• 01.09.2026, 12:27:32
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Totschnig/Gantner: Wiederherstellung praxistauglich, mit Einbindung aller Betroffenen und ohne zusätzliche Belastungen

Entwurf des österreichischen Wiederherstellungsplans wird am 1. September übermittelt, öffentliche Konsultation zum aktuellen Planentwurf startet zeitgleich

Wien (OTS) - 

Vor rund zwei Jahren, am 18. August 2024, ist die europäische Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in Kraft getreten. Als geltendes EU-Recht ist sie auch von Österreich umzusetzen. Heute übermittelt Österreich fristgerecht den Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans an die Europäische Kommission und setzt damit einen notwendigen Schritt in der Umsetzung.

Der Entwurf wurde in einem gemeinsamen Prozess von Bund und Bundesländern unter Einbindung von Interessengruppen, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern sowie der Wissenschaft und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft in fachlichen Arbeitsgruppen erarbeitet. Zeitgleich mit der Übermittlung an Brüssel startet die öffentliche Konsultation zum österreichischen Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans. Bis zumindest 15. Oktober 2026 können Interessierte Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge zum aktuellen Entwurf einbringen.

Bundesminister Norbert Totschnig: „Die Wiederherstellungsverordnung ist geltendes EU-Recht – Österreich erfüllt seine Verpflichtungen und übermittelt rechtskonform den Planentwurf. Klar ist aber auch: Bis heute fehlen wesentliche Informationen zur Finanzierung von der EU-Kommission. Ohne eine entsprechende Finanzierung funktioniert die Umsetzung nicht. Für Österreich ist klar: Innerhalb der künftigen EU-Finanzarchitektur müssen ausreichende Mittel für die Wiederherstellungsziele zur Verfügung stehen, ohne dass dies zulasten der GAP-Mittel geht.

Ich lasse nicht zu, dass jene, die unsere Natur- und Kulturlandschaft seit Generationen bewirtschaften und pflegen, am Ende die Rechnung für dieses EU-Gesetz bezahlen müssen. Österreich beginnt nicht bei null: Unsere Land- und Forstwirtschaft und Investitionen in die Wasserwirtschaft leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt. Diesen österreichischen Weg wollen wir fortsetzen – mit ausreichenden EU-Mitteln, Freiwilligkeit und gezielten Anreizen statt Bevormundung. Wiederherstellung gelingt nur praxistauglich, regional abgestimmt und gemeinsam mit den Betroffenen.“

Landesrat Christian Gantner: „Wer auf europäischer Ebene ambitionierte Ziele vorgibt, muss auch für deren Finanzierung sorgen. Einen Griff in die Taschen der Länder, Gemeinden und bäuerlichen Familienbetriebe darf es nicht geben. Wir stehen für einen österreichischen Weg mit Hausverstand: für eine intakte Natur, starke Regionen und einen lebenswerten ländlichen Raum. Dafür brauchen wir praktikable Lösungen, die die Menschen verstehen und mittragen – mit Anreizen und ausgestreckter Hand statt mit erhobenem Zeigefinger.“

Konkrete Maßnahmen im Planentwurf
Der erste Entwurf des Wiederherstellungsplans baut auf einer Vielzahl konkreter, bereits etablierter Maßnahmen auf. Wesentlich ist dabei, dass die Umsetzung auf Freiwilligkeit basiert – wie dies bereits bei bewährten Programmen in der Land- und Forstwirtschaft seit Jahrzehnten gelebt wird.

In der Landwirtschaft werden über das in Europa einzigartige österreichische Agrarumweltprogramm (ÖPUL) bereits heute beispielsweise bäuerlicher Naturschutz, Zwischenfruchtanbau, Bergmähder, Almen und artenreiche Wiesen- und Weideflächen auf freiwilliger Basis unterstützt – allesamt Maßnahmen, die auch zentral für die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung sind.

Auch Hecken, Bäume, Büsche, Blühstreifen und andere Landschaftselemente sind Teil des Ansatzes. Sie erhöhen die Strukturvielfalt, verbessern das Mikroklima, reduzieren Wind- und Wassererosion und schaffen Lebensräume für Bestäuber und andere Arten.

Auch im Wald setzt der Plan auf konkrete Maßnahmen: Dazu gehören der Umbau hin zu standortgerechten Mischbeständen, die Förderung der Naturverjüngung und von Mischbaumarten, strukturreiche und ungleichaltrige Wälder sowie der Erhalt von Habitatbäumen, Baumveteranen und Totholz. Ziel sind Wälder, die sowohl ökologisch vielfältiger als auch widerstandsfähiger gegenüber Trockenheit, Sturm und anderen klimabedingten Belastungen sind.

Bei Flüssen und Auen sollen natürliche Gewässerfunktionen wiederhergestellt, nicht mehr benötigte Querbauwerke zurückgebaut und ehemalige Überflutungsräume wieder stärker an Flüsse angebunden werden. Basierend auf einer bereits veröffentlichten Karte mit Potentialflächen haben bereits viele Grundeigentümer ihr Interesse bekundet, Flächen für solche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Bei Mooren und Feuchtgebieten steht die Verbesserung des Wasserhaushalts im Vordergrund. Gerade diese Ökosysteme können große Mengen Wasser speichern und damit gleichzeitig einen Beitrag zu Biodiversität, Klimaschutz und Klimawandelanpassung leisten.

Konsultation als Teil eines laufenden Prozesses
Der vorliegende Entwurf ist ein erster wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Österreichischen Wiederherstellungsplan. Nach der Übermittlung an die Europäische Kommission und dem Start der öffentlichen Konsultation geht die Arbeit am Wiederherstellungsplan weiter. Stellungnahmen werden fachlich geprüft und fließen, soweit möglich, in die Weiterentwicklung ein. Der finale Plan wird bis September 2027 übermittelt.

Die Konsultationsunterlagen sind ab 1. September 2026 auf der Website des Bundesministeriums verfügbar.

Fotos: https://www.bmluk.gv.at/fotoservice/Pressekonferenzen---Fototermine/2026/Pressekonferenz-Renaturierung.html

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und
Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Telefon: +43 1 71100 DW 606747
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.bmluk.gv.at/

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