• 08.07.2026, 10:33:38
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Grüne Wien/Sequenz, Stark: Erfolg im Kampf gegen die Lobauautobahn – Bundesverwaltungsgericht hält EuGH-Verfahren aufrecht

Wien (OTS) - 

Der Versuch von Asfinag und Verkehrsminister Peter Hanke, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit der Lobauautobahn zu verhindern, ist gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH aufrecht bleibt. Damit ist der Weg frei für eine Klärung zentraler Fragen des europäischen Umweltrechts. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob für die Lobauautobahn eine Strategische Umweltprüfung hätte durchgeführt werden müssen.

Bereits im März 2025 hatte das Bundesverwaltungsgericht den EuGH angerufen, um klären zu lassen, ob beim Projekt Lobauautobahn gegen europäisches Umweltrecht verstoßen wurde. Für das Gesamtprojekt wurde bislang keine Strategische Umweltprüfung durchgeführt. Eine Entscheidung des EuGH wird im Herbst erwartet. Anstatt diese Entscheidung abzuwarten, versuchten Verkehrsminister Hanke und die Asfinag, das laufende Verfahren vor dem EuGH zu stoppen. Bereits im Oktober wurde bekannt, dass Hanke die laufende Strategische Umweltprüfung für das Projekt beenden ließ. An ihre Stelle trat eine fachlich umstrittene Einzelfallprüfung.

„Für ein Projekt dieser Größenordnung ist eine Strategische Umweltprüfung das einzig angemessene Instrument. Dieses Vorgehen zeigt deutlich, dass der Minister offenbar ein negatives Ergebnis einer ordnungsgemäßen Umweltprüfung vermeiden wollte“, sagt der Mobilitätssprecher der Grünen Wien, Kilian Stark.

„Dass Asfinag und Minister Hanke mit allen Mitteln versucht haben, den EuGH aus dem Verfahren herauszuhalten, hat einen offensichtlichen Grund: Der bereits laufende oberirdische Bau könnte sich als rechtlich nicht haltbar erweisen. Für den Tunnel und die Lobau-Spange fehlen außerdem wesentliche Genehmigungen“, ergänzt Mobilitätssprecherin Heidi Sequenz.

„Hanke und die Asfinag versuchen mit allen Mitteln, die Lobauautobahn doch noch durchzusetzen – obwohl Verkehrs- und Umweltexpert:innen seit Jahren aufzeigen, dass dieses Projekt die schlechteste Lösung ist. Es geht längst nicht mehr nur um eine Autobahn. Es geht um die Frage, ob europäisches Umweltrecht eingehalten wird oder ob politischer Druck rechtsstaatliche Verfahren aushebeln kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun klargestellt, dass auch ein staatlicher Autobahnbetreiber an europäisches Recht gebunden ist“, so Stark und Sequenz abschließend.

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