• 22.07.2026, 08:00:03
  • /
  • OTS0006

VSV/Holzinger: Diesel-Abhilfeklagen auf Kurs – drei Verhandlungen haben bereits stattgefunden

Verbraucher:innen können sich ab sofort wieder kostenlos unter www.dieselanspruch.at für die Sammelklagen gegen VW, Audi, Škoda und SEAT anmelden

Wien (OTS) - 

Die Verbandsklagen auf Abhilfe (Schadenersatz für Verbraucher:innen), die wir als Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen (VSV) im Juli 2025 im Zusammenhang mit dem Dieselskandal um den Motor EA189 eingebracht hat, kommen planmäßig voran:

  • In den Verfahren gegen die Volkswagen AG, die AUDI AG und die Škoda Auto a.s. haben vor dem Handelsgericht Wien bereits die ersten Verhandlungen stattgefunden. Nun stehen die Zulassungsbeschlüsse an, mit denen die Gerichte über die Durchführung der Verbandsklageverfahren entscheiden. Als VSV sehen wir diesen Entscheidungen zuversichtlich entgegen.

Betroffene Verbraucher:innen können den Abhilfeklagen weiterhin über www.dieselanspruch.at beitreten – jeweils der Klage gegen den Hersteller ihres Fahrzeugs. Das gilt auch für die Klage gegen die SEAT S.A., die derzeit noch an die beklagte Partei in Spanien zugestellt wird. Die Anmeldung ist unter www.dieselanspruch.at möglich.

Zeit ist dabei ein wesentlicher Faktor:

  • Werden die Abhilfeklagen zugelassen, verbleibt ab der Veröffentlichung der rechtskräftigen Zulassungsentscheidung nur eine kurze Frist von drei Monaten, innerhalb derer Verbraucher:innen der jeweiligen Abhilfeklage noch beitreten können. Als VSV gehen wir davon aus, dass noch rund 200.000 Verbraucher:innen offene, bislang nicht erledigte Ansprüche gegen die Fahrzeughersteller VW, Audi, Škoda und SEAT haben. Der Beitritt ist bereits jetzt jederzeit möglich – betroffene Verbraucher:innen können sich ohne Kostenrisiko unter www.dieselanspruch.at anmelden.

Für viele Betroffene kommt ein weiterer Faktor hinzu:

  • In Einzelverfahren geschädigter Verbraucher:innen ergehen seit Monaten immer mehr erstinstanzliche Verjährungsentscheidungen. Die Abhilfeklagen sind insofern ein sicherer Hafen: Wer beitritt, profitiert von der den Abhilfeklagen immanenten Rückwirkung – der Beitritt wirkt verjährungsrechtlich auf den Zeitpunkt der Einbringung der Abhilfeklagen im Juli 2025 zurück (§ 635 ZPO). Kritisch sieht der VSV zudem die fehlende Einheitlichkeit der Rechtsprechung in den Einzelverfahren: Ob ein:e Verbraucher:in 5 % oder 15 % des Kaufpreises des manipulierten Fahrzeuges erhält, hängt oft allein davon ab, in welchem bezirksgerichtlichen Sprengel die Übergabe des Fahrzeugs erfolgte. Die Verbandsklage führt demgegenüber zu einer einheitlichen Entscheidung für alle Beigetretenen.

Eine fünfte, herstellerübergreifend gebündelte Klage hat der Oberste Gerichtshof nun aus formalen Gründen zurückgewiesen (8 Ob 143/25z). Der OGH legte die Zulassungsvoraussetzungen des neuen Verbandsklagerechts dabei strenger aus, als es der Gesetzeswortlaut erwarten ließ:

  • Nicht nur der Sachverhalt muss im Wesentlichen gleichartig sein – das war er mit dem in allen Fahrzeugen identen Motor EA189 –, sondern die gebündelten Ansprüche müssen gegenüber jedem beklagten Unternehmen auch auf derselben rechtlichen Grundlage beruhen, und die Mindestzahl von 50 Verbraucher:innen muss je Beklagtem erreicht sein. Genau für diesen Fall hatten wir als VSV von Beginn an eine Sicherheitsebene eingezogen und parallel vier Einzelklagen gegen die jeweiligen Fahrzeughersteller (VW, Audi, Skoda und Seat) eingebracht. Diese vier Verfahren entsprechen den vom OGH zuletzt formulierten Anforderungen und laufen unverändert weiter.

  • „Dass die gebündelte Klage an einer überraschend strengen Auslegung gescheitert ist, ist schade, hätte sie doch Ressourcen der Gerichte geschont – diese Entwicklung war aber eingeplant. Wir haben von Anfang an zweigleisig aufgestellt: Die vier Abhilfeklagen gegen VW, Audi, Skoda und Seat laufen, drei Gerichte haben bereits verhandelt, und die Verbraucherinnen und Verbraucher können weiterhin beitreten. Für die Geschädigten des Dieselskandals ist das wohl die letzte Gelegenheit, ihre Ansprüche niederschwellig gegen die Hersteller durchzusetzen“, so Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.

Der Beitritt zu den Abhilfeklagen je KFZ-Marke ist ab sofort wieder ohne Kostenrisiko unter www.dieselanspruch.at möglich – und wohl einer der letzten Gelegenheiten einer fairen Entschädigung durch die Hersteller.

Bei Fragen zur Anmeldung und zum weiteren Ablauf wenden Sie sich bitte direkt an unsere Partner-Kanzlei BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH unter: [email protected]

Rückfragen & Kontakt

Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger, BA
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VBR

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel