eingefordert wird.
„Wer gearbeitet hat, hat auch Anspruch auf sein Geld. In der aktuellen Diskussion wird mitunter der Eindruck erweckt, beim Insolvenz-Entgelt handle es sich um eine großzügige staatliche Leistung, bei der man problemlos den Rotstift ansetzen könne“, so Zangerl weiter. Das sei jedoch grundlegend falsch. Denn der Fonds sichert arbeitsrechtliche Ansprüche, die Beschäftigte bereits erworben haben: ausständige Löhne und Gehälter ebenso wie offene Zeitguthaben, Urlaubsersatzleistungen, Kündigungsentschädigungen und weitere gesetzlich geschützte Ansprüche.
„Wer diese Absicherung pauschal beschneiden will, muss daher auch sagen, was das in der Praxis bedeutet: Das wirtschaftliche Risiko einer Unternehmensinsolvenz wird stärker auf jene Menschen übertragen, die dieses Unternehmen nicht geführt und die nicht unternehmerische und schon gar nicht politische Entscheidungen getroffen haben. Und um es noch einmal klar zu sagen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind keine Risikokapitalgeber ihrer Arbeitgeber.
Vor allem darf ein weiterer Befund des Rechnungshofes nicht unter den Tisch fallen: Die finanzielle Situation des Fonds ist auch eine Folge politischer Entscheidungen über seine Finanzierung. Der Beitragssatz wurde über Jahre deutlich reduziert und 2022 auf nur noch 0,1 Prozent abgesenkt. Die zuvor aufgebauten Reserven gingen dadurch stark zurück. Der Rechnungshof hält deshalb eine Anhebung des Beitragssatzes für notwendig.
Besonders kritisch sind Vorschläge zu sehen, die unter Verweis auf internationale Vergleiche bei Bezugsdauer und Höchstgrenzen ansetzen und damit den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern reduzieren wollen.
Solche Vorschläge folgen einem einfachen Muster: Wenn die Finanzierung eines Sicherungssystems schwieriger wird, werden die Leistungen gekürzt. „Das mag auf einer Musterrechnung einfach aussehen. Sozialpolitisch und arbeitsrechtlich ist es jedoch der falsche Ansatz“, sagt Zangerl.
Leistungskürzungen würden auch das Finanzierungsproblem nicht an seiner Wurzel lösen. „Wenn ein Fonds über Jahre Reserven aufbaut und gleichzeitig seine Finanzierung anschließend deutlich zurückgefahren wird, muss auch über eine nachhaltige Finanzierung gesprochen werden. Es ist traurig genug, dass der Rechnungshof überhaupt auf eine solche Tatsache hinweisen muss“, stellt Zangerl klar.
Die Kürzungen würden auch Menschen gerade in einer Phase maximaler wirtschaftlicher Unsicherheit treffen, sagt Zangerl: „Wer gleichzeitig seinen Arbeitsplatz verliert und auf offene Lohn- oder Gehaltszahlungen wartet, braucht Sicherheit und keine zusätzliche Diskussion darüber, welcher Teil seines bereits erworbenen Anspruchs noch abgesichert wird.“
Verwundert zeigt sich Zangerl auch über die Einstellung wirtschaftsliberaler Denkfabriken, denn „wenn ausständige Gehälter nicht abgesichert sind, vernichten Unternehmensinsolvenzen unmittelbar auch die Kaufkraft, Betroffene müssen ihren Konsum drastisch reduzieren, könnten Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen und sind unter Umständen auf andere staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen – wo hier die Ersparnis oder Verbesserung der Wirtschaftsleistung des Landes sein soll, erschließt sich wohl keinem logisch denken Menschen“, so Zangerl abschließend.
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