- 30.04.2026, 09:00:32
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- OTS0038
Landwirt: Tierhalteverbot rechtswidrig
Landesverwaltungsgericht Steiermark erklärt das über einen Milchbauern verhängte Tierhalteverbot als rechtswidrig
Im Auftrag eines Landwirtes mit Milchwirtschaft hat die auf öffentliches Recht, Tierschutzrecht und Tierrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Akkad erfolgreich eine Bescheidbeschwerde gegen ein behördlich verhängtes Tierhalteverbot durchgefochten. Der Bescheid war rechtswidrig und wurde zur Gänze aufgehoben.
„Das Tierhalteverbot ist das schärfste Mittel des Tierschutzrechts und darf nur unter strengsten Voraussetzungen verhängt werden“, so Rechtsanwalt Peter Akkad, der den betroffenen Landwirt im Verfahren erfolgreich vertreten hat. “Das Erkenntnis hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung: Es stellt klar, dass Behörden auch im sensiblen Bereich des Tierschutzes strikt an rechtsstaatliche Grundsätze gebunden sind”.
Für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet dies ein wichtiges Signal: Eingriffe in die Tierhaltung müssen nicht nur fachlich, sondern auch rechtlich einwandfrei begründet sein. Andernfalls sind sie aufzuheben.
Rückfragen & Kontakt
Rechtsanwaltskanzlei Akkad
Mag.iur. Peter Akkad, akad. Europarechtsexperte
Telefon: +43 7242 350850
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.akkad.at
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