- 21.05.2026, 10:47:33
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- OTS0069
Asylnovelle: Diakonie kritisiert menschenrechtliche Defizite
Fortschritt mit offenen Kernproblemen bei Obsorge ab Tag 1 für unbegleitete Minderjährige
Im gestern beschlossenen Gesetzespaket, mit dem der Asyl- und Migrationspakt der EU (GEAS – Gemeinsames europäisches Asylsystem) umgesetzt wird, sieht die Diakonie in weiten Teilen einen Bruch mit der humanitären Tradition Österreichs: „Menschenwürde, Lebensschutz, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind zentrale Werte, auf denen unser Land aufbaut. Diese Werte werden ausgehöhlt“, kritisiert Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. „In der Bibel dient das Recht dem Schutz der Fremden. Das ist für die Diakonie auch heute leitend.“
Das beschlossene Gesetzespaket sei „keine bloße Umsetzung europäischen Rechts“, so die Diakonie, vielmehr lasse es „wesentliche inhaltliche und menschenrechtliche Anforderungen unberücksichtigt und überschreitet mehrfach die Grenzen, die Unionsrecht, Europäische Menschenrechtskonvention und Verfassung“.
Obsorge für unbegleitete Minderjährige: Fortschritt mit offenem Kernproblem
Positiv hebt die Diakonie hervor, dass die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nun gesetzlich ab dem ersten Tag verankert ist – eine langjährige Forderung, für die sich die Diakonie über Jahrzehnte eingesetzt hat.
„Dieser Schritt ist ein Meilenstein“, freut sich Christoph Riedl, Asylexperte der Diakonie und kritisiert gleichzeitig: „Es fehlt eine klare Festlegung, dass für geflüchtete Kinder dieselben Standards gelten müssen wie für andere Kinder in der Kinder- und Jugendhilfe. Eine Unterscheidung darf es aus Sicht der Diakonie nicht geben“.
Familiennachzug: Schwerer Eingriff in Grundrechte
Scharfe Kritik übt die Diakonie an der Quote für den Familiennachzug. Diese stellt aus ihrer Sicht einen massiven Eingriff in grundlegende Rechte dar. „Die Einheit der Familie ist ein hohes Gut und ein zentrales Menschenrecht. Wer den Familiennachzug deckelt, nimmt bewusst in Kauf, dass Eltern und Kinder jahrelang getrennt leben“, zeigt sich die Diakonie-Direktorin besorgt. „Familien gehören zusammen!“
Die Diakonie sieht in der Regelung auch einen klaren Widerspruch zu unions- und verfassungsrechtlichen Garantien. „Familienzusammenführung ist kein politisches Steuerungsinstrument, sondern ein grundlegendes Recht“, so Riedl.
Haft für Kinder und Jugendliche strikt abzulehnen
Besonders kritisch bewertet die Diakonie die Maßnahmen, die Freiheitsbeschränkungen und haftähnliche Unterbringung auch für Minderjährige ermöglichen. „Das nunmehr beschlossene Gesetzespaket verschiebt das Asylsystem vom Schutz von Menschen und ihren Rechten hin zu Kontrolle, Haft und Abschottung – das ist ein gefährlicher Bruch mit rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Mindeststandards“, so Christoph Riedl, Diakonie-Experte für Flucht und Migration.
Der Gesetzesvorschlag sieht Freiheitsentzug unter lückenhaftem Rechtsschutz vor, auch für besonders schutzbedürftige Personen. Die Diakonie warnt insbesondere vor den Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche: „Haftähnliche Situationen für Schutzsuchende, insbesondere für Kinder, widersprechen grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien und einer verantwortungsvollen Flüchtlingspolitik“, warnt Riedl.
Bei der Feststellung von Schutzbedürftigkeit besteht ein hohes Risiko, dass unbegleitete Minderjährige oder andere besonders vulnerable Personen nicht erkannt werden. Rechtsschutzmöglichkeiten fehlen weitgehend. „Gerade die Schwächsten wären in diesem System nicht zuverlässig geschützt“, betont Riedl.
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