- 16.07.2026, 18:30:02
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Grüne Wien/Prack, Huemer: "Rückzug des Marktamtsleiters Kutheil war überfällig"
Grüne fordern weiter volle Aufklärung und eine Suspendierung Kutheils.
Bei den Grünen Wien sieht man den Rückzug des Marktamtsleiters Andreas Kutheil als überfälligen Schritt: “Es ist angesichts der Schwere der Vorwürfe erschreckend, dass die Magistratsdirektion und die zuständige Stadträtin Bettina Emmerlin bis jetzt keine Suspendierung gegen die MA59-Leitung ausgesprochen haben. Dass Kutheil jetzt geht, entledigt Stadträtin und die Magistratsdirektion nicht ihrer Verantwortung für die volle Aufklärung dieser Vorwürfe”, kritisieren der Klubobmann Georg Prack und Personalsprecherin Barbara Huemer von den Grünen Wien.
Laut Informationen der Grünen wurden Magistratsdirektion und Stadträtin Emmerling am 1. Juni 2026 mündlich und am 1. Juli 2026 schriftlich von den Vorwürfen in Kenntnis gesetzt. „Die Magistratsdirektion und die zuständige Stadträtin Emmerling müssen transparent machen, seit wann sie über die Vorwürfe informiert sind und sich erklären, warum sie seitdem nicht gehandelt haben. Der Verzicht auf eine Suspendierung kann dazu führen, dass am Ende der Prüfung zum Schaden der Stadt etwaige dienstrechtliche Konsequenzen nicht durchgesetzt werden können. Gleichzeitig können Schadenersatzansprüche gegenüber den betroffenen Mitarbeiter:innen entstehen, weil der Fürsorgepflicht nicht nachgekommen wurde“, so Prack und Huemer.
Bei den Grünen stellt man sich angesichts des vorgeworfenen Fehlverhaltens der MA59-Leitung die Frage, warum die Magistratsdirektion und die zuständige Stadträtin bisher von einer Suspendierung abgesehen haben. Ohne Suspendierung konnte die MA59-Leitung bis heute weiter schalten und walten und es besteht die Gefahr, dass etwaige Beweise beseitigt wurden. „Angesichts des groben Fehlverhaltens, das vorgeworfen wird, ist es nicht nachvollziehbar, dass die Leitung der MA59 bisher offenbar nicht vom Dienst freigestellt wurde. Zumindest bis zum Abschluss der Prüfung der Vorwürfe hätte das schon die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeiter:innen geboten. Eine Suspendierung wäre aber auch notwendig, gewesen, um etwaige disziplinarrechtliche Konsequenzen, die bei der Schwere der Vorwürfe bis zur Entlassung gehen könnten, abzusichern.“, kritisieren Prack und Huemer abschließend.
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