- 18.08.2026, 11:38:04
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Hanel-Torsch: MieterHilfe als starke Partnerin an Seite der Mietenden - Wertsicherungen & Mietzinsanpassungen werden kostenlos überprüft
Zahlreiche Wiener Mieter*innen haben das kostenlose Beratungsangebot bereits in Anspruch genommen. Wer eine Mieterhöhung erhalten hat oder Fragen zu deren Zulässigkeit hat, kann sich an die MieterHilfe der Stadt Wien wenden. Also: Genau prüfen, aufs Geld schauen und das eigene Recht sichern – mit kompetenter und kostenloser Unterstützung der Mietrechts-Expert*innen der Stadt Wien. Auch vor Ort beim Tag des Wiener Wohnbaus 2026.
Seit 1. April können die Mietzinse bei vielen Mietverhältnissen erstmals in diesem Jahr wieder angehoben werden. Gleichzeitig gelten aufgrund der von der Bundesregierung beschlossenen Regelungen neue und strengere gesetzliche Vorgaben. Diese Regeln sind eine komplexe Materie, deshalb brauchen die Wiener Mieter*innen die richtigen Mietrechts-Expert*innen an ihrer Seite, die mit ihnen gemeinsam ihr gutes Recht sichern und Ihnen helfen, Geld und Nerven zu sparen.
Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch erklärt: „Die MieterHilfe der Stadt Wien unterstützt, prüft und berät, wenn es darum geht die Rechte der Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt zu vertreten und zu sichern. Gerade durch die Neuerungen der letzten Jahre ist es für die Mietenden oft nicht klar, ob Wertanpassungen und Mietzinserhöhungen rechtens sind oder nicht. Da setzen wir an, denn in Wien hat das Einhalten der Mietbestimmungen Priorität. Darüber hinaus braucht es ein neues modernes bundesweites Mietrecht, unabhängig davon in welchem Jahr das Haus errichtet wurde oder wo es liegt. Die MieterHilfe schafft Klarheit, prüft Vorschreibungen und berät kostenlos zu mietrechtlichen Fragen!“
Wer eine Vorschreibung erhalten hat, unsicher ist oder die Rechtmäßigkeit einer Erhöhung überprüfen lassen möchte, sollte dieses Angebot unbedingt nutzen. Denn auch weit nach dem April kann Beratung und Unterstützung nötig sein. Und die kommt von der MieterHilfe der Stadt Wien jederzeit, kompetent und kostenlos.
Neu bei befristeten Mietverträgen: Mindestdauer auf fünf Jahre verlängert
Neben den Bestimmungen zu Mietzinserhöhungen gilt seit 2026 auch eine neue Mindestbefristung. Neue befristete Mietverträge müssen grundsätzlich für mindestens fünf Jahre abgeschlossen oder entsprechend verlängert werden. Wird
dennoch eine kürzere Befristung vereinbart, bleibt der Mietvertrag zwar gültig, die verkürzte Befristung ist jedoch rechtlich nicht durchsetzbar. Also auch da: Genau schauen und prüfen lassen vor einer schnellen Unterschrift, die einem nachher leidtut.
„Gerade bei Wertanpassungen kommt es auf den konkreten Mietvertrag und die richtige Berechnung an. Viele Fragen lassen sich rasch klären, wenn die Unterlagen geprüft werden. Deshalb empfehlen wir allen Mieterinnen und Mietern, die bei Erhalt einer Vorschreibung unsicher sind: Kommen Sie zur MieterHilfe. Die Beratung ist kostenlos, kompetent und vertraulich“, betont Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe der Stadt Wien.
MieterHilfe berät vor Ort beim Tag des Wiener Wohnbaus
Die MieterHilfe der Stadt Wien steht allen Wiener Mieter*innen kostenlos für Fragen rund um Mietrecht, Wertanpassungen, Mietzinserhöhungen sowie Befristungen zur Verfügung. Auch am Tag des Wiener Wohnbaus am 6.9.2026 ist sie stark vertreten. An diesem letzten Sonntag vor Schulbeginn beraten die Expert*innen vor Ort. Auch alle anderen Dienststellen der Stadt Wien rund ums Wohnen sind da, für alle Wiener*innen: Im Rudolf-Bednar-Park im 2. Bezirk., von 12.00 – 18.30.
Weitere Informationen unter:
Rückfragen & Kontakt
Stephan Grundei
Mediensprecher Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch
Tel.: 0676/8118 98057
E-Mail: [email protected]
Wohnservice Wien
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