• 15.05.2026, 09:06:02
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Totschnig begrüßt Reform der Autonomie Südtirols: Historischer Meilenstein für ein starkes Südtirol

Wien (OTS) - 

Der italienische Senat hat nach einem mehrjährigen politischen Prozess einen Verfassungsgesetzesentwurf zur Reform der Autonomie Südtirols beschlossen. Damit werden Autonomiekompetenzen wiederhergestellt, die durch eine Verfassungsreform Italiens im Jahr 2001 und mehrere Urteile des Verfassungsgerichts geschwächt worden waren. Der jetzige Erfolg ist auch ein Zeugnis der besonders guten Beziehungen zwischen Österreich und Italien.

Bundesminister Norbert Totschnig, der aus Osttirol stammt, begrüßt den Beschluss des italienischen Senats: „Das Zustandekommen dieses Gesetzes ist ein historischer Meilenstein und bedeutet eine nachhaltige Stärkung der Autonomie Südtirols. Diese Erfolgsgeschichte ist mittlerweile international ein Vorbild für den Schutz von Minderheiten. Der Beschluss ist nun zu einem ganz besonderen Zeitpunkt erfolgt, denn heuer feiern wir das 80-jährige Jubiläum der Unterzeichnung des Gruber – De Gasperi Abkommens. Die österreichische Bundesregierung hat diese Verhandlungen genau verfolgt und in den Kontakten mit Italien auf allen Ebenen die Anliegen Südtirols mit Nachdruck unterstützt. Ich danke allen Verhandlerinnen und Verhandlern für ihren intensiven und erfolgreichen Einsatz, insbesondere Premierministerin Meloni.“

Die Änderung des Autonomiestatuts ist das Resultat mehrjähriger Verhandlungen zwischen Südtirol und dem Trentino einerseits und der italienischen Regierung andererseits. Schon vor Beginn des parlamentarischen Verfahrens in Rom hat auch der Südtiroler Landtag seine Zustimmung zu diesem Projekt mit überzeugender Mehrheit zum Ausdruck gebracht. Dabei hat sich auch gezeigt, dass die Autonomie von allen Sprachgruppen in Südtirol als gemeinsames Gut betrachtet wird.

Vor der gestrigen Abstimmung im Senat hat über den Inhalt dieser Reform ein diplomatischer Notenwechsel zwischen Österreich und Italien stattgefunden, in dem auch die Bedeutung der Beibehaltung einer einvernehmlichen Vorgangsweise bei Änderungen des Autonomiestatuts zum Ausdruck gebracht wurde.

Totschnig: „Die Neuerungen und Klarstellungen im Autonomiestatut sind eine gute Basis, um die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen der Europaregion Tirol, Südtirol und Trentino mit Italien und Österreich weiter zu vertiefen und die Zusammenarbeit auszubauen. Damit sind auch die Weichen für die Wahrung und weitere Entwicklung der Region zum Wohle aller seiner Bewohnerinnen und Bewohner gestellt. Bei diesen Bemühungen wird sich Südtirol auch in Zukunft stets auf Österreich verlassen können.“

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Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Telefon: +43 1 71100 DW 606747
E-Mail: [email protected]
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