• 15.07.2026, 10:56:02
  • /
  • OTS0053

Gericht bestätigt: keinerlei Parteispenden von Siegfried Wolf an ÖVP

Wien (OTS) - 

15. Juli 2026 In einem wegweisenden Urteil bestätigte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz dass Herr Wolf weder im Jahr 2024 noch davor Spenden an die ÖVP leistete und auch keine Veranstaltungen zur Unterstützung der ÖVP durchführte. Der als Zeuge geladene Ex-Vizekanzler und Bundesparteiobmann der ÖVP Reinhold Mitterlehner sagte vor Gericht aus, dass seine frühere Aussage im Untersuchungsausschuss, Herr Wolf hätte zugunsten von Sebastian Kurz im Schloss Reifnitz eine Veranstaltung zur Aufbringung von Spenden organisiert, auf einem Irrtum seinerseits beruhte.

Zu dem Spruch kam es, weil Prof. KR Ing. Siegfried Wolf gegen den SPÖ-Funktionär Günter Holzer einen Prozess wegen Unterlassung dessen Behauptungen auf seinem Facebook-Account, Herr Wolf hätte Unsummen zugunsten der ÖVP gespendet und er hätte sich zum Zweck der parteipolitischen Propaganda für eine ÖVP/FPÖ-Koalition eingesetzt, angestrengt hatte. In seinen Feststellungen bestätigte das Gericht nun ausdrücklich, dass diese Behauptung unrichtig ist.

Holzer musste widerrufen und wurde rechtskräftig zur Unterlassung dieser Behauptungen sowie zum Ersatz von Prozesskosten in Höhe von Ꞓ 8.641,07 verurteilt. Holzer muss auch die Kosten seiner eigenen Rechtsvertretung bezahlen. Herr Wolf wurde im Prozess von Dr. Michael Krüger, Kanzlei Krüger/Bauer Rechtsanwälte GmbH, vertreten

Rückfragen & Kontakt

UNIQUE relations
Josef Kalina
Telefon: 01 8775543
E-Mail: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | UQE

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel