- 06.08.2026, 11:25:05
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AGES-Obduktionsberichte zu Wolfsabschüssen: Bauchschüsse und Verwesungsgrad der Kadaver werfen Fragen auf
Wiener Tierschutzverein/Tierschutz Austria fordert Aufklärung zur Weidgerechtigkeit
Unterkiefer- und Gliedmaßenfrakturen, Bauchschüsse und Mehrfachschussverletzungen: Die Auswertung von zwölf veterinärmedizinischen Obduktionsberichten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zu 2024 und 2025 in Tirol erlegten Wölfen wirft aus Sicht des Wiener Tierschutzvereins/Tierschutz Austria dringende Fragen zur Weidgerechtigkeit, der Nachsuche-Praxis angeschossener Tiere und zur Sorgfalt mit dem Untersuchungsmaterial auf.
Neun der zwölf Kadaver befanden sich bei der Untersuchung bereits in einem fortgeschrittenen Verwesungszustand. Nach Rücksprache mit Experten kann das darauf hindeuten, dass die Tiere angeschossen fliehen konnten und erst später in einem Versteck verendeten. In fünf der zwölf Fälle wurden Verletzungsmuster festgestellt, die auf mehrere Schussabgaben schließen lassen.
„Kann ein sicherer tödlicher Treffer nicht gewährleistet werden, verlangt die Weidgerechtigkeit der Jagd den Verzicht auf den Schuss. Ziel eines Schusses muss die Zerstörung von Herz und/oder Lunge sowie großer Blutgefäße sein, wodurch das Wild möglichst rasch verendet
“, kritisiert der ehemalige Jäger und Initiator des Volksbegehrens „Für ein Bundes-Jagdgesetz“, Dr. Rudolf Winkelmayer.
Berichte dokumentieren potenziell lange Leidenswege
Besonders schwerwiegende Verletzungen beschreibt ein Bericht zu einem ein bis zwei Jahre alten Wolf: Dokumentiert wurden ein durch einen Schuss zertrümmerter Unterkiefer, eine Trümmerfraktur des Vorderlaufes und eine weitere Schussverletzung im Halsbereich. Solche Verletzungen führen nicht zwingend zum sofortigen Tod und können erhebliche Schmerzen verursachen.
In einem anderen Fall fehlten Milz und der gesamte Magen-Darm-Trakt. Warum diese Organe vor der Untersuchung entfernt wurden und ob dadurch relevante Informationen etwa zu etwaigen Vergiftungen verloren gingen, ist unklar.
„Wolfsabschüsse werden häufig als „Entnahme“ oder „Regulierung“ verharmlost. Diese verwaltungsrechtlichen Begriffe beschreiben jedoch nicht, welche Verletzungen ein Tier im Einzelfall tatsächlich erleidet
“, so Winkelmayer.
Pauschale Wolfsabschüsse sind unzulässig
Nach geltendem EU-Recht sind Wolfsabschüsse nicht zulässig, solange sich die Wolfs-Population in Österreich nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, wie ein aktuelles Rechtsgutachten festhält: tierschutz-austria.at/gutachten-ffh-wolf
Ausführliche Analyse der Obduktionsberichte hier: https://www.tierschutz-austria.at/wolf-obduktionsberichte
Rückfragen & Kontakt
Tierschutz Austria
Leona Fux, M.Sc.
Telefon: +43 699 16604061
E-Mail: [email protected]
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