- 18.08.2026, 12:02:32
- /
- OTS0078
Bundesverwaltungsgericht hebt Regulierungs-Bescheid auf: ISPA sieht zentrale Kritik bestätigt
Herausfordernde Wettbewerbssituation am Telekommunikationsmarkt ist nicht ordnungsgemäß abgebildet. Ein neuer Bescheid muss die Kritik des Gerichts im laufenden Verfahren umsetzen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK) zum Marktanalyseverfahren M 1/20 aufgehoben. Das Gericht hält fest, dass unter anderem wesentliche Vorarbeiten für die Entstehung von Vertragsentwürfen nicht durch die Verfahrensvorschriften gedeckt waren. Aus Sicht der ISPA, die selbst nicht Verfahrenspartei war, bestätigt der Beschluss zentrale Bedenken, die sie zur bisherigen regulatorischen Einschätzung des Festnetz- und Vorleistungsmarktes vorgebracht hat. Für die ISPA ist damit auch die zentrale Bedeutung einer unabhängigen und methodisch belastbaren Analyse ersichtlich: „Marktanalysen sollten auf einer breiten und aktuellen Datengrundlage beruhen, das Verhalten sowie die Vereinbarungen der Marktteilnehmer abbilden und nicht aus nachträglichen Abstimmungen von Vertragsmodellen hervorgehen. Es braucht eine klare und transparente Einordnung der zugrunde liegenden Vertragsmodelle.“
betont ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger.
Zentrale Kritikpunkte der ISPA bleiben für das Verfahren M 1/25 relevant
Die ISPA sieht sich insbesondere in ihrer Kritik an einer zu positiven Einschätzung der Wettbewerbssituation bestätigt. Denn kritisch zu sehen ist, dass die verwendete Datenbasis und die daraus abgeleiteten Versorgungsgrade nicht durchgehend nachvollziehbar sind und die tatsächliche Festnetzversorgung überschätzt wurde. Aus Sicht der ISPA ist zusätzlich auch die gemeinsame Betrachtung von Festnetzprodukten und mobilen Breitbandprodukten für Privatkundinnen und -kunden bedenklich. Dies ist nicht ausreichend durch belastbare Analysen zu Preisen sowie tatsächliches Substitutions- und Wechselverhalten belegt. Gerade kleinere Anbieter und regionale Märkte sind Innovationstreiber und für die Beurteilung der Wettbewerbssituation von zentraler Bedeutung, können diese doch besser auf die Bedürfnisse der Kunden vor Ort eingehen.
„Alternative Anbieter benötigen sichere, diskriminierungsfreie und wirtschaftlich tragfähige Zugangsoptionen – gerade mit Blick auf die anstehende Migration von Kupfer- zu Glasfasernetzen. Ohne solche Rahmenbedingungen drohen Investitionen, Angebot und nachhaltiger Wettbewerb zu Lasten der Konsumenten geschwächt zu werden.“
warnt Ebenberger.
Neuer Bescheid muss Rechtssicherheit schaffen
Das BVwG hob den Marktanalysebescheid im Verfahren M 1/20 aufgrund formaler Punkte auf, was dazu führt, dass die Rechtsverhältnisse vorerst auf Grundlage des Regulierungsrahmens von 2017 zu beurteilen sind. Auch wenn eine mögliche Revision durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zulässig ist, so bleibt aus Sicht der ISPA ein neuer, rechtskonformer Bescheid erforderlich.
Zum mittlerweile laufenden Marktanalyseverfahren M 1/25 hält ISPA-Generalsekretär Ebenberger fest, dass "die TKK das Marktanalyseverfahren zügig fortführen soll, unabhängig von einer möglichen Revision zum vorangegangenen Verfahren. Dabei müssen die aktuellen Wettbewerbs- und Marktverhältnisse berücksichtigt sowie die Erkenntnisse aus dem M 1/20-Verfahren für das laufende Verfahren M 1/25 umgesetzt werden.“
SOCIAL MEDIA
Rückfragen & Kontakt
ISPA
Bernhard Lindenhofer, MA
Telefon: +4369914661022
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.ispa.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ISP






