- 07.09.2026, 16:47:32
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Hilfsorganisationen und Zivilgesellschaft warnen: Familienbeihilfe streichen heißt Kinderchancen halbieren
Aviso Fotoaktion Mittwoch 9.9., 10 Uhr Ballhausplatz / Kein Kind darf unversorgt bleiben
Hilfsorganisationen und Zivilgesellschaft warnen vor Ausschluss Kinder ukrainischer Vertriebener und Kinder mit subsidiärem Schutz aus der Familienbeihilfe.
Am Mittwoch, 9. September wird der Familienausschuss des Nationalrats eine Gesetzesänderung behandeln, die Kinder von ukrainischen Vertriebenen und subsidiär Schutzberechtigten von der Familienbeihilfe ausschließt, sobald ihre Eltern auch nur geringste Grundversorgungsleistungen beziehen.
Caritas Österreich, Diakonie Österreich, Volkshilfe Österreich, Amnesty International Österreich, asylkoordination österreich, Fairness Asyl und SOS Mitmensch warnen: Das Gesetz trifft Kinder von Familien, die nach Krieg, Flucht und Vertreibung in Österreich Schutz gefunden haben. Es nimmt ihnen Unterstützung für Essen, Kleidung, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe – und halbiert damit ihre Chancen.
Doppelte Benachteiligung
Schon bislang hatten weder die Kinder ukrainischer Vertriebener, noch subsidiär Schutzberechtigter Zugang zur Sozialhilfe. Sie sind somit ohnehin schon auf die deutlich niedrigere Grundversorgung angewiesen, die eine reine Basisversorgung weit unter dem Existenzminimum ist.
Die geplante Regelung schafft damit eine doppelte Benachteiligung: Die betroffenen Familien bekommen keine Sozialhilfe und sollen nun zusätzlich ihre Familienbeihilfe verlieren. Dabei handelt es sich bei der Familienbeihilfe um eine Leistung der sozialen Sicherheit, für die subsidiär Schutzberechtigte nach EU-Recht grundsätzlich Anspruch auf Gleichbehandlung mit österreichischen Staatsangehörigen haben.
Die Organisationen appellieren an die Mitglieder des Familienausschusses und des Nationalrats: “Kinder dürfen nicht für eine Politik bezahlen, die Menschen nach Flucht und Vertreibung von existenzieller Unterstützung ausschließt. Kein Kind darf in Österreich unversorgt bleiben”, sind sich alle einig.
Statements der Organisationen: „Kinder dürfen nicht die Rechnung zahlen“
„Die Familienbeihilfe ist keine Sozialhilfe, sondern eine zentrale familienpolitische Leistung. Gerade Kinder, deren Familien mit extrem knappen Mitteln auskommen müssen, dürfen nicht davon ausgeschlossen werden“, sagt Nora Tödtling-Musenbichler, Präsidentin der Caritas Österreich.
„Die Grundversorgung sichert nur das absolute Minimum. Für ein Kind umfasst sie 145 Euro Verpflegungsgeld im Monat. Jede Mutter, jeder Vater weiß, dass man mit 5 Euro am Tag kein Kind versorgen kann. Wer glaubt, Familienbeihilfe sei entbehrlich, nimmt Kinderarmut bewusst in Kauf“, sagt Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich.
„Betroffen sind auch Eltern, die bereits arbeiten oder den Einstieg in eine Erwerbstätigkeit schaffen wollen. Besonders Alleinerziehende können aber oft nur in Teilzeit arbeiten und brauchen daher ergänzende Unterstützung. Ihnen die Familienbeihilfe zu streichen, erschwert den Weg in ein selbstständiges Leben, statt ihn zu fördern“, sagt Lisa Wolfsegger von der asylkoordination österreich.
„Kinderrechte gelten für jedes Kind. Österreich darf nicht zulassen, dass der Aufenthaltsstatus der Eltern darüber entscheidet, ob ein Kind ausreichend essen, lernen, wohnen und am sozialen Leben teilnehmen kann“, sagt Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich.
„Kinder von Menschen, die vor Krieg und Gewalt geflohen sind, brauchen Sicherheit und eine reale Zukunftsperspektive. Wer sie von Familienleistungen ausschließt, verschärft Ausgrenzung und schafft neue Armut“, sagt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich.
„Es gibt keine halben Kinder. Österreich darf Kinder nicht schlechterstellen, nur weil ihre Familien auf Grundversorgung angewiesen sind. Eine verantwortungsvolle Familienpolitik muss allen Kindern Sicherheit, Chancen und eine faire Zukunft garantieren, denn Kind ist Kind. “, sagt Jutta Lang von Fairness Asyl.
„Während die Bundesregierung darüber nachdenkt, allen Neugeborenen ‚ein Startguthaben‘ zu zahlen, um sie zu fördern, will sie zugleich tausenden Kindern, die armutsbetroffen sind, die Familienbeihilfe streichen – und sie so in Verzweiflung und Not schicken. Das ist nicht nur widersprüchlich, sondern zutiefst unverantwortlich gegenüber den betroffenen Kindern und ihrer Zukunft“, sagt Alexander Pollak, Sprecher von SOS-Mitmensch.
Aviso Fotoaktion: Kein Kind darf unversorgt bleiben
Gemeinsame Aktion von Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Amnesty International Österreich, asylkoordination, Fairness Asyl und SOS- Mitmensch gegen den Ausschluss von Kindern ukrainischer Vertriebener und subsidiär Schutzberechtigter von der Familienbeihilfe. Bildmotiv: Ein großer symbolischer Esstisch mit nur halb vorhandenen Gedecken und geteilten Kinder-Silhouetten macht sichtbar, was die Streichung der Familienbeihilfe bedeutet: Kindern wird Unterstützung für Essen, Kleidung, Bildung und ein sicheres Aufwachsen vorenthalten. Vertreter:innen der beteiligten Organisationen stellen sich sichtbar hinter die Kinderfiguren.
Datum: 09.09.2026, 10:00 Uhr
Art: Pressetermine
Ort: Vor dem Familienministerium, Bundeskanzleramt
Ballhausplatz
1010 Wien
Rückfragen & Kontakt
Diakonie Österreich
Dr. Roberta Rastl
Telefon: 0043 664 314 9395
E-Mail: [email protected]
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