- 21.07.2026, 06:00:33
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Wo Osteopathie draufsteht, muss Ausbildung drin sein
Patientensicherheit braucht Standards: OEGO fordert Anerkennung
Wer sich „Osteopath“ nennt, muss entsprechend qualifiziert sein. Die Österreichische Gesellschaft für Osteopathie (OEGO) fordert umgehend die gesetzliche Anerkennung der Osteopathie als eigenständigen Gesundheitsberuf mit einer verbindlichen fünfjährigen qualitätsvollen Ausbildung – für mehr Qualitätssicherung und Patientensicherheit.
Derzeit ist die Berufsbezeichnung „Osteopath“ in Österreich nicht geschützt. Dadurch können auch Personen mit Wochenendfortbildungen oder kurzen Seminaren im Bereich Osteopathie diese Bezeichnung verwenden – unabhängig davon, ob sie eine fünfjährige qualitätsvolle osteopathische Ausbildung abgeschlossen haben. Für Patientinnen und Patienten ist damit nicht transparent erkennbar, welche Qualifikation tatsächlich hinter der Bezeichnung steht.
„Wo Osteopathie draufsteht, muss eine qualitätsvolle fünfjährige Ausbildung drin sein. Osteopathie kann nicht in wenigen Wochen oder einzelnen Seminaren erlernt werden. Dafür braucht es eine mehrjährige, fundierte Ausbildung mit medizinischem Basiswissen und einem umfassenden Verständnis osteopathischer Zusammenhänge
“, sagt Margit Halbfurter-Mandler, MSc D.O., Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Osteopathie. Eine kontrollierte, fünfjährige qualitätsvolle Ausbildung schafft die Grundlage dafür, dass Menschen, die osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, die Qualität erhalten, die ihnen zusteht. Gleichzeitig können sich auch andere Akteur im Gesundheitssystem darauf verlassen, dass hinter der Bezeichnung „Osteopath“ definierte Ausbildungsstandards und die erforderlichen Qualifikationen stehen – so wie es bei Gesundheitsberufen selbstverständlich ist: Niemand muss beispielsweise die Qualifikation eines Kardiologen überprüfen, weil klar ist, dass hinter dieser Berufsbezeichnung eine definierte fachliche Ausbildung und entsprechende Standards stehen.
Die OEGO fordert daher eine klare gesetzliche Regelung der Berufsbezeichnung und die Anerkennung der Osteopathie als eigenständigen Gesundheitsberuf. Grundlage dafür sind bereits bestehende europäische Ausbildungs- und Qualitätsstandards. Mit der europäischen Norm EN 16686 liegen einheitliche Anforderungen an Ausbildung und Qualitätssicherung vor. Zahlreiche europäische Länder haben die Osteopathie bereits gesetzlich geregelt. „Es geht nicht um eine Sonderrolle für die Osteopathie. Wir fordern einen klaren gesetzlichen Rahmen mit verbindlichen Ausbildungsstandards, transparenten Qualitätskriterien und höchstmöglicher Patientensicherheit. Die notwendigen Grundlagen liegen längst auf dem Tisch
“, so Halbfurter-Mandler.
Auch wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen die Bedeutung einer qualitätsgesicherten osteopathischen Versorgung. Im Auftrag der OEGO wurde 2022 eine Überblicksstudie zur „Wirksamkeit und Sicherheit osteopathischer Behandlungen“ vom Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung der Medizinischen Universität Graz durchgeführt. Darüber hinaus beschäftigte sich das Austrian Institute for Health Technology Assessment (AIHTA) mit der Wirksamkeit und Sicherheit osteopathischer Behandlungen sowie mit Ausbildungs- und Qualitätsanforderungen der Osteopathie in Europa.
„Die Osteopathie ist bereits Teil des Gesundheitssystems und wird von Menschen in Österreich stark nachgefragt. Jetzt braucht es den nächsten konsequenten Schritt: klare gesetzliche Rahmenbedingungen, damit Patientinnen und Patienten darauf vertrauen können, dass osteopathische Leistungen nach nachvollziehbaren Qualitätsstandards angeboten werden
“, sagt Thomas Marschall, MSc D.O., Vizepräsident der OEGO. Eine gesetzliche Anerkennung schafft aus Sicht der OEGO die notwendigen und verbindlichen Rahmenbedingungen für die Osteopathie: Sie verankert einheitliche Ausbildungsstandards, ermöglicht einen geschützten Berufstitel, sichert Qualitätssicherung und Fortbildung gesetzlich ab und regelt die Anerkennung internationaler Qualifikationen. Gleichzeitig bildet sie die Grundlage für eine qualitätsgesicherte Integration osteopathischer Leistungen in die Versorgung.
„Die Politik ist jetzt gefordert: Österreich braucht klare gesetzliche Regeln für die Osteopathie. Wer sich Osteopath nennt, muss eine qualitätsgesicherte fünfjährige Ausbildung nachweisen können. Nur so können wir Patientensicherheit und Qualität dauerhaft gewährleisten
“, fordert Margit Halbfurter-Mandler abschließend.
Rückfragen & Kontakt
Österreichische Gesellschaft für Osteopathie (OEGO)
Margit Halbfurter, MSc D.O.
Telefon: +43 664 75009429
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.oego.org
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