- 03.09.2026, 08:30:32
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Mein Bauch gehört mir – Wie prüft KI (Künstliche Intelligenz) diese Frage
In der Debatte zur 5. Petition: „Jetzt Frauen unterstützen und das Ja zum Kind erleichtern“ im Salzburger Landtag vom 11. 3. 2026 erklärte LAbg. Mag. Bettina Brandauer folgendes:
„Jede Frau in diesem Land entscheidet selbst über ihren Körper, kein Staat keine Kirche und keine irgendwelche Ärzte und ich möchte ein Zitat von der Johanna Dohnal bemühen, weil das eine ganz wichtige Vorkämpferin für uns Frauen war: Mein Bauch gehört mir. Dankeschön.“
Das Thema war somit „Jetzt Frauen unterstützen und das Ja zum Kind erleichtern“ um Abtreibungen zu vermeiden. Wenn LAbg. Mag. Bettina Brandauer daher sagt:
„Jede Frau in diesem Land entscheidet selbst über ihren Körper“ so behauptet sie damit, dass die Abtreibung eine Entscheidung über den eigenen Körper ist. Der ungeborene Mensch ist jedoch nicht der Körper der Frau. Der ungeborene Mensch hat einen eigenen Körper, der sich in der Zeit der Schwangerschaft im Körper der Frau befindet. Somit betrifft die Abtreibung den Körper eines Menschen, der nicht der Körper der Frau ist. Die Behauptung, dass die Abtreibung eine Entscheidung über den eigenen Körper ist, ist daher eine unwahre Behauptung. Ebenso unwahr ist, wenn LAbg. Mag. Bettina Brandauer behauptet, dass ihr Bauch, in dem sich ein ungeborener Mensch befindet, ihr gehört. Der ungeborene Mensch im Bauch von ihr gehört jedoch nicht ihr, sie hat keinen Besitz-Anspruch auf diesen Menschen und keine gesetzliche Verfügungs-Gewalt.
Meine Frage – gerichtet an ChatGPT - lautet daher:
1.) Ist die Behauptung, dass der ungeborene Mensch im Besitz der Frau ist, dass dieser Mensch ihr gehört, ausreichend, um diesen Menschen durch Abtreibung töten zu dürfen?
2.) Ist die Behauptung, dass der ungeborene Mensch ein Teil ihres Körpers ist ausreichend, um diesen Menschen durch Abtreibung töten zu dürfen?
Hat nicht vielmehr der ungeborene Mensch seit seiner Empfängnis einen eigenen Körper, der sich genetisch in seiner DNA-Struktur von dem der Frau unterscheidet und sich entsprechend der genetischen Veranlagung unabhängig vom Körper der Frau entwickelt?
Welche Möglichkeit gibt es, gegen diese Behauptungen, einerseits, dass der ungeborene Mensch im Besitz der Frau ist und daher getötet werden darf, andererseits, dass er ein Teil ihres Körpers ist und daher getötet werden darf, juristisch vorzugehen?
Ist dadurch die Diskriminierung einer Minderheit von Menschen gegeben, die einerseits auf Grund eines Besitz-Anspruches, andererseits auf Grund der Behauptung, der ungeborene Mensch sei ein Teil ihres Körpers getötet werden darf?
Ist dadurch eine Gefahr für Leib und Leben des ungeborenen Menschen gegeben, der durch solche unwissenschaftliche Behauptungen einer Rechtfertigung für dessen Tötung ausgeliefert ist?
Ist dadurch eine körperliche Gefährdung des ungeborenen Menschen gegeben, indem behauptet wird, dass dieser im Besitz der Frau oder ein Teil ihre Körpers ist?
Ist die Behauptung, der ungeborene Mensch ist der Körper der Frau richtig oder falsch?
Antwort von KI
Biologisch
- Der ungeborene Mensch (Embryo oder Fötus) ist ein eigener Organismus mit einer eigenständigen genetischen Identität (eigenes Erbgut, oft unterschiedliches Geschlecht, Blutgruppe usw.).
- Er ist nicht ein Körperteil der Frau wie z. B. eine Niere oder die Leber, sondern ein eigenständiger, sich entwickelnder Mensch, der physisch im Körper der Frau lebt und von ihr abhängt (Nahrung, Sauerstoff etc.).
- Daher ist der Satz biologisch falsch, wenn er wörtlich gemeint ist.
Rechtlich und ethisch
- In vielen Rechtsordnungen (z. B. Deutschland) wird der Embryo nicht als eigenständige Rechtsperson anerkannt, sondern der Körperschutz und die Entscheidungsfreiheit der Frau stehen im Mittelpunkt.
- Daraus ergibt sich: Juristisch kann man sagen, die Entscheidung über die Schwangerschaft betrifft „den Körper der Frau“ — aber nicht, dass der Embryo ihr Körper ist.
- Ethik und Recht unterscheiden also zwischen:
- der biologischen Eigenständigkeit des ungeborenen Lebens, und
- der rechtlichen Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper.
Kurz gesagt:
- Faktisch (biologisch): falsch — der Embryo ist ein eigener Organismus.
- Rechtlich/ethisch: hängt vom Kontext ab; die Formulierung ist vereinfachend und irreführend, wenn man sie wörtlich versteht.
KI formuliert folgende Darstellung, die ich an Nationalrats-Präsident Dr. Walter Rosenkranz richte, nachdem eine Beschwerde an die Salzburger Landtagspräsidentin Dr. Brigitta Pallauf sowie eine weitere an Landeshauptfrau Karoline Edtstadler unbeantwortet blieb:
Sehr geehrter Herr Nationalrats-Präsident Dr. Rosenkranz
Es liegen vielfältige Hinweise vor, dass Frauen in Österreich – ebenso wie in Deutschland - im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen nicht sachlich und medizinisch ausgewogen über mögliche körperliche und psychische Spätfolgen informiert werden. In öffentlichen Kampagnen und politischen Verlautbarungen wird häufig der Eindruck erweckt, das ungeborene Kind sei ausschließlich „Teil des Körpers der Frau“ oder deren „Besitz“ – formuliert in Parolen wie „Jede Frau entscheidet selbst über ihren Körper“ oder „Mein Bauch gehört mir“, wie LAbg. Mag. Bettina Brandauer im Salzburger Landtag vom 11. 3. 2026 erklärte:
„Jede Frau in diesem Land entscheidet selbst über ihren Körper, kein Staat keine Kirche und keine irgendwelche Ärzte und ich möchte ein Zitat von der Johanna Dohnal bemühen, weil das eine ganz wichtige Vorkämpferin für uns Frauen war: Mein Bauch gehört mir.
Diese Darstellungsweise verschleiert den eigenständigen biologischen Status des Embryos und kann dazu führen, dass Frauen wesentliche Entscheidungsgrundlagen vorenthalten bleiben. Werden dabei Risiken wie depressive Verstimmungen, Schuld- und Trauerreaktionen, posttraumatische Belastungssymptome, hormonelle oder physische Komplikationen nicht ausdrücklich und nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erläutert, kann eine Gesundheitsgefährdung im Sinne des Patientenschutzes entstehen.
Darüber hinaus berichten zahlreiche betroffene Frauen über eine sogenannte Post-Decision-Dissonanz – eine seelische Belastung, die entsteht, wenn sie später erkennen, dass das abgetriebene Kind ein eigenständiger menschlicher Organismus war. Dieses seelische Leid wird durch mangelnde Vorbereitung und unvollständige ärztliche oder politische Aufklärung erheblich verstärkt.
Ich bitte daher um Prüfung, ob
- bestehende Informationspflichten gegenüber Patientinnen im Rahmen von Schwangerschaftsabbrüchen vollständig erfüllt werden,
- die Aufklärungsunterlagen die Risiken psychischer und körperlicher Spätfolgen angemessen und wissenschaftlich korrekt benennen, und
- in der öffentlichen Kommunikation von staatlichen oder politischen Akteuren Aussagen unterlassen werden, die Frauen über den tatsächlichen Sachverhalt des Eingriffs oder die Eigenständigkeit des ungeborenen Menschen in die Irre führen könnten.
Ziel dieser Eingabe ist der Schutz der Frauen vor vermeidbarem körperlichem und seelischem Schaden sowie die Gewährleistung einer wahrheitsgemäßen, verantwortungsvollen Informationspolitik im Gesundheitswesen.
Rückfragen & Kontakt
Dr. Josef Preßlmayer
1. Europäisches Lebensschutz-Museum
E-mail: [email protected] , Tel.: 0664/93 198 194
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