- 15.05.2026, 08:45:32
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Fenninger: „Wichtiges Vorhaben mit Optimierungsbedarf, wenn Kinderarmut reduziert werden soll“
Volkshilfe begrüßt Stoßrichtung des Vorhabens und Starthilfe für Gewaltbetroffene
„Die zusätzliche finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende fordert die Volkshilfe im Einklang mit anderen NGOs seit vielen Jahren. Deshalb begrüßen wir die Bemühungen der Sozialministerin und der Frauenministerin, nun entsprechende Schritte zu setzen und Kinderarmut bei diesen Gruppen zu reduzieren“, kommentiert Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich, den geplanten Unterstützungsfonds für Alleinerziehende. Die Volkshilfe verweist darauf, dass Ein-Eltern-Haushalte ein deutlich höheres Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdungsrisiko (48 %) als die Gesamtbevölkerung (18,6 %) haben, zudem sind die Kinderkosten für sie wesentlich höher. Die Kinderkostenstudie des Sozialministeriums zeigt: Die Kosten bei einem Kind sind für Ein-Eltern-Haushalte doppelt so hoch wie für ein Kind in einem Zwei-Eltern-Haushalt.
Die Volkshilfe begrüßt ausdrücklich die finanzielle Starthilfe für von Gewalt Betroffenen: „Frauen, die in Gewaltbeziehungen leben, müssen oft genau kalkulieren, ob sie sich ein Ausbrechen aus der Gewalt leisten können. Die Einmalzahlung unterstützt den Start in ein Leben ohne Gewalt für die Betroffenen“, so der Volkshilfe-Direktor. Insgesamt sei das Vorhaben von enormer Bedeutung. Im gegenständlichen Entwurf gäbe es dennoch Optimierungsbedarf, soll - wie beabsichtigt - Frauen- und Kinderarmut nachhaltig reduziert werden. Dazu gehören etwa die Ausweitung der Bezugsgruppe, ein fehlender Rechtsanspruch sowie eine fragliche Anrechenbarkeit auf die Sozialhilfe.
Volkshilfe fordert Unterhaltsgarantie und Kindergrundsicherung
„Um Alleinerziehende und deren Kinder langfristig und zuverlässig abzusichern, betonen wir nochmals mit Nachdruck die Notwendigkeit einer echten Unterhaltsgarantie, auf die alle Alleinerziehenden einen Rechtsanspruch haben
“, betont Fenninger, da die Leistungen aus dem Unterstützungsfonds im gegenständlichen Entwurf nur auf zwölf Monate befristet sind.
Weiters begrüßt die Volkshilfe, dass im Rechtsmonitoring zum Ministerialentwurf bereits der Hinweis auf die im Regierungsprogramm enthaltene Kindergrundsicherung zu finden ist: „Eine Kindergrundsicherung kann die Situation für Ein-Eltern-Haushalte nicht nur vereinfachen, sondern Kinderarmut in Österreich zumindest halbieren. Angesichts der gestiegenen Zahl armuts- oder ausgrenzungsgefährdeter Kinder ist hier dringender Handlungsbedarf
“, schließt Fenninger.
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