- 18.08.2026, 08:49:02
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Behindertenanwältin und Licht für die Welt warnen: Menschen mit Behinderungen bei Katastrophen in größerer Gefahr
Welttag der Humanitären Hilfe: Menschen mit Behinderungen oft in Lebensgefahr
Extreme Wetterereignisse, wie Hitze, Dürre und Überschwemmungen häufen sich durch die Klimakrise. Das ist in Österreich wie in anderen Teilen der Welt deutlich merkbar. Zum internationalen Tag der humanitären Hilfe am 19. August machen die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Christine Steger, und Licht für die Welt auf die Vulnerabilität von Menschen mit Behinderungen und älteren Personen aufmerksam.
Die Situation in Österreich
Menschen mit Behinderungen sind bei Katastrophen und humanitären Krisen besonders gefährdet: Frühwarnsysteme sind vielfach nicht barrierefrei zugänglich, Evakuierungsrouten und Notunterkünfte nicht barrierefrei gestaltet und in der Notfallplanung werden ihre Bedarfe häufig nicht mitgedacht. Die Folge ist, dass Menschen mit Behinderungen bei Katastrophen ein deutlich höheres Risiko tragen, zurückgelassen, verletzt oder gar getötet zu werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich jedoch in Art. 11 ausdrücklich dazu, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen sicherzustellen.
„Katastrophenschutz, der Menschen mit Behinderungen nicht von Anfang an mitdenkt, funktioniert nicht für alle. Das ist keine Frage des Schicksals, sondern eine Frage der Planung", sagt Behindertenanwältin, Christine Steger. „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht nur Objekt von Hilfsmaßnahmen sein. Sie müssen als Expert:innen in eigener Sache von Anfang an in Prävention, Katastrophenschutz und Wiederaufbau einbezogen werden. Das gilt weltweit genauso wie in Österreich, wo wir angesichts von Hitzewellen, Muren und Hochwasser ebenfalls gefordert sind, unsere Krisenpläne inklusiv zu gestalten."
Inklusion in der Humanitären Hilfe
„Inklusion stellt sicher, dass niemand zurückgelassen wird. Fehlt Inklusion, läuft die humanitäre Hilfe Gefahr, sehr viele Menschen zu übersehen“, betont Jacqueline Bungart, Expertin für inklusive Humanitäre Hilfe bei Licht für die Welt. Laut Schätzungen der Disability Reference Group benötigen 48 Millionen Menschen mit Behinderungen humanitäre Hilfe. 80% aller Menschen mit Behinderungen leben in Ländern des Globalen Südens.
Ein wichtiger Teil der humanitären Arbeit ist die Katastrophenhilfe vor, während und nach Katastrophen - etwa bei extremen Wetterereignissen infolge der Klimakrise wie Zyklonen und Überschwemmungen.
Recht auf Beteiligung
Licht für die Welt setzt sich für inklusive humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit ein. “Wir stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen bei der Katastrophenhilfe in die Prävention (z.B. Frühwarnsysteme), die Antwort auf Katastrophen (z.B. Evakuierungspläne) wie auch in die Unterstützung danach (z.B. Wiederaufbau) einbezogen sind. Darauf haben sie auch gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht.
Datenlücke in der internationalen humanitären Hilfe
“Wir sehen einen Anstieg humanitärer Krisen in den afrikanischen Ländern, in denen wir arbeiten. Menschen mit Behinderungen scheinen wie ältere Menschen in Daten oft nicht auf”, stellt Jacqueline Bungart fest. Das führt bei Katastrophen oft dazu, dass sie übersehen werden, da ihre Bedürfnisse in der Planung von zB. Evakuierungsplänen nicht bedacht wurden. Mit dem „Survey for Inclusive Rapid Assessment“ (SIRA) unterstützt Licht für die Welt humanitäre Akteure Barrieren für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen für den Krisenfall zu identifizieren und sicherzustellen, dass diese mitgedacht werden. Insbesondere setzt sich Licht für die Welt dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen in Prozesse eingebunden werden und somit beteiligt sind, wirksame Lösungen zu finden.
Datenlücke auch in Österreich
Auch in Österreich fehlt es an einer verlässlichen Datengrundlage: Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022–2030 (NAP II) hält fest, dass es an ausreichenden Vorkehrungen für Not- und Katastrophenfälle mangelt, um zielgerichtet auf die speziellen Anforderungen von Menschen mit Behinderungen reagieren zu können, insbesondere weil eine detaillierte Datenlage zu Anzahl, gewöhnlichem Aufenthalt und individuellen Bedarfen (etwa bei Mobilität, Grundversorgung oder Medikamenten) fehlt.
„Wer im Ernstfall nicht erfasst ist, wird leicht übersehen", sagt Behindertenanwältin, Christine Steger. „Der NAP II sieht daher zu Recht vor, dass diese Datenlücke geschlossen wird. Jetzt kommt es auf eine rasche und datenschutzkonforme Umsetzung an, gemeinsam mit den Organisationen von Menschen mit Behinderungen."
Weitere Informationen:
https://www.light-for-the-world.org/news/a-new-tool-for-disability-data-in-crises/
Rückfragen & Kontakt
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 066478761504
E-Mail: [email protected]
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