- 07.08.2026, 10:18:32
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Volkshilfe: Pensionslücke bleibt Armutsfalle für Frauen
Rund 40 Prozent Pension Gap sind sozialpolitischer Handlungsauftrag
„Der Gender Pension Gap ist das Ergebnis struktureller Ungleichheiten am Arbeitsmarkt sowie der unausgewogenen Verteilung von Sorgearbeit und nicht mangelnder privater Vorsorge. Wer aufgrund niedriger Einkommen oder Teilzeit kaum Geld zum Sparen hat, kann diese Lücke auch privat nicht schließen“
, betont Volkshilfe-Geschäftsleitungsmitglied Judith Ranftler. „Wir stehen für ein starkes solidarisches Umlagesystem, das allen Menschen Sicherheit im Alter bietet und sich gerade in Krisenzeiten bewährt.“
Der Gender Pension Gap liegt in Österreich auch 2026 bei 39,4 Prozent. Das heißt, die durchschnittliche Pension von Frauen ist um fast 40 Prozent geringer als jene von Männern. Darüber hinaus liegt der Median der Frauenpensionen weiterhin deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle. Männer haben mit 9. August bereits so viel Pensionsgeld am Konto wie Frauen es erst am Jahresende erreichen. Österreich weist damit die zweithöchste Pensionslücke Europas auf.
Die Volkshilfe fordert zum Equal Pension Day entschlossene Maßnahmen gegen Altersarmut von Frauen. 19 Prozent der Frauen ab 65 Jahren sind armutsgefährdet. Das ist deutlich mehr als bei Männern (13 Prozent) und der Gesamtbevölkerung (16 Prozent). Besonders dramatisch ist die Lage alleinlebender Pensionist*innen: 28 Prozent der alleinlebenden Frauen mit Pension sind armutsgefährdet, zehn Prozent von materieller und sozialer Deprivation betroffen.
Was es braucht, ist der Ausbau von Kinderbetreuung und die Anhebung der Mindestpensionen. „Die Volkshilfe fordert den flächendeckenden Ausbau qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung, die mit Vollzeitarbeit vereinbar ist. Auch wenn Kanzler Stocker Kinderbetreuung nicht als wertvolle Arbeit sieht, sondern als Akt weiblicher Solidarität verstanden haben will. Ansonsten werden es weiterhin Frauen sein, die überwiegend die unbezahlte Sorgearbeit erledigen und am Ende mit unzureichenden Pensionen dastehen. Als kurzfristige Maßnahme bedarf es der Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes, um Personen mit geringen Pensionen unmittelbar zu entlasten. Nur mit strukturellen Reformen lässt sich Altersarmut von Frauen wirksam bekämpfen und soziale Gerechtigkeit schaffen“, schließt Ranftler.
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