- 05.05.2026, 10:00:33
- /
- OTS0052
Gefahr für Hunde: Hitze im Auto hat auch heuer wieder Saison
Tierschutzombudsstelle Wien: 13 Anzeigen im vergangenen Jahr
Die Sonne scheint, die Luft ist mild – der Mai in Wien fühlt sich herrlich an. „Die Gefahr für Hunde, die im Frühling im Auto zurückgelassen werden, ist jedoch genauso groß wie in Sommer. Bereits ab einer Außentemperatur von 20 Grad Celsius kann das Auto zur tödlichen Falle für Hunde werden“, so die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy. Sie appelliert an alle Tierfreund*innen, diese Gefahren nicht zu unterschätzen.
Konkret heißt das: Ein bei 24 Grad in der Sonne geparktes Auto kann innerhalb von 20 Minuten eine Innentemperatur von 48 Grad erreichen. Für Hunde führt dies in kurzer Zeit zu einem lebensbedrohlichen Zustand oder sogar zum Tod! Studien zeigen, dass etwa die Hälfte aller Hitzschlag-Patienten trotz intensiver tierärztlicher Betreuung nicht gerettet werden können. Für viele überraschend: Der Tod aufgrund eines Hitzschlags kann bis zu 48 Stunden nach dem Vorfall eintreten. Selbst wenn ein Hund lebend aus einem überhitzten Auto befreit werden kann, gibt es somit keinerlei Garantie, dass er tatsächlich überlebt.
Im Jahr 2025 wurden in Wien 13 Anzeigen wegen im Auto zurückgelassener Hunde verzeichnet. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Besonders alarmierend: Auch Parkgaragen bieten keinen sicheren Hitzeschutz! „Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dort sei es immer kühler. Doch wir kennen Fälle, in denen die Temperaturen auch in Tiefgaragen lebensbedrohlich waren“, so Persy.
Was tun, wenn man einen zurückgelassenen Hund im Auto entdeckt und Gefahr der Überhitzung droht?
Wenn der Hund stark hechelt, apathisch daliegt und/oder nicht beziehungsweise kaum auf Klopfen und Bewegungen an der Scheibe reagiert, dann
- Sofort die Polizei unter 133 rufen und Autokennzeichen sowie Standort durchgeben.
- Den Wagen öffnen (lassen) und das Tier befreien.
- Erste Hilfe leisten: Den Hund in den Schatten bringen und mit Trinkwasser versorgen. Den Hund umgehend in die nächste Tierarztpraxis bringen.
Wenn der Hund ansprechbar ist, dann
- Wenn möglich Lenker*in ausrufen lassen (z.B. im Supermarkt, Shopping-Center).
- Beim Wagen bleiben und Zustand des Hundes beobachten.
- Wenn sich der Zustand des Tieres verschlechtert, dann Polizei rufen, Autokennzeichen sowie Standort durchgeben, Wagen öffnen (lassen), Hund im Schatten mit Trinkwasser versorgen und ggf. veterinärmedizinisch behandeln lassen.
Strenge Strafen für verantwortungslose Hundehalter*innen
Die rechtlichen Konsequenzen für das Zurücklassen eines Tieres im heißen Auto sind schwerwiegend. Neben einer Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro – im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro – droht eine Anzeige nach dem Strafgesetzbuch (§ 222 StGB). „Es handelt sich um ein besonders grausames Leid, das sich ganz leicht vermeiden lässt. Retten Sie Leben – lassen Sie Ihren Hund niemals in einem Auto zurück, das sich aufheizen kann.“, appelliert Tierschutzombudsfrau Eva Persy abschließend.
Alle wichtigen Hinweise und Erste-Hilfe-Tipps rund um das Thema „Hund im Auto“ hat die Tierschutzombudsstelle Wien auf einem handlichen Flyer sowie Plakat zusammengefasst. Diese können hier heruntergeladen werden. Weiterführende
Rückfragen & Kontakt
Tierschutzombudsstelle Wien
Eva Persy
Mobil: +43 1 3180076 75079
E-Mail: [email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK






