- 10.06.2026, 12:04:33
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- OTS0126
Stellungnahme Dr. Veronika Sandbichler / KHM-Museumsverband
Rechtsanwalt Dr. Martin Maxl nimmt zur OTS – Aussendung des Kuratoriums des KHM-Museumsverbandes von heute Stellung:
Transparenz statt Inszenierung – Berichte liegen nicht vor.
Es liegt uns weder der Bericht von Hon.-Prof. Dr. Gahleitner noch jener von Deloitte vor. Eine rechtliche und sachliche Einordnung ist unter diesen Umständen nicht möglich. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über einen längeren Zeitraum hinweg übereinstimmend von einem toxischen Führungsverhalten der Geschäftsführung des KHM-Museumsverbands berichtet haben. Eine Klärung kann nur auf Basis vollständiger Information erfolgen – nicht durch eine selektive und vorweggenommene Interpretation eines Berichtes.
Die Frage, ob einzelne Sachverhalte arbeitsrechtlich als „Mobbing“ oder „Bossing“ zu qualifizieren sind, greift zu kurz und verfehlt den Kern des Problems. Entscheidend ist nicht die formale Einordnung von „Mobbing“ oder „Bossing“ im engeren arbeitsrechtlichen Sinn, sondern die Frage, ob ein toxisches Führungsverhalten der Geschäftsführung vorliegt. Wie bereits mehrfach öffentlich dargelegt, haben zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übereinstimmend von äußerst belastenden Führungsstrukturen berichtet. Diese Vorwürfe wurden nicht nur intern erhoben, sondern auch in mehreren öffentlichen Stellungnahmen – unter anderem in Beiträgen der ZIB 1 und der ZIB 2 – bestätigt und ausgeführt. Vor diesem Hintergrund erscheint es wenig zielführend, die Diskussion auf terminologische Kategorien zu verengen. Selbst wenn einzelne Verhaltensweisen nicht den engen Tatbestand des „Mobbings“ im arbeitsrechtlichen Sinn erfüllen sollten, bleibt die zentrale Frage aufrecht:
Ist das Führungsverhalten der Geschäftsführung geeignet, ein respektvolles, angstfreies und professionelles Arbeitsumfeld sicherzustellen – oder nicht? Der KHM-Museumsverband steht als zentrale kulturelle Institution der Republik in besonderer Verantwortung.
Ohne zeitnahe und vollständige Offenlegung des Auftrags an und des Berichtes von Hon.-Prof. Dr. Gahleitner kann keine sachgerechte Bewertung erfolgen und das notwendige Vertrauen in die Institution wiederhergestellt werden. Zudem steht und fällt die Glaubwürdigkeit einer unabhängigen Untersuchung mit ihrer tatsächlichen und sichtbaren Unabhängigkeit. Wenn bei der Befragung von Dr. Sandbichler und bei den Zeugenbefragungen von Hon.-Prof. Dr. Gahleitner jene Person anwesend war, die als Vorsitzende des Kuratoriums Auftraggeberin der Untersuchung und damit Teil jener Machtstruktur ist, deren Verhalten aufgeklärt werden soll, erscheint die Unabhängigkeit ernstlich in Frage gestellt. Für Zeuginnen und Zeugen entsteht zwangsläufig ein erhebliches Loyalitäts- und Einschüchterungspotenzial. Eine Untersuchung zu Vorwürfen strukturellen Machtmissbrauchs darf nicht unter den Augen der institutionellen Spitze stattfinden.
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