- 07.09.2026, 09:01:32
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Zehetner: 500.000 Euro für starke Tourismusregionen und mehr Mitgestaltung vor Ort
Neuer Förderungsaufruf setzt Vision T konkret um: Gefördert werden Lebensraumkonzepte, Tourismusakzeptanz und regionale Zusammenarbeit – Einreichungen bis 15. November 2026
Erfolgreicher Tourismus braucht starke Regionen und die Akzeptanz jener Menschen, die dort leben und arbeiten. Genau hier setzt der neue Förderungsaufruf „Regionale Zukunftsperspektiven im Tourismus“ des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus an. Insgesamt stehen 500.000 Euro für Projekte zur Verfügung, die regionale Lebensräume weiterentwickeln, die Tourismusakzeptanz stärken und unterschiedliche Akteure vor Ort an einen Tisch bringen.
„Tourismus ist langfristig dann erfolgreich, wenn die Menschen vor Ort seinen Mehrwert spüren und die Entwicklung ihrer Region mitgestalten können. Mit 500.000 Euro unterstützen wir Regionen dabei, gemeinsam mit Betrieben, Gemeinden und Bevölkerung konkrete Lösungen für ihre Zukunft zu entwickeln und umzusetzen“, sagt Tourismusstaatssekretärin Elisabeth Zehetner.
Der Förderungsaufruf ist ein weiterer konkreter Umsetzungsschritt der Vision T. Darin ist klar festgehalten: Tourismus soll nicht nur wirtschaftliche Wertschöpfung schaffen, sondern auch zur Lebensqualität in den Regionen beitragen. Mitgestaltung, regionale Zusammenarbeit und der frühzeitige Umgang mit möglichen Nutzungskonflikten spielen dabei eine zentrale Rolle.
„Die Vision T ist keine Strategie für die Schublade. Wir bringen sie Schritt für Schritt in die Umsetzung. Die besten Lösungen entstehen dort, wo die Herausforderungen konkret sind, nämlich in den Regionen selbst. Deshalb stärken wir genau jene Projekte, die gemeinsam mit Betrieben, Gemeinden und weiteren regionalen Akteuren entwickelt werden“, so Zehetner.
Bis zu 80 Prozent Förderung
Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderbaren Sach- und Investitionskosten. Die Gesamtkosten eines Projekts müssen zwischen 10.000 und 50.000 Euro liegen.
Einreichen können Arbeitsgemeinschaften aus mindestens drei KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, gemeinnützige Vereine und Institutionen, deren mehrjähriges Wirken auch für den Tourismus bedeutend ist, sowie Tourismusverbände.
Voraussetzung ist jeweils ein entsprechendes Unterstützungsschreiben der Gemeinde und des Tourismusverbandes.
Alle Förderungsansuchen, die bis 15. November 2026 vollständig eingelangt sind, werden im Auswahlverfahren berücksichtigt. Nach der formalen Prüfung erfolgt die inhaltliche Beurteilung auf Basis der eingereichten Unterlagen durch eine interdisziplinär besetzte Fachjury.
Weitere Informationen zu Förderungsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und zum Ablauf der Förderungsgewährung: https://www.bmwet.gv.at/regionale-zukunftsperspektiven
Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
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