• 10.07.2026, 11:14:32
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LR Rosenkranz: Neue Biberverordnung bringt einheitliche Regeln und raschere Hilfe für Betroffene

Mehr Rechtssicherheit und rasche Lösungen bei Gefahr im Verzug

St. Pölten (OTS) - 

Die neue niederösterreichische Biberverordnung geht nun, nach Abstimmung mit dem Regierungspartner, in Begutachtung. Naturschutz-Landesrätin Susanne Rosenkranz sieht darin einen wichtigen Schritt, um den Spagat zwischen Naturschutz, Tierschutz und den berechtigten Interessen von Grundeigentümern, Gemeinden, Infrastrukturbetreibern sowie der Land- und Forstwirtschaft erfolgreich zu bewältigen.

„Der Biber ist eine geschützte Art und ein fixer Bestandteil unserer heimischen Natur. Gleichzeitig müssen wir dort rasch handeln können, wo Schäden entstehen oder die Sicherheit von Menschen und Infrastruktur gefährdet wird. Genau diesen ausgewogenen Weg geht die neue Verordnung“, betont Rosenkranz.

Ein wesentliches Ziel der Neuregelung ist die Schaffung klarer und einheitlicher Rahmenbedingungen für ganz Niederösterreich. Die neue Verordnung beendet u.a. den bisherigen Biber-Fleckerlteppich in Niederösterreich. Die bisherige Unterscheidung zwischen alpinem und kontinentalem Raum gehört damit der Vergangenheit an. Künftig gelten im gesamten Bundesland einheitliche Regelungen, die für mehr Rechtssicherheit, klare Zuständigkeiten und raschere Entscheidungen sorgen.

Besonders wichtig sei die Verbesserung bei Fällen von Gefahr im Verzug. „Innerhalb des geltenden europäischen Rechtsrahmens haben wir hier das Maximum herausgeholt. Wenn Flächen unterminiert werden, Straßen gefährdet sind oder andere akute Schäden drohen, brauchen die Betroffenen rasche und praktikable Lösungen statt langwieriger Verfahren“, erklärt Rosenkranz.

Rosenkranz verweist darauf, dass sich der Biberbestand in Niederösterreich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Nach aktuellen Schätzungen leben mittlerweile mehr als 9.000 Biber im Bundesland. „Der Erfolg der Schutzmaßnahmen der vergangenen Jahrzehnte ist unbestritten. Gerade deshalb braucht es heute praktikable und rechtssichere Lösungen für jene Fälle, in denen es zu Konflikten zwischen Biber, Mensch und Infrastruktur kommt.“

Die Landesrätin betont, dass die neue Verordnung keine Abkehr vom Artenschutz darstellt: „Wer den Biber langfristig erhalten will, muss auch dafür sorgen, dass Konflikte vor Ort lösbar bleiben. Akzeptanz in der Bevölkerung ist eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreichen Naturschutz.“

Unabhängig von der neuen Verordnung werde Niederösterreich daher auch weiterhin für eine Senkung des Schutzstatus des Bibers auf europäischer Ebene eintreten. „Mit mehr als 9.000 Bibern allein in Niederösterreich befindet sich die Art in einem günstigen Erhaltungszustand. Umso unverständlicher ist es, dass ein entsprechender Vorstoß bei der Landesnaturschutzreferentenkonferenz im Mai 2025 an den Stimmen der Grünen aus dem Burgenland und der SPÖ aus Wien gescheitert ist. Wir werden uns weiterhin für eine sachliche Neubewertung auf Basis der tatsächlichen Bestandsentwicklung einsetzen“, hält Rosenkranz fest.

Weitere Informationen: Büro LR Mag. Susanne Rosenkranz, Pressereferent Christoph Bathelt, M.A., Tel.: 02742 / 9005 – 13 797, E-Mail: [email protected]

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Telefon: 02742/9005-13314
E-Mail: [email protected]

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