- 19.05.2026, 12:00:02
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Grüne Wien/Aslan: Belastung des Landesverwaltungsgerichts auf Rekordhoch
Handlungsbedarf besonders bei MA 35 ersichtlich
Das Landesverwaltungsgericht verzeichnet laut Tätigkeitsbericht 2025 einen erneuten Anstieg an Verfahren. Die Zahl der anhängigen Rechtssachen ist um 8,23% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Mit einer Auslastung der Richter: innen von rund 150 % erreicht die Arbeitsbelastung einen historischen Höchststand seit Bestehen des Gerichts. „Dass weiterhin ein funktionierender Rechtsschutz gewährleistet werden kann, ist dem außergewöhnlichen Einsatz der Bediensteten des Landesverwaltungsgerichts zu verdanken. Klar ist jedoch: Diese Situation ist nicht länger tragbar. Es braucht jetzt strukturelle Lösungen statt weiterer Belastung“, so Menschenrechtssprecherin Berivan Aslan von den Grünen Wien.
Die Grünen Wien fordern, dass die Stadtregierung die budgetäre Absicherung des Landesverwaltungsgerichts unterstützt. Vorgelagerte Behörden müssen so ausgestattet werden, dass Verfahren rasch und effizient abgeschlossen werden können. Besonders deutlich zeigt sich der Handlungsbedarf bei der MA 35: Von insgesamt 624 Säumnisbeschwerden entfallen 571 auf diesen Bereich. In vielen Fällen werden Entscheidungen nicht rechtzeitig getroffen, wodurch die Entscheidungspflicht an das Landesverwaltungsgericht übergeht. „Das führt nicht nur zu einer erheblichen Mehrbelastung des Verwaltungsgerichts, sondern schwächt auch den Rechtschutz für die Betroffenen, weil ihnen eine Rechtsschutzinstanz weniger zur Verfügung steht“, so Aslan.
Weiters muss sichergestellt werden, dass neue gesetzliche Regelungen die bestehenden Dauerbelastungen nicht weiter verschärfen. Geplant sind unter anderem zusätzliche Zuständigkeiten für das Landesverwaltungsgericht im Rahmen des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes sowie kürzere Entscheidungsfristen für Behörden. „Ohne entsprechende Ressourcen ist jedoch davon auszugehen, dass dies zu einer weiteren Belastung sowohl der Behörden als auch des Landesverwaltungsgerichts führt. Dass die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden, ist absurd“, so Aslan.
Ohne rasches Gegensteuern droht eine weitere Verschärfung der Situation. „Ein funktionierender Rechtsstaat darf nicht vom dauerhaften Ausnahmezustand seiner Institutionen und individuellen Einsatz am Limit abhängen. Grundrechte sind nicht verhandelbar und dürfen niemals unter Budgetvorbehalt gestellt werden“, so Aslan abschließend.
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