• 07.07.2026, 17:27:33
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  • OTS0128

Nationalrat beschließt Zahnärztequalitätssicherungsgesetz 2026

Königsberger-Ludwig: „Ein modernes Gesundheitssystem braucht verlässliche Daten, klare Qualitätsstandards und digitale Abläufe, die Patientinnen und Patienten entlasten.“

Wien (OTS) - 

Die heute im Plenum beschlossene Novelle zum Zahnärztegesetz umfasst Änderungen im Gesundheitsqualitätsgesetz, im Zahnärztegesetz, im Zahnärztekammergesetz sowie im ASVG. Zentrale Inhalte sind die Einbindung des zahnärztlichen Bereichs in das bestehende System der Qualitätssicherung, die Einführung einer bundesweit einheitlichen Diagnosecodierung für niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie zahnärztliche Gruppenpraxen mit Kassenvertrag ab 1. Jänner 2028 und die elektronische Übermittlung bezahlter Honorarnoten zur einfacheren Abrechnung von Kostenerstattungen.

Im Mittelpunkt steht die bessere Datengrundlage für Planung, Steuerung und Qualitätsarbeit im Gesundheitswesen. Die Diagnosecodierung wurde im Rahmen der Gesundheitsreform gemeinsam mit Ländern und Sozialversicherung als bundesweit einheitlicher Standard eingeführt und wird nun auch auf den zahnärztlichen Bereich ausgeweitet. „Ein modernes Gesundheitssystem braucht verlässliche Daten – nicht als Selbstzweck, sondern damit Versorgung besser geplant und Ressourcen gezielter eingesetzt werden können“, sagt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.

Diagnosecodierung: Einheitliche Datenbasis ab 2028

Mit dem Gesetz wird die Diagnosecodierung auch im zahnärztlichen Bereich eingeführt. Das betrifft niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie zahnärztliche Gruppenpraxen mit Kassenvertrag.

Künftig werden Diagnosen und Leistungen einheitlich dokumentiert und übermittelt. Damit wird besser sichtbar, welche zahnärztlichen Leistungen wo gebraucht werden.

Die Verpflichtung gilt ab 1. Jänner 2028. Bis dahin bleibt Zeit, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in den Ordinationen und Gruppenpraxen vorzubereiten.

Qualitätssicherung: Zahnärztlicher Bereich wird einbezogen

Seit 1. Jänner 2024 gibt es ein neues System zur Qualitätssicherung im niedergelassenen ärztlichen Bereich. Dieses System wird nun auf den zahnärztlichen Bereich ausgeweitet.

Die Zahnärztekammer wird dabei eingebunden, zum Beispiel in Beiräten und bei Visitationen. Gleichzeitig wird gesetzlich geregelt, welche Aufgaben sie selbst übernimmt, etwa bei der Selbstevaluierung.

So sollen bestehende Strukturen genutzt und Doppelgleisigkeiten vermieden werden. Die Änderungen treten mit 1. Juli 2026 in Kraft und sind ab 1. Jänner 2028 anwendbar.

Abrechnung: Honorarnoten sollen elektronisch übermittelt werden

Ein weiterer Teil des Gesetzes betrifft die Abrechnung. Bezahlte Honorarnoten sollen künftig mit Zustimmung der Patientinnen und Patienten elektronisch und einheitlich übermittelt werden können. Das gilt auch für zahnärztliche Leistungen.

Damit soll die Abrechnung einfacher und schneller werden. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das weniger Papier und im besten Fall eine raschere Rückerstattung.

Außerdem wird klargestellt: Die erste Kopie aus der Dokumentation muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das gilt auch für Röntgenbilder.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Jakob Kramar-Schmid, BA MA
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.sozialministerium.gv.at/

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