- 22.05.2026, 16:21:32
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VwGH weist Amtsrevision zurück – FPÖ Velm-Götzendorf sieht Bürgerrechte bestätigt
GVV-Obmann Dorner sieht wichtigen Sieg für direkte Demokratie
Im Streit um den Initiativantrag zur Durchführung einer Volksbefragung in Velm-Götzendorf (Bezirk Gänserndorf) über weitere Widmungen für Windkraft- und Photovoltaikanlagen gibt es nun die nächste gerichtliche Entscheidung: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Amtsrevision der Abteilung Gemeinden (Gruppe Innere Verwaltung) der nö. Landesregierung zurückgewiesen.
Ausgangspunkt war ein Initiativantrag zahlreicher Bürger aus Velm-Götzendorf mit der Fragestellung: „Soll der Gemeinderat der Gemeinde Velm-Götzendorf weitere Widmungen für Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen beschließen?“
ÖVP-Bürgermeister Gerald Haasmüller hatte die Behandlung des Antrags zunächst für unzulässig erklärt. Auch der Gemeindevorstand bestätigte diese Entscheidung. Das Landesverwaltungsgericht NÖ hob den Bescheid jedoch auf. Dagegen brachte schließlich sogar die Gruppe Innere Verwaltung des Landes NÖ selbst eine Amtsrevision beim Verwaltungsgerichtshof ein. Diese wurde nun zurückgewiesen.
Für den gf. FPÖ Velm-Götzendorf Gemeinderat Rudolf Bauer ist die Entscheidung ein wichtiges Signal: „Es kann nicht sein, dass Bürgerinitiativen und direkte Demokratie mit formalen Tricks abgedreht werden. Zahlreiche Menschen in unserer Gemeinde haben unterschrieben, weil sie bei einem so massiven Eingriff in das Ortsbild und die Zukunft unserer Gemeinde mitreden wollen. Dass nun auch die Amtsrevision gescheitert ist, zeigt deutlich, dass unsere Kritik berechtigt war.“
Auch der Obmann des Freiheitlichen und Unabhängigen Gemeindevertreterverbandes NÖ LAbg. Dieter Dorner übt scharfe Kritik: „Ich finde es befremdlich, wenn ein Bürgermeister offenbar alles versucht, um die Rechte der Bürger einzuschränken und sie vom demokratischen Prozess auszuschließen. Bürgerbeteiligung darf nicht nur dann gelten, wenn das Ergebnis politisch erwünscht ist.“
Dieter Dorner sieht die Entscheidung auch als grundsätzlichen Erfolg: „Der Verwaltungsgerichtshof hat nun klargestellt, dass diese Angelegenheit gar nicht vor den VwGH gehört. Damit ist auch der Versuch der Gemeindeaufsicht des Landes Niederösterreich gescheitert, diese Bürgerinitiative weiter aufzuhalten. Das ist ein wichtiger Sieg für die direkte Demokratie.“
Die FPÖ Velm-Götzendorf fordert nun, dass der Initiativantrag rasch im Gemeinderat behandelt wird und die Bevölkerung die Möglichkeit erhält, sich demokratisch zu äußern.
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