• 12.06.2026, 10:00:11
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  • OTS0053

Volksbegehren Juni 2026 – Eintragungszeitraum beginnt am Montag

Unterschrift österreichweit in einem beliebigen Eintragungslokal oder online möglich

Wien (OTS) - 

Vom 15. bis 22. Juni 2026 findet österreichweit der vom Bundesminister für Inneres festgelegte gemeinsame Eintragungszeitraum für folgende Volksbegehren statt:

  • Karfreitag-Feiertag für Alle
  • Polizei – kritischer Personalmangel
  • Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
  • GRATIS Verhütung
  • Transparenz im Parlament

In diesem Zeitraum können die Stimmberechtigten eines oder mehrere dieser Volksbegehren

  • in jedem Eintragungslokal in ganz Österreich oder
  • online mit ID Austria auf bmi.gv.at/volksbegehren

unterschreiben.

Wurde ein Volksbegehren bereits in der ersten Phase (Einleitungsverfahren) unterstützt, wird diese Unterschrift angerechnet. Eine erneute Unterschrift desselben Volksbegehrens ist nicht möglich. Volksbegehren, die noch nicht unterstützt wurden, können im Eintragungszeitraum unterschrieben werden.

Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale

Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag, 15. Juni 2026, 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag, 16. Juni 2026, 8 bis 16 Uhr
  • Mittwoch, 17. Juni 2026, 8 bis 16 Uhr
  • Donnerstag, 18. Juni 2026, 8 bis 20 Uhr
  • Freitag, 19. Juni 2026, 8 bis 18 Uhr
  • Montag, 22. Juni 2026, 8 bis 19 Uhr

Für die Abgabe der Unterschrift in einem Eintragungslokal ist unbedingt ein amtlicher Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis, erforderlich.

Über die Standorte und die Barrierefreiheit der Eintragungslokale informieren:

  • Internet: wien.gv.at/volksbegehren
  • Stadtservice: Telefon 01/4000-4001 (Montag bis Freitag von 7:30 bis 17 Uhr)
  • Kundmachungen in allen Amtshäusern

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden.

Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um die Volksbegehren unter wien.gv.at/volksbegehren an. Hier findet man unter anderem auch die genauen Wortlaute der Volksbegehren.

Rückfragen & Kontakt

Ulrike Kuzaj-Sefelin
Magistratsabteilung 62 - Zentrale Wiener Wählerevidenz
Telefon: +43 1 4000 89439
E-Mail: [email protected]
Website: https://wien.gv.at/wahlen

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