- 07.07.2026, 19:29:32
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Raubrittertum auf dem Rücken der Unternehmerinnen und Unternehmer. UNOS prüfen Sachverhaltsdarstellung gegen WKÖ.
UNOS/Bernhard: „Die Kammer muss jetzt beweisen, dass sie den Rechnungshof ernst nimmt – sonst gehört sie von außen reformiert."
Der Rechnungshof hat in seinem Bericht zu Funktionär:innen, Personal und Bezügen der Wirtschaftskammer Österreich einen Befund festgehalten, der weit über eine übliche Prüfungskritik hinausgeht: Seit 1996 sind in der WKÖ keine nachvollziehbaren Überlegungen dokumentiert, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Auszahlung von Funktionsentschädigungen – insbesondere die vom Wirtschaftskammergesetz geforderte „erhebliche Inanspruchnahme" – im Einzelfall überhaupt vorlagen. Das Wirtschaftskammergesetz legt die Funktionen in der Kammerorganisation grundsätzlich als Ehrenämter aus; Bezüge sind die begründungspflichtige Ausnahme, nicht die Regel.
„Die WKÖ hat über drei Jahrzehnte Millionenbeträge an Funktionsentschädigungen ausbezahlt, ohne die gesetzliche Grundvoraussetzung dafür dokumentiert zu prüfen. Das ist kein Formalfehler, das ist ein struktureller Verstoß gegen den Ehrenamtsgrundsatz des WKG", sagt UNOS-Bundessprecher Michael Bernhard. „Wir werden daher eine Sachverhaltsdarstellung sowie eine Aufsichtsbeschwerde beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft prüfen und sowohl die zu Grunde liegenden Entscheidungen, als auch etwaige Rückforderungsmöglichkeiten hinterfragen."
Besondere Brisanz erhält der Befund durch die zeitliche Parallelität zur laufenden WKÖ-Reform: Die WKÖ baut 200 Vollzeitstellen ab, um die angekündigte Senkung der Kammerumlage 2 gegenzufinanzieren. „Man kann nicht 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abbauen und gleichzeitig an einem Bezügesystem für Funktionär:innen festhalten, dessen Rechtsgrundlage der Rechnungshof offen infrage stellt. Wer Personal einspart, muss auch dort einsparen, wo die Zahlungen rechtlich am dünnsten stehen", so Bernhard.
Dass die WKÖ das 2025 eingeführte neue Bezügesystem – mit Erhöhungen zwischen 21 und 65 Prozent und Jahresbezügen von bis zu 182.000 Euro für die Präsidentschaft – erst nach medialer Berichterstattung ausgesetzt hat, wertet UNOS als Beleg dafür, dass die WKÖ ihre Selbstkontrolle strukturell nicht wahrnimmt, so wie das auch beim kürzlich abgelehnten Prüfantrag im Kontrollausschuss zu sehen war. „Eine Organisation, die sich nur unter öffentlichem Druck korrigiert, hat ihre Selbstverwaltungsfähigkeit noch nicht bewiesen", sagt Bernhard.
UNOS erwarten von der WKÖ nun rasche und überprüfbare Konsequenzen: Die vom Rechnungshof kritisierten Bezügebeschlüsse sind rechtlich zu evaluieren und – wo die gesetzlichen Voraussetzungen nicht dokumentiert werden können – aufzuheben. Die für Ende 2027 zugesagte Umsetzung der Reformmaßnahmen ist mit verbindlichen Zwischenschritten und einer unabhängigen wirtschaftsprüferischen Begleitung zu unterlegen. Die Kammerumlagensenkung ist auf ihre Vorziehbarkeit zu prüfen.
„Die WKÖ hat jetzt ein knappes Zeitfenster, um zu zeigen, dass sie den Rechnungshofbericht ernst nimmt und aus eigener Kraft reformfähig ist. Gelingt das nicht, ist die Konsequenz klar: Dann muss die Wirtschaftskammer über eine Novelle des Wirtschaftskammergesetzes von außen reformiert werden – mit gesetzlichen Obergrenzen für Bezüge, verpflichtender Wirtschaftsprüfung der Rechnungsabschlüsse und einer echten unabhängigen Kontrollinstanz mit allen erforderlichen Prüfkompetenzen. Selbstverwaltung ist ein Privileg, das an Selbstdisziplin gebunden ist. Wer die Selbstdisziplin verweigert, verspielt das Privileg", so Bernhard abschließend.
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