• 17.07.2026, 10:45:32
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Rechenzentrum Kronstorf: Juristischer Präzedenzfall mit Signalwirkung

Umweltschützer:innen: fordern: Österreich und EU müssen in Gesetzgebung zu UVP-Pflichten für Datencenter umgehend nachbessern. Zum Schutz von Mensch und Umwelt.

Wien (OTS) - 

Wieso kann ein US-Techgigant in Oberösterreich ein Rechenzentrum planen, das Projekt ohne substanzielle Auflagen exorbitant vergrößern und damit ungeschoren davonkommen? Vereinfacht gesagt: Weil Österreichs Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVP-G 2000) mit der technischen Entwicklung nicht mitgehalten hat und Datacenter dort schlichtweg nicht vorkommen und: Was das Gesetz nicht kennt, kann das Gesetz auch nicht regeln. Das ÖKOBÜRO hat die rechtliche Situation analysiert und liefert in einer brandaktuellen Studie gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 rasch umsetzbare Lösungsansätze.

„Die Politik muss jetzt die Stopptaste zu drücken. Es braucht zu allererst ein Moratorium für neue Rechenzentren. So lange, bis alle rechtlichen und politischen Fragen geklärt sind. Eine koordinierte Strategie muss sich dann gesellschaftlich notwendigen Anwendungen orientieren, um so unnötigen Ressourcenverbrauch zu vermeiden. Besonders wichtig ist die rasche Einführung einer UVP-Pflicht für große Rechenzentren“, fordert Hannah Keller, Klima- und Energiesprecherin bei GLOBAL 2000, die notwendigen nächsten Schritte.

Keine Alleingänge

„Datencenter kommen als Vorhabenstyp im österreichischen UVP-Gesetz nicht vor. Auch die EU-Richtlinie kennt diesen Projekttyp noch nicht, da er bei der Einführung schlicht so nicht existierte. Richtlinie und Gesetz arbeiten mit Schwellenwerten für bestimmte Vorhaben, wie etwa erzeugte MW eines Kraftwerkes, Anzahl von Parkplätzen oder Wassermenge eines Stausees. Unser System hat hier eine offensichtliche Lücke, die geschlossen werden muss“, fasst Gregor Schamschula, Studienautor und Geschäftsführer von ÖKOBÜRO die aktuelle Situation zusammen.

Um die rechtlichen Rahmenbedingungen wirksam anzupassen, müssen vor allem an der Schnittstelle zwischen europäischem und nationalem Recht die entsprechenden Zahnräder flüssig ineinander greifen.

ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000 präsentieren heute einen differenzieren Ansatz: Anlagen mit 50 MW elektrischer Anschlussleistung sollen einer generellen UVP-Pflicht unterliegen. Anlagen mit 20 MW dann, wenn sie große Wassermengen verbrauchen und die Abwärme nur zu einem kleinen Teil genutzt wird. Anlagen mit 10 MW sollen dann einer UVP-Pflicht unterliegen, wenn sie in sensiblen Gebieten errichtet werden sollen.

Gemeinsamer Plan erforderlich

Österreichs Ressourcen an Energie, Wasser, Platz und Material sind begrenzt. Damit sind auch die Ausbaumöglichkeiten begrenzt, und es muss klar definiert sein, ob, wo und durch wen Rechenzentren gebaut werden dürfen.

Die Verantwortlichen in der Bundesregierung haben also einen klaren Handlungsauftrag: "Unsere Bevölkerung, unsere landwirtschaftlichen Böden, Wasserreserven und Naturgebiete dürfen nicht an Techkonzerne verkauft werden. Stattdessen braucht es eine nationale Strategie für den nachhaltigen, effizienten und souveränen Ausbau der notwendigen digitalen Infrastruktur - Im Interesse der Menschen in Österreich, nicht dem der Techmilliardäre", so Keller abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Hannah Keller, Klima- und Energiesprecherin GLOBAL 2000, +43 699
142000 64, [email protected]

Marcel Ludwig, Pressesprecher GLOBAL 2000, +43 699 142000 20,
[email protected]

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