• 21.08.2026, 18:16:32
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IV: Klimagesetz mit Zielbestimmung 2040 über das EU-Ziel wäre Schuss ins Knie

Klimaziel 2040 ohne Rücksicht auf Standort und Wettbewerb ist Symbolpolitik auf Kosten der Arbeitsplätze – Industrie hält an den europäischen Klima-Zielen fest

Wien (OTS) - 

Auch angesichts unterschiedlicher Interpretationen des vorliegenden Kompromisses zum Klimagesetz und den darin vorgesehenen Zielbestimmungen - 90 Prozent Reduktion bis 2040 im europäischen Gleichklang, oder volle isolationistische Klimaneutralität - übt die Industriellenvereinigung (IV) Kritik am offensichtlich vorliegenden Verhandlungsergebnis. Die Industrie ist längst auf dem Weg zum Klimaschutz und investiert Milliarden in die Transformation und hält dabei jedenfalls, wie der gesamte europäische Mitbewerb, am Zieljahr 2050 fest. Österreichs Alleingang mit dem vorliegenden Kompromiss wäre ein Schuss ins Knie: Er schadet dem eigenen Standort in einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage mehr, als er dem Klima nutzt. Eine aktuelle Modellrechnung von ECO-Austria im Auftrag der IV-Oberösterreich macht deutlich, was mit der heutigen Einigung auf dem Spiel steht: die Wirtschaftsleistung könnte durch den Alleingang um 1,7 bis 2,6 Prozent geringer ausfallen, das entspricht rund 8,5 bis 13 Milliarden Euro, zusätzlich stehen auch rund 30.000 bis 45.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Das Klimaziel ist ein Gesamteuropäisches, legt sich Österreich im Alleingang ein ambitionierteres Zieljahr auf, ändert das am globalen Klima nichts, es verschiebt lediglich die Lastenverteilung innerhalb der EU. Österreich ermöglicht so anderen Mitgliedstaaten damit, weniger ambitionierte Ziele zu verfolgen. Dieses Ungleichgewicht hat direkte Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und verteuert den Standort Österreich, ohne dass dem gesamteuropäischen Klimaziel damit gedient wäre.

Standortklausel und Rechtsschutz-Ausschluss: Schutz, der keiner ist

Die Standortklausel, die genau das verhindern sollte, ist in ihrer jetzigen Form unbestimmt und zahnlos, sodass sie im Ernstfall keine einzige Schutzwirkung entfaltet. Und wer glaubt, mit dem Ausschluss des subjektiven Rechtsschutzes sei man auf der sicheren Seite, irrt: Klimaziele können ihre Rechtswirkung auch über das Völkerrecht entfalten, auch ohne im Gesetz vorgesehene Klagerechte. Was hier vorliegt, ist ein Gesetz mit einer wachsweichen Standortklausel ohne jede Prüf- und Steuerungswirkung und einem Rechtsschutz-Ausschluss, der vor Gerichten vermutlich nicht hält. Und während man sich mit Zielen und Daten schmückt, wird der eigentliche Kostenfaktor für die Betriebe ideologisch ausgeblendet. Das ist verantwortungslos gegenüber jedem Arbeitsplatz, der an diesem Standort hängt.

Am Ende steht unterm Strich im besten Fall eine Klimabilanz von null, im schlimmsten Fall sogar eine negative. Wandert Produktion aus Österreich ab, weil hier teurer produziert wird, verlagert sie sich in Länder mit schwächeren Standards. Dem Weltklima ist damit nicht geholfen, dem heimischen Standort und den Arbeitsplätzen sehr wohl geschadet.

Schwacher Trost: CCS und UVP-G

Ein schwacher Trost bleibt die im Kompromiss vorgesehene Aufhebung des CCS-Verbots samt Rechtsrahmen für dessen Umsetzung sowie die Verfahrensvereinfachungen im UVP-G zur Beschleunigung der Transformation. Beide Schritte sind grundsätzlich zu begrüßen, sie ändern aber nichts an den grundlegenden Konstruktionsfehlern des Klimaschutzgesetzes.

Anspruch und Realität klaffen auseinander

Auch die Österreichische Volkspartei selbst betont, dass Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam gedacht werden müssen. Genau daran muss sich der vorliegende Gesetzestext messen lassen: Eine zahnlose Standortklausel und ein unwirksamer Rechtsschutz-Ausschluss sind kein gemeinsames Denken von Klimaschutz und Standort, sondern eine einseitige Vorleistung zulasten der Betriebe. Die IV fordert daher die Verhandler auf, das Gesetz vor Beschlussfassung entsprechend nachzubessern.

Rückfragen & Kontakt

Industriellenvereinigung
Marlena Mayer
Pressesprecherin
Telefon: +43 (1) 711 35-2315
E-Mail: [email protected]
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