- 19.06.2026, 14:04:02
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Führerscheinuntersuchungen: Ärztliche Honorare seit 15 Jahren eingefroren
ÄKNÖ fordert per Resolution sofortige Anpassung
Die Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich übt scharfe Kritik an Verkehrsminister Peter Hanke: Während die Inflation seit 2011 um rund 47 Prozent gestiegen ist und Ordinationskosten, Personalaufwand sowie behördliche Gebühren laufend steigen, wurden die Honorare für sachverständige Ärztinnen und Ärzte im Führerscheinwesen seit 15 Jahren nicht angepasst. Dabei wurde im Entwurf der 12. Novelle zur Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung ausdrücklich eine Honorarerhöhung berücksichtigt. Die bereits 2025 ausgearbeitete Novelle wurde jedoch bis heute nicht kundgemacht. Die notwendige Anpassung steht damit nach wie vor aus.
Sachverständige Ärztinnen und Ärzte entscheiden mit ihren Gutachten über die gesundheitliche Eignung von Kraftfahrzeuglenkerinnen und Kraftfahrzeuglenkern. Ihre Arbeit erfordert medizinische Expertise, Erfahrung und hohe Verantwortung. Die Qualität dieser Begutachtungen ist ein zentraler Baustein der Verkehrssicherheit und liegt im unmittelbaren Interesse der gesamten Bevölkerung.
15 Jahre Stillstand trotz steigender Kosten
Seit 15 Jahren beträgt das Honorar für eine Führerscheinuntersuchung unverändert 35 Euro. Die Untersuchung wird von den Führerscheinbewerberinnen und Führerscheinbewerbern selbst bezahlt. Während die Begutachtung junger, gesunder Personen häufig zügig erfolgen kann, benötigen Untersuchungen von Berufs- und LKW-Fahrerinnen und -Fahrern einen deutlich höheren Zeitaufwand.
Sachverständige Ärztinnen und Ärzte sichern nicht nur die gesundheitliche Eignung von Führerscheinneulingen, sondern tragen auch maßgeblich dazu bei, dass tausende Berufskraftfahrerinnen und -fahrer der Klassen C1, C, C1E und CE, die regelmäßig zur Verlängerung ihrer Lenkberechtigung untersucht werden müssen, weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Dadurch leisten diese Ärztinnen und Ärzte einen unmittelbaren Beitrag zur Verkehrssicherheit im Güter- und Personenverkehr.
„Wer von Ärztinnen und Ärzten höchste fachliche Standards, laufende Fortbildung und große Verantwortung verlangt, muss diese Leistungen auch angemessen honorieren. Die anhaltende Nicht-Valorisierung ist weder sachlich nachvollziehbar noch wirtschaftlich vertretbar.“, kritisiert Kurienobfrau Dr. Dagmar Fedra-Machacek.
Hohe Aufwendungen – die Honorare bleiben eingefroren
Die Schieflage ist eklatant: Wer als sachverständige Ärztin oder sachverständiger Arzt Führerscheinuntersuchungen durchführen will, muss zunächst rund 300 Euro in die verpflichtende Ausbildung investieren. Für die erstmalige Bestellung durch die Behörde fallen 196 Euro an Gebühren an, die Wiederbestellung nach fünf Jahren schlägt mit 166 Euro zu Buche. Hinzu kommen verpflichtende Fortbildungen, für die weitere Kosten anfallen. „Während Ausbildungskosten und laufende Aufwendungen kontinuierlich steigen, bleibt die Vergütung für eine verantwortungsvolle Tätigkeit im Interesse der Verkehrssicherheit seit 15 Jahren unverändert. Eine moderne und hochwertige verkehrsmedizinische Begutachtung braucht nicht nur hohe fachliche Standards, sondern auch eine faire und zeitgemäße Honorierung“, sagt die kassenärztliche Allgemeinmedizinerin und stellvertretende Kurienobfrau Karoline Tauchmann abschließend.
Die ÄKNÖ fordert in einem Resolutionsbeschluss den zuständigen Bundesminister Peter Hanke auf, die ausständige Novelle unverzüglich in Kraft zu setzen, die vorgesehene Honoraranhebung rasch umzusetzen und künftig einen automatischen Valorisierungsmechanismus zu verankern.
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