• 17.06.2026, 08:55:02
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Stadt Wien: Neue Einreichfristen für Wiederaufnahmeförderungen in der Darstellenden Kunst

Im Sinne der Wiener Kulturstrategie 2030 optimiert die Stadt die Förderstrukturen für die Freie Szene.

Wien (OTS) - 

Ab Oktober 2026 können Förderungen für Wiederaufnahmen mit verkürztem Vorlauf von drei Monaten vor Beginn der Aufführungsserie beantragt werden.

„Im Sinne der Wiener Kulturstrategie 2030 optimiert die Stadt Wien ihre Förderstrukturen – an den Bedarf der Freien Szene gekoppelt. Damit schaffen wir Planungssicherheit für die Freie Szene, stärken ihre Sichtbarkeit und unterstützen nachhaltige Produktionsweisen noch gezielter“, so die amtsführende Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler zu dieser Maßnahme.

In zahlreichen Gesprächen mit Künstler*innen wurde deutlich, dass für die Wiederaufnahme erfolgreicher Produktionen im Bereich der Darstellenden Kunst kürzere Prozesse in der Entscheidungsfindung erforderlich sind. Der Wunsch nach einer Flexibilisierung dieses Förderinstruments wurde ebenso an das Kuratorium für Theater, Tanz & Performance als auch an die Konzeptjury herangetragen, die diesen Bedarf ihrem Gutachten hervorhebt. Die Kulturabteilung der Stadt Wien hat daher in Abstimmung mit dem Kuratorium und der amtsführenden Stadträtin die Einreichfristen für Wiederaufnahmeförderungen überarbeitet.

In der Praxis bedeutet das:

  • Der Einreichtermin für Freie Gruppen von 1. August bis 15. September 2026 gilt erstmals nur für Neuproduktionen in der zweiten Jahreshälfte 2027 und Jahresförderungen sowie Großvorhaben im Jahr 2028, jedoch nicht mehr für Wiederaufnahmen.
  • Wiederaufnahmeförderungen können ab 1. Oktober 2026 laufend für das Jahr 2027 beantragt werden.
  • Die Antragstellung muss mindestens 3 Monate vor Beginn der Aufführungsserie erfolgen.
    Achtung! Im August werden keine Anträge bearbeitet.

Die in den Richtlinien definierten Voraussetzungen und Kriterien bleiben gleich.
Dies gilt vor allem für:

  • Zwischen der letzten Aufführung und der Wiederaufnahme müssen mindestens 6 Monate liegen.
  • Die Spielstätte muss feststehen und bei der Einreichung bekanntgegeben werden.
  • Es müssen mindestens 3 Vorstellungen für die Wiederaufnahme in Wien vorgesehen sein.
  • Anträge für Wiederaufnahmeförderung können nur beurteilt werden, wenn dem Kuratorium eine Sichtungsgrundlage zur Verfügung gestellt wird.
  • Anmerkung: Bei der Förderung einer Wiederaufnahme betrachtet das Kuratorium in den meisten Fällen ein Drittel des ursprünglich kalkulierten Förderbetrages als realistisch, da die Produktionskosten einer Wiederaufnahme geringer sind als die Kosten eines neuen Vorhabens.

Rückfragen & Kontakt

Stadt Wien Kultur (MA 7) - Referat Darstellende Kunst
+43 1 4000-84739
[email protected]

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