- 06.05.2026, 11:57:02
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Hanel-Torsch: „Offensive Altbautenschutz“ schützt durch konsequente Kontrollplanquadrate leistbaren Wohnraum und Wiener Stadtbild
Gemeinsame Gebäudescreenings von Gruppe Sofortmaßnahmen & MA 37–Baupolizei haben mittlerweile 7300 Gebäude kontrolliert. Frist für Anlage von verpflichtendes „Gebäudepickerl“ läuft
Wien ist nicht zuletzt auf Grund des sehr hohen Anteils an Altbauten weltbekannt und lockt dadurch Millionen von Tourist*innen in die Stadt. Doch die von Gründerzeithäusern geprägten Grätzln in der Stadt bieten mehr als nur den typischen Wiener Charme, sie bieten auch leistbaren Wohnraum für die Wienerinnen und Wiener. In der Regel sind diese Wohnungen vollumfänglich vom Mietrecht umfasst und entsprechend sind diese Mieten durch das MRG reguliert. Die Stadt Wien hat sich entsprechend klar dazu bekannt, die Gründerzeithäuser verstärkt zu schützen und den guten Erhalt des Bestandes zu kontrollieren.
„Der Schutz unserer Altbauten ist mehr als nur der Schutz unseres wunderschönen Stadtbilds. Es ist der Schutz von leistbarem Wohnraum. Die Stadt Wien prüft hier sehr streng, in dem sie vor Ort den Zustand kontrolliert. Die verschiedenen Dienststellen arbeiten dabei hervorragend zusammen. Aber auch die Bauordnung stellt strenge Regeln auf, wenn es um den Erhalt des Gebäudebestandes geht. Gleichzeitig stellt die Stadt durch ihre Sanierungsförderung sicher, dass der Wiener Altbau für kommende Generationen bewahrt bleibt. Ein weiterer Hebel ist die dringend notwendige Überarbeitung des bundesweiten Mietrechts. Denn im Altbau ist die Mietzinsbildung gesetzlich reglementiert, im Neubau in der Regel nicht“, so Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch.
Die im April 2023 ins Leben gerufene gemeinsamen Gebäudescreenings der Baupolizei (MA 37) und der Gruppe Sofortmaßnahmen und Stadtservice können mittlerweile auf eine stolze Bilanz zurückblicken: In 13 Bezirken (Bezirke 1, 2, 3, 5, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 16, 20, 21) wurden mittlerweile 68 Gebäudescreenings organisiert. Dabei wurden insgesamt 7256 Gebäude überprüft. Das Resultat - es kam zu 1940 Beanstandungen, wobei dabei oftmals mehrere Beanstandungen in denselben Häusern notwendig waren.
Neue Zielgebiete in Penzing und Währing
Nun wird die Offensive - mit Penzing und Währing - auf die nächsten zwei Bezirke mit Altbaubestand ausgeweitet. Die Bezirksvorsteherin Penzing Michaela Schüchner zeigt sich darüber sehr erfreut: „Als Bezirk mit fast 100.000 Einwohner*innen ist es wichtig, leistbaren Wohnraum für alle zu schaffen sowie zu erhalten. Die Offensive Altbauten hilft dabei, das Grätzl um den HC-Artmann-Park weiterhin so lebenswert zu gestalten. Mein Dank gilt dem gemeinsamen Team von Stadtservice, Sofortmaßnahmen und der Baupolizei, die verschränkt diese wichtige Aufgabe offensiv übernehmen.“
Beanstandungen feuerpolizeilich, baulicher oder sanitärer Natur
Der Großteil der Beanstandungen ist feuerpolizeilicher Natur (rund 56 %), gefolgt von baulichen Unzulänglichkeiten (rund 39 %) und – zu einem weitaus geringeren Teil – sanitären Beanstandungen (rund 4 %). Diese wurden an die entsprechenden Stellen der Stadt Wien weitergeleitet und werden verfolgt. Flankiert werden die Gebäudescreenings stets vom mobilen Büro des Stadtservice Wien. Dieses steht dabei vor Ort für Rückfragen und Anregungen der Wienerinnen und Wiener jederzeit zur Verfügung.
„Unser täglicher Auftrag ist es, die Wohnqualität in unserer Stadt zu verbessern. Die Teams gehen in den Grätzeln Haus für Haus vor, um zu erfassen, wo es bauliche, feuerpolizeiliche oder sonstige sicherheitsrelevante Probleme gibt. Auffälligkeiten werden dokumentiert und an die zuständigen Stellen zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Dadurch entsteht ein klares Gesamtbild und damit die Grundlage, um für gute Wohnverhältnisse für die Wiener Bevölkerung in den Grätzeln zu sorgen“, führt der Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen und Stadtservice Walter Hillerer aus.
Mit Bauwerksbuch zum Gebäudepickerl
Die Gebäudescreenings sind allerdings nicht die einzige Maßnahme der Stadt, um den Gebäudebestand einerseits hinsichtlich des Erscheinungsbildes, aber noch mehr hinsichtlich einer möglichst hohen Wohnqualität zu garantieren.
Durch die Bauordnungsnovelle 2023 wurden die Bestimmungen bezüglich der Verpflichtungen zur Instandsetzung von Gebäuden verschärft. Durch die neuen Regelungen ist seit Inkrafttreten der Novelle keine einzige neu beantragte sogenannte „wirtschaftliche Abbruchreife“ mehr erteilt worden. Weiters ist aktuell eine weitere nachhaltige Maßnahme, durch die Einführung eines verpflichtenden Bauwerksbuchs (sogenannte „Gebäude-Pickerl“), in Umsetzung. Damit sind Gebäudebesitzer verpflichtet nachweislich Instandsetzungsmaßnahmen zu dokumentieren.
„Wien zeigt einen beachtlichen Altbaubestand, der neben dem Charme von großzügigen Raumhöhen und Nutzungsflexibilität auch besondere Herausforderungen an seine Erhaltung und zeitgemäße Nutzung nach sich zieht. Eine Maßnahme der letzten Novelle der Bauordnung ist die Verpflichtung zur Anlage eines sogenannten Bauwerksbuches in elektronischer Form. Wir wollen, dass die Gebäude in Wien sicher, erhalten und lebenswert bleiben – für die Menschen, die heute darin wohnen, und für die kommenden Generationen“, so der interimistische Leiter der MA 37 – Baupolizei Bernhard Gutternigh.
Die Übergangsfrist zur Führung eines verpflichtenden Bauwerksbuch für Gebäude, die vor dem 1.1.1919 errichtet wurden endet mit 31.12.2027 (betrifft rund 31.000 Gebäude in Wien). Die Frist für Gebäude mit einem Errichtungsdatum vor dem 1.1.1945 endet Ende 2030 (betrifft rund 23.500 Gebäude).
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Mediensprecher Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch
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Pressesprecher – Magistratsdirektion/Gruppe Sofortmaßnahmen
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