• 08.06.2026, 11:14:02
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Tierschutz Austria fordert Konsequenzen: EU-Kommission gibt Österreich bei Aarhus-Konvention letzte Frist

Klagerechte von anerkannten Umweltorganisationen werden seitens der Bundesländer durch ihre Abschussverordnungen laufend beschnitten

Wien/Vösendorf (OTS) - 

Die Europäische Kommission hat Österreich letzte Woche eine weitere begründete Stellungnahme (Reasoned Opinion) übermittelt. Damit eskaliert das seit zwölf Jahren laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aarhus-Übereinkommen. Konkret wird Österreich vorgeworfen, anerkannten Umweltorganisationen wie der Wiener Tierschutzverein/Tierschutz Austria keinen wirksamen Zugang zu Gerichten in Naturschutz- und Artenschutzangelegenheiten zu gewähren. Tierschutz Austria fordert nun rasche Konsequenzen von Bund und Ländern.

Seit zwölf Jahren bekommt Österreich deswegen Mahnschreiben der EU Kommission. Damit ist seit 12 Jahren das Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoß gegen die Aarhus Konvention gegen die Republik Österreich anhängig. Tierschutz Austria bekämpft laufend Verordnungen der Bundesländer, welche die Tötung streng geschützter und geschützter Arten genehmigen. Im März 2025 wandte sich die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission direkt an Tierschutz Austria und bezog sich dabei auf ein wegweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Kärnten. Dieses gab Tierschutz Austria in allen zentralen Punkten recht und stellte fest, dass die Kärntner Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz gegen die FFH-Richtlinie sowie die Vogelschutzrichtlinie der EU verstößt – unter anderem durch die Bejagung des Goldschakals und den Einsatz illegaler Fanggeräte für geschützte Arten wie Krähen, Eichelhäher und Habichte. Trotz des klaren Urteils hat die Kärntner Landesregierung die rechtswidrige Verordnung bis heute unverändert belassen.

Österreich hat nun zwei Monate Zeit, der Kommission die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Mängel darzulegen. Geschieht dies nicht, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit empfindlichen finanziellen Konsequenzen: einer Pauschalzahlung für die bisherige Dauer des Verstoßes sowie einem laufenden Zwangsgeld bis zur vollständigen Umsetzung der EU-Vorgaben.

Stand der Dinge: Das Verwaltungsgericht entschied zwar, dass die Verordnung der Kärntner Landesregierung gegen die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Rl) sowie die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union verstößt, dennoch wurde die Verordnung seitens der Kärntner Landesregierung nicht abgeändert. Sie besteht bis heute noch wortgleich und unverändert.

Politik gefordert - Millionenstrafen drohen

Die Republik Österreich muss nun innerhalb von zwei Monaten eine Rechtfertigung an die Europäische Konvention schicken und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Unterlässt Österreich die Berichtigung seiner artenschutzrechtlichen Bestimmungen kann die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorlegen und Geldstrafen beantragen. Die Strafen sind in Millionenhöhe: sie setzen sich zusammen aus einer Pauschalzahlung für die bisherige Dauer des Verstoßes (12 Jahre!) und einem Zwangsgeld (Taggeld) bis zur vollständigen Behebung.

Rückfragen & Kontakt

Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer
Telefon: 069916604075
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.tierschutz-austria.at/

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