• 18.06.2026, 14:39:34
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EU-Abwasserrichtlinie: fundierte Datengrundlage als Voraussetzung für Umsetzung

Maßnahmen zum Gewässer- und Gesundheitsschutz brauchen eine solide Datengrundlage, um wirksam und verhältnismäßig ausgestaltet zu sein.

Wien (OTS) - 

Die heutige Abstimmung im EU-Parlament zu den Entschließungsanträgen rund um die Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL) setzt ein wichtiges Signal, nicht nur für den Umweltschutz, sondern im Speziellen auch für die Medikamentenversorgung. Für die pharmazeutische Industrie ist entscheidend, dass Umweltziele wirksam erreicht werden können, ohne die Versorgungssicherheit mit Medikamenten und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu gefährden. Dazu Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG: „Eine so weitreichende Regulierung wie diese muss auf belastbaren Daten beruhen und die gesamte Verursachungskette im Abwasser berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sehen wir es als konsequent, dass das EU-Parlament eine neue Studie fordert. Mit einer solchen soll eruiert werden, welche Sektoren letztlich für die Errichtung und den Erhalt einer weiteren, 4. Klärstufe aufzukommen haben. Dass dies nicht nur die Kosmetik- und Pharmabranche sein können, haben wir stets betont.

Im Zentrum der aktuellen Debatte steht folglich die Frage, ob die bisherige Datengrundlage zur erweiterten Herstellerverantwortung ausreichend belastbar ist. Die zugrunde liegenden EU-Impact-Assessments sehen die pharmazeutische und die Kosmetika-Industrie als Hauptverursacher von Mikroschadstoffen im Abwasser und ordnen ihnen damit den überwiegenden Teil der Finanzierung der 4. Abwasserreinigungsstufe zu. Gleichzeitig bestehen große Unsicherheiten hinsichtlich der tatsächlichen Ursachen der Verunreinigung. Unklar ist zudem ebenso, mit welchen Kosten bei einer 4. Klärstufe überhaupt zu rechnen ist. Während die Europäische Kommission EU-weit von jährlich zwischen 1,18 und 1,8 Milliarden Euro an Finanzierungsaufwänden ausgeht, kommen andere Analysen auf ein Vielfaches. Auch für Österreich variieren die Schätzungen von rund 37 bis über 150 Millionen Euro pro Jahr. Vor dem Hintergrund derartiger Belastungen, die auf die pharmazeutische Industrie zukommen und die sich letztlich auch negativ auf die Arzneimittelversorgung auswirken würden, begrüßt die PHARMIG die heutige Entscheidung.

Im Zuge der Abstimmung sprach sich das Europäische Parlament dafür aus, die Zahlungsverpflichtung der Industrie im Rahmen der Verordnung über die kommunale Abwasserbehandlung vorübergehend auszusetzen, sofern eine neue unabhängige Studie zu Mikroschadstoffen und den Kosten ihrer Entfernung Risiken für die Arzneimittelversorgung bestätigt. Zusätzlich wurde ein weiterer Vorschlag angenommen, der eine vorübergehende Aussetzung der Regeln bis zum Abschluss dieser unabhängigen Studie vorsieht.

Dazu sagt Alexander Herzog: „Es soll nun eine neue Bewertung der tatsächlichen Kosten und der möglichen Ausweitung der Herstellerverantwortung auf weitere Sektoren vorgenommen werden. Die bisherige Grundlage für die erweiterte Herstellerverantwortung hat aus unserer Sicht viel zu kurz gegriffen.“ Bislang standen nur einzelne Mikroschadstoffe im Fokus. Für eine sachgerechte Verteilung von Verantwortung und Kosten braucht es eine umfassendere Analyse darüber, welche Stoffe nach der dritten Reinigungsstufe tatsächlich noch im Abwasser vorhanden sind und aus welchen Quellen sie stammen. Nur so lassen sich die für die zusätzliche Reinigungsstoffe anfallenden Kosten fair aufteilen. „Wir haben uns nie prinzipiell gegen diese Maßnahme gestellt. Allerdings von Anfang an und zu Recht hinterfragt, warum nur zwei Sektoren dafür zur Verantwortung gezogen werden sollten“, so Herzog.

Wichtig ist der nun erfolgte Schritt, weil damit eine Chance besteht, negative Auswirkungen der Abwasserrichtlinie zu vermeiden. Nämlich jene auf die Versorgung mit Medikamenten. Dazu Herzog: „Wenn derartig hohe Kosten auf die pharmazeutischen Unternehmen zukommen, dann müssen sie ihr Überleben sicherstellen und können Medikamente, die jetzt schon zu niedrigen Preisen im Markt gehalten werden, unter diesen Umständen nicht weiter anbieten. Daher ist es wichtig, mit Maß und Ziel vorzugehen und Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten, wenn wir alle als Patientinnen und Patienten dann nämlich das Nachsehen haben, wenn uns wichtige Medikamente fehlen.“

Die Europäische Kommission wird nun gefordert sein, die nächsten Schritte zu setzen. Die heutige Abstimmung ist rechtlich nicht bindend, setzt aber ein politisches Signal.

Über die PHARMIG: Die PHARMIG ist die freiwillige Interessenvertretung der österreichischen Pharmaindustrie. Derzeit hat der Verband ca. 120 Mitglieder (Stand Juni 2026), die den Medikamenten-Markt zu gut 95 Prozent abdecken. Die PHARMIG und ihre Mitgliedsfirmen stehen für eine bestmögliche Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln im Gesundheitswesen und sichern durch Qualität und Innovation den gesellschaftlichen und medizinischen Fortschritt.

Rückfragen & Kontakt

PHARMIG - Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
Peter Richter, BA MA MBA
Telefon: +43 664 8860 5264
E-Mail: [email protected]
Website: www.pharmig.at

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