• 21.05.2026, 10:59:33
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  • OTS0073

TKG bringt förmlichen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission ein: Integrationsbarometer 2025 des ÖIF unter Diskriminierungsverdacht

Ja zum Glauben. Ja zur vollständigen Säkularität des Staates. Nein zu Stigmatisierung. Nein zum Missbrauch der Religion – unabhängig davon, welcher Religion Menschen angehören.

Die TKG folgt der ausdrücklichen schriftlichen Empfehlung der
Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes, wonach „die Bestimmungen
des Gleichbehandlungsgesetzes zu Förderungsmaßnahmen (§§ 14, 28 und
40 GlBG) beachtlich sein könnten“ und eine abschließende Klärung
durch die Gleichbehandlungskommission oder durch ordentliche
Gerichte erfolgen könne.
Wien (OTS) - 

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG – Think Tank) hat einen förmlichen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission – Senat III eingebracht. Der Eingang des Antrags vom 18. Mai 2026 wurde am 20. Mai 2026 durch das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung offiziell bestätigt.

Integrationsbarometer 02/2025 unter rechtlicher Prüfung

Gegenstand des Verfahrens ist das mit öffentlichen Mitteln finanzierte Integrationsbarometer 02/2025 des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF). Nach Auffassung der TKG ist die Studie geeignet, Personen muslimischen Glaubens sowie Menschen mit Migrationshintergrund aufgrund ihrer Religion und ihrer ethnischen Zugehörigkeit strukturell zu stigmatisieren und mittelbar zu diskriminieren.

Die TKG folgt damit der ausdrücklichen schriftlichen Empfehlung der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes, wonach „die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes zu Förderungsmaßnahmen (§§ 14, 28 und 40 GlBG) beachtlich sein könnten“ und eine abschließende Klärung durch die Gleichbehandlungskommission oder durch ordentliche Gerichte erfolgen könne.

Ja zum Glauben. Nein zum Missbrauch der Religion.

Nein zum Missbrauch des Glaubens unter dem Deckmantel religiöser Seilschaften, die die freiheitliche, demokratische sowie rechtsstaatlich-säkulare Grundordnung ausnutzen – unabhängig davon, welcher Religion sie angehören.

Seit Jahren fordert die TKG einen stärkeren säkularen Staat, in dem keine Religionsgemeinschaft das Gleichheitsprinzip missbrauchen oder sich politische, gesellschaftliche, finanzielle oder institutionelle Sonderstellungen verschaffen kann.

Nach Auffassung der TKG entstehen erhebliche gesellschaftliche Spannungen genau dort, wo einzelne religiöse oder ideologische Netzwerke dauerhaft privilegierte Positionen sichern und dadurch den Eindruck einer Ungleichbehandlung innerhalb des Rechtsstaates erzeugen.

Grundsatz- und Vertrauensfrage für den Rechtsstaat

Nach Auffassung der TKG wurden Muslime in Österreich – plural, vielfältig und unterschiedlich – zunehmend durch unterschiedliche politische, ideologische und gesellschaftliche Kräfte in Geiselhaft genommen, pauschal problematisiert und gesellschaftlich stigmatisiert.

Die Gleichbehandlungskommission wird ersucht zu prüfen,

– ob das Integrationsbarometer 02/2025 geeignet ist, Personen muslimischen Glaubens sowie Menschen mit Migrationshintergrund mittelbar zu diskriminieren,

– ob die Studie gesellschaftliche Vorurteile verstärkt und gesetzlich geschützte Gruppen stigmatisiert,

– und ob öffentliche Mittel des Bundes für eine derartige Studie rechtmäßig verwendet werden durften.

Vollständige Sachverhaltsdarstellung (63 Seiten)

https://www.turkischegemeinde.at/wp-content/uploads/18.05.06.Gleichbehandlungskomission-Beschwerde19.05.2026-mit-Sachverhaltsdarstellung.pdf

Rückfragen & Kontakt

Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG-Think Tank)
Dr Melissa Günes
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.turkischegemeinde.at

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