- 05.08.2026, 11:53:33
- /
- OTS0052
Freispruch nach Tötung einer Katze in Tirol: Wiener Tierschutzverein/Tierschutz Austria fordert Prüfung
Verein wendet sich an die Generalprokuratur und die Richtervereinigung und beantragt die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Tierschutzgesetz
Der rechtskräftige Freispruch von vier Jugendlichen, die in Tirol eine Katze töteten, den Vorfall lachend filmten und das Video veröffentlichten, wirft beim Wiener Tierschutzverein/Tierschutz Austria viele Fragen auf. Besonders dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch sofort akzeptierte und auf ein Rechtsmittel verzichtete, ist für den Verein nicht nachvollziehbar.
Grund für den Freispruch war laut den bisher veröffentlichten Informationen, dass nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte, ob die Katze nach dem Bolzenschuss noch lebte bzw. noch Schmerzen empfand, als sie mit einer Schaufel geschlagen und ein Kehlschnitt durchgeführt wurde.
Generalprokuratur und Richtervereinigung sollen Fall prüfen
„Viele sind über dieses Urteil erschüttert.
Das Tierschutzgesetz (§ 6 Abs 4) erlaubt das wissentliche Töten von Wirbeltieren nur durch Tierärzt:innen
. Wir haben uns an die Generalprokuratur, die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, die als Rechtswahrerin eine gesetzeskonforme Strafrechtspflege erhalten soll, gewandt, sowie an die Richtervereinigung, deren Zweck die Förderung der Rechtspflege und des Rechtsstaates ist, und ersuchen, den Fall zu prüfen. Zudem beantragten wir bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Tierschutzgesetz. Hier reicht die Fahrlässigkeit
“, sagt Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins/Tierschutz Austria.
Offene Fragen zur Motivation
Gerade weil das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, bleiben viele Fragen offen, auch zur Motivation der Jugendlichen:
- Warum filmt man die Tötung eines Tieres, wenn man es lediglich 'erlösen' möchte?
- Warum wird dabei gelacht?
- Warum veröffentlicht man ein solches Video im Internet?
„Hat das Gericht diese Umstände rund um die Entstehung des Videos in seiner freien Beweiswürdigung überhaupt mit einbezogen? Vielleicht hätte das Gericht ein psychiatrisches Gutachten einholen sollen? Der Begriff ,Erlösung' darf nicht dazu führen, dass Gewalt an Tieren verharmlost wird. Verletzte Tiere gehören in die Hände von Tierärzt:innen, nicht von Laien. Auch in Tirol sind genügend tierärztliche Notdienste jederzeit erreichbar
“, so Petrovic.
Die Organisation hat sich in der Vergangenheit ebenfalls mit einem offenen Brief an die Justizministerin gewandt und strengere Strafen gegen Tierquälerei gefordert.
„Wir beobachtet ein wachsendes Tierschutzbewusstsein in der Bevölkerung: Verletzte Tiere werden heute zunehmend gemeldet und medizinisch versorgt, statt ihrem Schicksal überlassen. Umso wichtiger ist es, dass auch juristisch dem Wunsch nach Tierschutz nachgekommen wird
,“ so Petrovic abschließend.
Offener Brief:
Rückfragen & Kontakt
Tierschutz Austria
Leona Fux, M.Sc.
Telefon: +43 699 16604061
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.tierschutz-austria.at/
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | WTV






