- 26.08.2026, 11:22:02
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Gemeinsames Verlangen einer Bürgerversammlung zur Neugestaltung des H.-C.-Artmann-Parks
Fraktionsübergreifendes Begehren fordert volle Transparenz über Umbauplan, Kosten und Auswirkungen auf das Grätzl sowie die echte Einbindung der Betroffenen
Mit einem gemeinsamen Begehren gemäß § 104c der Wiener Stadtverfassung sollen Anrainerinnen und Anrainer, betroffene Geschäftsleute sowie alle interessierten Penzingerinnen und Penzinger Einsicht in den Umbauplan zur geplanten Neugestaltung des H.-C.-Artmann-Parks erhalten und ihre Anliegen in den weiteren Prozess einbringen können.
Die Neugestaltung des rund 2.370 Quadratmeter großen Parks ist für Anfang 2027 vorgesehen. Der finale Umbauplan wurde am 7. Juli 2026 im Park präsentiert. Geplant sind unter anderem die Erweiterung der Parkfläche in angrenzende Straßenräume durch Auflösung vieler notwendiger Parkplätze, zusätzliche Begrünung und Bäume, neu gestaltete Spiel- und Aufenthaltsbereiche sowie die Erneuerung des Ballspielplatzes.
„Die Neugestaltung eines zentralen Grün- und Aufenthaltsraums im urbanen Breitensee darf nicht über die Köpfe der Anrainerinnen und Anrainer sowie der örtlichen Geschäftsleute hinweg erfolgen. Gerade bei einem Projekt, das den öffentlichen Raum nachhaltig verändert und mit erheblichen Kosten verbunden ist, sind vollständige Transparenz und echte Mitsprache für alle unerlässlich. Bürgerbeteiligung darf nicht bei einer einmaligen Planpräsentation enden. Ein nachvollziehbarer Planungsprozess braucht öffentlich zugängliche Unterlagen, eine offene und ehrliche Diskussion über Kosten, Nutzen und mögliche Auswirkungen sowie die konkrete Möglichkeit für alle Betroffenen, Wünsche, Anregungen und Verbesserungen einzubringen. Dazu gehört auch, dass die Bevölkerung die Möglichkeit haben muss, sich gegen eine Neugestaltung auszusprechen. Das wäre gelebte und ernst gemeinte Bürgerbeteiligung“, erklärt ÖVP-Klubobmann DI Andreas Eisenbock.
Nach Rückmeldungen aus dem Grätzl haben zahlreiche Anrainerinnen und Anrainer sowie Geschäftsleute keine Einladung zum bisherigen „Mitwirkungsprozess“ erhalten oder fühlen sich über die konkreten Vorhaben nicht ausreichend informiert. Die Bürgerversammlung soll daher einen verbindlichen Rahmen schaffen, um die Planung offenzulegen, offene Fragen direkt zu behandeln und weitere Anregungen aufzunehmen. Erst dann kann es einen gemeinsam erreichten finalen Umbauplan geben.
„Viele Menschen haben erst spät oder gar nicht erfahren, was vor ihrer Haustüre geplant ist. Das ist bei einem Projekt dieser Größenordnung nicht akzeptabel. Wir wollen, dass die Bevölkerung Klarheit über die baulichen Maßnahmen, die Folgen für das Umfeld und die Kosten erhält – und dass ihre Kritik nicht nur angehört, sondern ernst genommen wird“, sagt FPÖ-Klubobmann Mag. Bernhard Loibl.
Das von Eisenbock initiierte fraktionsübergreifende Begehren einer Bürgerversammlung zielt ausdrücklich darauf ab, die betroffenen Menschen umfassend zu informieren und ihnen eine tatsächliche Mitwirkung zu ermöglichen. Ein gemeinsamer Termin für die Bürgerversammlung sowie eine allfällige räumliche Eingrenzung des betroffenen Gebiets sollen fraktionsübergreifend und mit der Bezirksvorsteherin festgelegt werden.
Alle Penzingerinnen und Penzinger müssen den Umbauplan sehen, Fragen stellen und ihre Anliegen vorbringen können. Die Kosten sind enorm und haben damit sogar Auswirkungen auf die gesamte Bezirksbevölkerung. Durch die Abhaltung einer Bürgerversammlung erwarten wir eine transparente Einbindung der Bürgerinnen und Bürger.
Gemeinsam appellieren wir an alle Fraktionen der Bezirksvertretung Penzing: Die Neugestaltung des H.-C.-Artmann-Parks soll – wenn wirklich mehrheitlich gewünscht – gemeinsam mit der Bevölkerung gelingen – transparent, nachvollziehbar und unter fairer Einbindung aller.
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