- 03.08.2026, 15:13:32
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Insolvenzfonds: AK fordert Betrugsbekämpfung statt Leistungskürzung
AK Dvořàk: „Manche Geschäftsmodelle zielen von Beginn an darauf ab den Fonds in Anspruch zu nehmen“
Der Insolvenzentgeltfonds verfügte vor der Halbierung der Arbeitgeber-Beiträge Ende 2021 noch über ausreichende Rücklagen. „Durch die Beitragssenkung der letzten Regierung wurden diese Rücklagen in Höhe von fast einer Milliarde seit 2022 in die Taschen der Unternehmen umgeleitet“, sagt Ludwig Dvořàk, AK Bereichsleiter Arbeitsrecht: „Keinesfalls kommt in Frage, diese Geldgeschenke an Unternehmen in Millardenhöhe nun von den Arbeitnehmer:innen durch substanzielle Leistungskürzungen zahlen zu lassen. Um die zwingend notwendige und gesetzlich unmissverständlich geregelte Beitragserhöhung begrenzen zu können, muss vielmehr der Sozialbetrug durch Unternehmen stärker bekämpft werden. Denn manche Geschäftsmodelle zielen von Beginn an darauf ab den Fonds in Anspruch zu nehmen.“
Die Zahlen zeigen, dass der Insolvenzentgeltfonds seit der Beitragssenkung 2021 systematisch unterfinanziert ist. Die AK begrüßt daher die Ankündigung der zuständigen Sozialministerin und des Bundeskanzlers auf Basis der Fakten eine zeitnahe Lösung herbeizuführen. Arbeitnehmer, deren Unternehmen pleitegehen, müssen auch künftig ihren Lohn kriegen, für den sie hart gearbeitet haben.
Ein von AK und ÖGB seit Jahren eingeforderter verschärfter Kampf gegen Sozialbetrug von Unternehmen könnte den Insolvenzentgeltfonds substanziell entlasten. Mit verschärften Haftungsbestimmungen ließen sich Geschäftsmodelle, die von Beginn an darauf abzielen, den Insolvenzentgeltfonds in Anspruch zu nehmen, wirksam abstellen.
„In der Vergangenheit scheiterte effiziente Betrugsbekämpfung oft am Widerstand der Wirtschaft“, so Dvořàk. „Im Interesse einer maßvollen Beitragserhöhung wäre es sinnvoll, diese Haltung nochmals zu überdenken und in weitergehende Reformüberlegungen einfließen zu lassen.“ Die drohende Finanzierungslücke 2027 müsse aber unverzüglich geschlossen werden.
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