- 31.07.2026, 23:50:03
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„Nach dem Anschlag wäre die Gefahr endlich konkret“ - Salzburgs Juden und ihre Sicherheit
IKG kritisiert im Zuge der antisemitischen Vorfälle in der Ramsau Salzburger Waffenpass-Erkenntnis
Wie im Zuge der antisemitischen Vorfälle in der steirischen Ramsau erst jetzt bekannt geworden ist, hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg mit Erkenntnis vom 19. Mai 2026 die Beschwerde eines Mitarbeiters eines Sicherheitsunternehmens gegen die Verweigerung eines Waffenpasses abgewiesen. Der Mitarbeiter hätte im Rahmen des Sicherheitsdienstes bei der Synagoge Salzburg eingesetzt werden sollen.
Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde für die Bundesländer Salzburg, Steiermark und Kärnten, Elie Rosen, kritisiert die grundsätzliche Sicherheitslogik des Erkenntnisses auf das Heftigste. Die persönliche Erfahrung, Ausbildung oder Eignung dieses Antragstellers hingegen wolle man nicht beurteilen.
Wie Rosen betont, stuft das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung in der im Rahmen des Verfahrens abgegebenen Stellungnahme die Gefahr durch islamistischen Extremismus und Terrorismus derzeit weiterhin als hoch – Warnstufe 4 von 5 – ein. Die Polizei bestreife die Synagoge Salzburg und überwache sie bei Gebeten und Veranstaltungen. Dennoch qualifiziert der entscheidende Richter Christian Brandstätter potenzielle Übergriffe und Anschläge als „bloße Vermutungen“, Ereignisse im Ausland als nicht ausreichend und einen zusätzlichen bewaffneten Sicherheitsdienst mit großer Selbstsicherheit schlechthin als nicht erforderlich. Dass der Antragsteller die genannten Hochrisikoaufgaben mangels Waffenpasses noch gar nicht ausführt, wird zugleich als Argument gegen seinen Bedarf verwendet.
„In verständliches Deutsch übersetzt lautet die Salzburger Sicherheitsdoktrin: Es ist noch nichts passiert, also besteht keine konkrete Gefahr. Weil keine konkrete Gefahr besteht, braucht es keine zusätzliche Prävention. Nach einem Anschlag wäre die Gefährdung vermutlich endlich konkret genug – nur wäre es dann für Prävention zu spät. Die Schutzmaßnahmen vieler jüdischer Einrichtungen und Gemeinden quer durch Europa sind demnach bloß dazu da, Geld zu verbraten“, erklärt KR MMag. Elie Rosen, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde für die Bundesländer Salzburg, Steiermark und Kärnten.
Auch die polizeiliche Bewachung führe diese Logik ad absurdum. „Die Polizei schützt die Synagoge in Salzburg bei Veranstaltungen selbst. Wozu eigentlich, wenn die Gefährdung nur spekulativ sein soll? Einerseits erkennt der Staat die besondere Schutzbedürftigkeit durch seine Präsenz an, andererseits soll ein ergänzender professioneller Sicherheitsdienst entbehrlich sein“, so Rosen. Mehr Überheblichkeit gehe gar nicht mehr.
Dabei, so Rosen, hätten sich Angriffe keineswegs nur im Ausland ereignet. Im August 2020 sei etwa die zur Kultusgemeinde gehörende Grazer Synagoge wiederholt schwer beschädigt worden. Seither sei es wiederholt zu Vorkommnissen gekommen. Hinzu kommen die Anschläge auf jüdische Einrichtungen und jüdisches Leben von Toulouse über Brüssel und Paris bis Halle. All das soll offenbar nicht genügen: Salzburg müsste erst seinen eigenen Anschlag abwarten.
„In Salzburg meint man, wie so oft, der Realität entfliehen zu können, indem man ihr einfach nicht ins Auge sieht. Das Erkenntnis behandelt Sicherheitsmitarbeiter faktisch wie einen beliebigen bewaffneten Privaten – und nicht als Teil eines abgestimmten Schutzkonzepts“, erklärt Rosen.
Polizei und Sicherheitsdienst erfüllen, das verkenne das Erkenntnis zudem, unterschiedliche Aufgaben. Die Polizei übernehme den hoheitlichen Objektschutz. Ein ständig anwesender Sicherheitsdienst hingegen diene dem Personenschutz und führe etwa Sicherheitskontrollen durch, die von der Exekutive gar nicht wahrgenommen würden. Beide ersetzten einander nicht, sondern ergänzen einander. In Wien oder Graz habe man das schon erkannt.
Von dieser Realität gehe auch der Bundesgesetzgeber aus, so Rosen: Die Materialien zum Österreichisch-Jüdischen Kulturerbegesetz würden zum Schutz jüdischer Einrichtungen ausdrücklich auch Bewachungsdienste benennen. Auch die IKG Wien setze bei Synagogen, Schulen und anderen Einrichtungen eigenes Sicherheitspersonal neben der Polizei ein – und hier nicht nur bei Einrichtungen, bei denen es schon zu Vorfällen gekommen sei.
„Jüdische Gemeinden dürfen nicht erst eigene Anschläge und Opfer vorweisen müssen, damit ihr Sicherheitsbedarf ernst genommen wird. Wer eine Gefahr erst anerkennt, nachdem sie sich verwirklicht hat, betreibt keine Prävention, sondern nachträgliche Aktenbearbeitung“, so Rosen abschließend.
Rückfragen & Kontakt
Israelitische Kultusgemeinde für die Bundesländer Salzburg,
Steiermark und Kärnten
Sandra Zöhrer
Telefon: +43 316 712468
E-Mail: [email protected]
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