• 14.06.2026, 06:00:33
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Totschnig: Pünktlich zum Sonntagsfrühstück kommt die Herkunft des Honigs auf den Tisch

Novelle der Honigverordnung tritt mit 14. Juni in Kraft

Wien (OTS) - 

Mit 14. Juni 2026 tritt die im März verordnete Novelle der österreichischen Honigverordnung in Kraft. Künftig muss auf jedem Honigetikett klar ersichtlich sein, aus welchem Land der Honig stammt.

Bei Honig aus nur einem Ursprungsland ist dieses direkt anzugeben. Handelt es sich um Mischungen aus mehreren Ländern, müssen die Herkunftsländer im Hauptsichtfeld des Etiketts in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils samt Prozentangaben ausgewiesen werden.

Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und stärkt gleichzeitig den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Pünktlich zum Sonntagsfrühstück kommt die Herkunft des Honigs auf den Tisch. Ab sofort sieht jede und jeder auf einen Blick woher der Honig stammt. Diese klare Herkunftskennzeichnung schafft Transparenz und stärkt unsere regionalen Imkerinnen und Imker. Wer österreichischen Qualitätshonig kaufen will, muss sich nicht mehr durch anonyme Importware rätseln und kann jetzt gezielt zugreifen.“

Für die Prozentangaben bei Honigmischungen gilt eine Toleranzspanne von fünf Prozentpunkten je Herkunftsanteil. Grundlage dafür ist die betriebliche Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit. Für Kleinpackungen bis 30 Gramm gelten vereinfachte Vorgaben. Die Herkunftsländer dürfen in diesen Fällen durch zweibuchstabige Ländercodes angegeben werden.

Die neuen Bestimmungen gelten ab 14. Juli 2026. Bereits vor diesem Stichtag gekennzeichnete Produkte dürfen weiterhin bis zum Abverkauf der vorhandenen Bestände in Verkehr gebracht werden.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und
Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Telefon: +43 1 71100 DW 606747
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.bmluk.gv.at/

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