• 14.07.2026, 09:15:32
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Neue Studien zeigen: Bestellerprinzip verteuert Wohnen statt es günstiger zu machen

Am Immobilienmakler sparen kann teuer werden – Vermieten braucht professionelle Beratung

Wien (OTS) - 

Das Bestellerprinzip sollte Wohnen günstiger machen. Zwei aktuelle Datenquellen zeigen exakt das Gegenteil, so in einer Aussendung der Wiener Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Zum einen die Studie der Wirtschaftsuniversität Wien und der Universität Cambridge (Forschungsinstitut „Economics of Inequality") sowie der Bestellerprinzip-Report des ZT Datenforum im Auftrag des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder.

Die Ergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache: Laut WU/Cambridge-Studie stiegen die Angebotsmieten in Wien nach Einführung im Schnitt um rund fünf Prozent, noch stärker in zentralen Bezirken und die Kosten wurden großteils zu den Mieterinnen und Mietern verschoben. Bundesweit legte die Brutto-Gesamtmiete um rund 1,5 Euro pro Quadratmeter zu, während das Angebot an Mietinseraten deutlich zurückging. Einen verlässlichen Preisvorteil privater Vermietung zeigen die Daten nicht, die Verknappung des Mietwohnungsangebots ist evident.

Entscheidend ist die Umlegung auf die Wohndauer: Laut der WU/Cambridge-Studie erreicht der laufende Mietaufschlag erst nach rund 66 Monaten oder fünfeinhalb Jahren die Höhe einer einmaligen Provision. Da beispielsweise laut Zahlen aus dem Jahr 2024 knapp zwei Drittel (64 %) der Wiener Mieterinnen und Mieter länger als fünfeinhalb Jahre in derselben Wohnung gewohnt haben, zahlt die Mehrheit über die Laufzeit ihres Mietverhältnisses am Ende mehr, als eine einmalige Provision gekostet hätte.

„Sparen am falschen Ende wird teuer – das zeigen gleich zwei aktuelle und unabhängige Datenquellen. Wer glaubt, ohne fachliche Begleitung und Expertise günstiger auszusteigen, zahlt am Ende meist mehr, nur an anderer Stelle", sagt Philipp Sulek, Berufsgruppensprecher der Immobilienmakler in Wien

Vermieten ist kein One-Click-Geschäft
Die erfolgreiche Vermietung einer Wohnung umfasst mehrere anspruchsvolle Schritte – von der rechtssicheren Mietzinsermittlung (Mietrechtsgesetz, Richtwert) und der Aufbereitung der Pflichtunterlagen samt Energieausweis über die Vermarktung und seriöse Bonitätsprüfung, bis hin zur rechtssicheren Vertragsgestaltung, der laufenden Kommunikation und Betreuung bis zur dokumentierten Wohnungsübergabe. In jedem Schritt steckt Fehlerpotenzial, und ein sorgfältig geführtes Übergabeprotokoll schützt beide Seiten.

Der Unterschied zur privaten Vermittlung: Konzessionierte Immobilienmaklerinnen und -makler bringen als Sachverständige ihre Expertise mit erhöhter Sorgfalt in Ihre Beratungs- und Vermittlungstätigkeit ein, arbeiten mit Sachverstand, haften für ihre Leistung und sind versichert. Diese fachlich verantwortliche, abgesicherte Instanz fehlt im rein privaten Geschäft – jeder Fehler fällt auf die Beteiligten selbst zurück.

Zudem sind Immobilienmakler gesetzlich in die Geldwäsche-Prävention eingebunden (Sorgfalts-, Identifizierungs- und Meldepflichten nach der Gewerbeordnung) und stehen für transparente Geldflüsse – eine Kontrollebene, die gänzlich fehlt, wenn Wohnungen zunehmend privat über Social Media und mit intransparenten Ablösen vergeben werden. Gerade beim Wohnungswechsel – einer der weitreichendsten Alltagsentscheidungen – zahlt sich das aus: Fachliche Begleitung schafft Transparenz, Rechtssicherheit und faire Konditionen für Mieter und Vermieter. Es geht nicht um guten Willen, sondern um Spezialwissen und die Beratung und Begleitung durch Expertinnen und Experten.

Faire Aufteilung der Provision
Die faire Aufteilung der Provision zwischen Vermieter und Mieter und die Möglichkeit, beide Seiten als Doppelmakler zu betreuen, bringt erhebliche Vorteile mit sich, „denn gut beraten zu sein, hat einen Wert und ist am Ende meist die günstigste Entscheidung“, so Sulek. Der Interessensausgleich beider Seiten verbunden mit umfassenden Informations- und Aufklärungspflichten sowohl gegenüber Vermieter als auch gegenüber Mieter oblag immer dem Immobilienmakler als vermittelndem Dritten. Mit Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2023 kam dies nahezu zum Erliegen.

Die Handlungsempfehlung an die politischen Entscheidungsträger ist klar: Die Ausgestaltung des im Jahr 2023 eingeführten Bestellerprinzips muss optimiert werden.

Rückfragen & Kontakt

Wirtschaftskammer Wien
Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Mag. iur. Marie-Sophie Lamezan-Salins
Geschäftsführerin

Telefon: 066478092133
E-Mail: [email protected]

MFPR GmbH
Mag. Martin Fürsatz MA
Telefon: 06767221651
E-Mail: [email protected]

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