• 05.06.2026, 10:35:32
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„Bürgeranwalt“: Umstrittene Schulschließung

Am 6. Juni um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON

Wien (OTS) - 

Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 6. Juni 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:

Umstrittene Schulschließung

Die geplante Schließung der beliebten Volksschule in Retznei in der Südsteiermark sorgt in der Gemeinde Ehrenhausen für Aufregung. 53 Schulkinder besuchen derzeit die Musikvolksschule mit reformpädagogischem Lehrplan. Seit der Zusammenlegung von Gemeinden gibt es in Ehrenhausen drei Volksschulen, und das kann sich die Gemeinde finanziell nicht mehr leisten, argumentiert der Bürgermeister. Die betroffenen Eltern haben sich an Volksanwalt Christoph Luisser gewandt, die Schließung sei überhastet ohne Evaluierung beschlossen worden.

Timon darf in seine Wunschschule

Timon ist sieben Jahre alt und hat einen seltenen Gendefekt, der es ihm unmöglich macht, mehr als 25 Worte zu sprechen. Unmittelbar neben seinem Wohnort gibt es eine spezielle Volksschule für Hörbeeinträchtigte, bei der er die Gebärdensprache erlernen könnte, um so mit seinen Freunden kommunizieren zu können. Nachdem Timon keine Hörbeeinträchtigung hat, wurde er dort zunächst nicht aufgenommen. Timons Mutter wandte sich deswegen an Volksanwalt Christoph Luisser und bat um Hilfe. In der Sendung „Bürgeranwalt“ erklärte sich die Bildungsdirektion bereit, eine geeignete Lösung für Timon finden zu wollen. Und tatsächlich: Kurze Zeit später durfte Timon in seine Wunschschule gehen. Nun – ein Schuljahr später – hat „Bürgeranwalt“ Timon noch einmal besucht und beobachtet, wie es ihm mittlerweile in der Schule geht.

Verkaufen verboten

Frau S. möchte ihre Eigentumswohnung in Graz verkaufen, die sie von ihren Eltern 2023 geschenkt bekam. Doch das Gericht sagt Nein zum angestrebten Verkauf. Denn die Eltern von Frau S., beide 98 Jahre alt, haben ein lebenslanges Wohnrecht, auf das sie aber verzichten würden. Beide Elternteile leben seit mehr als einem Jahr in einem Pflegeheim, da die Mutter von Frau S. aufgrund einer schweren Erkrankung auf intensive Pflege angewiesen ist. Das Gericht hat zwar das Wohnrecht des Vaters von Frau S. gelöscht, nicht aber das Recht der Mutter. Da die Mutter selbst nicht mehr geschäftsfähig ist, sollte eigentlich die schon 2018 errichtete Vorsorgevollmacht greifen. Doch diese Vollmacht sei nicht rechtsgültig, wenn es um Grundstücksgeschäfte geht, meint das Gericht, weil die Unterschrift der Mutter von Frau S. nicht beglaubigt worden war.

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