- 29.04.2026, 10:46:02
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Kinderschutz bei sexualisierter Gewalt: Zwischen Krise und Verantwortung
Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen stellt eine der gravierendsten Formen der Kindeswohlgefährdung dar und erfordert entschlossenes Handeln auf fachlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene. Im Vorfeld der 4. Kinderschutztagung des Bundesverbands Österreichischer Kinderschutzzentren wurden aktuelle Daten, Forschungsergebnisse und zentrale Forderungen präsentiert, die sowohl das Ausmaß der Problematik als auch bestehende strukturelle Defizite verdeutlichen.
Sexualisierte Gewalt und Missbrauch sind schwerste Formen von Kindeswohlgefährdung
Bereits die verfügbaren Zahlen zeigen die Dimension: Laut Statistik Austria sind 7,1 % der Mädchen unter 15 Jahren von sexualisierter Gewalt betroffen. Erste Übergriffe erfolgen häufig bereits im frühen Kindesalter. Auch polizeiliche Daten belegen die hohe Betroffenheit – 44 % der Opfer von Sexualdelikten sind minderjährig, unter Einbeziehung junger Erwachsener steigt dieser Anteil auf 55 %. Für Buben fehlen vergleichbare Prävalenzdaten, Schätzungen gehen jedoch von 5 bis 10 % betroffenen Männern aus. Petra Birchbauer, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Österreichischer Kinderschutzzentren, betont: „Sexueller Missbrauch und sexualisierte Gewalt gehören zu den schwersten Formen der Kindeswohlgefährdung, die erhebliche Folgen für das jeweilige Kind haben können – insbesondere, wenn Kinder nicht entsprechende Unterstützung bekommen
Sexueller Missbrauch und sexualisierte Gewalt gehören zu den schwersten Formen der Kindeswohlgefährdung, die erhebliche Folgen für das jeweilige Kind haben können – insbesondere, wenn Kinder nicht entsprechende Unterstützung bekommen.“
Geringe Offenlegungsquote durch Scham, Schuldgefühle und Abhängigkeitsverhältnisse
Ein Großteil der Taten findet im sozialen Nahraum statt: Rund 75 % der Übergriffe werden durch Personen aus dem familiären oder nahen Umfeld verübt. Gleichzeitig ist die Offenlegungsquote äußerst gering – nur etwa 5 % der Betroffenen wenden sich direkt an Behörden oder spezialisierte Einrichtungen. Gründe dafür sind Scham, Schuldgefühle und Abhängigkeitsverhältnisse. „Es braucht österreichweite Sensibilisierungsmaßnahmen, etwa in Form von kontinuierlichen Kampagnen“, unterstreicht Birchbauer die Notwendigkeit struktureller Prävention.
Auch Bezugspersonen benötigen Zugang zu Unterstützungsangeboten
Neben Prävention ist der Ausbau von Unterstützungsstrukturen zentral. Betroffene Kinder und Jugendliche sowie ihre Bezugspersonen benötigen raschen Zugang zu Beratung, Krisenintervention sowie psychosozialer und therapeutischer Begleitung.
„Betroffene Kinder und Jugendliche, aber auch deren Bezugspersonen, benötigen raschen Zugang zu spezialisierten Unterstützungsangeboten“, so Birchbauer.
Forschungsprojekt „Elternschaft nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend“
Forschungsergebnisse verdeutlichen zudem die langfristigen Auswirkungen sexualisierter Gewalt. Bianca Nagel, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitut zu Geschlechterfragen (SoFFI-Berlin) / Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) sowie an der der Alice Salomon Hochschule Berlin, verweist auf eine Studie mit über 600 Betroffenen: „Die Folgen von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend können komplex und langfristig sein und betreffen oft das gesamte Leben.“ Rund ein Drittel der Befragten gab an, dass die eigene Betroffenheit ihre Entscheidung für oder gegen Kinder beeinflusst hat. 70 % berichten von täglichen Nachwirkungen, viele stellen eigene Unterstützungsbedarfe zugunsten der Kinder zurück.
„Viele Eltern stellten sich die grundlegende Frage, ob sie als Betroffene überhaupt gute Eltern sein könnten“, beschreibt Nagel zentrale Unsicherheiten. Gleichzeitig zeigt die Studie auch Ressourcen: „Trotz der Belastungen zeigt die Studie aber auch vielfältige Kompetenzen, Resilienz und Ressourcen der betroffenen Eltern.“
Ein differenzierter Unterstützungsbedarf ergibt sich insbesondere für Eltern mit Gewalterfahrungen. „Betroffene Eltern sollten in Angeboten der Eltern- und Familienbegleitung explizit und sichtbar als Zielgruppe genannt werden“, fordert Nagel.
Tabuthemen: Von sexualisierter Gewalt betroffene Buben, sexualisierte Gewalt zwischen Geschwistern und Frauen als Täterinnen
Besondere Aufmerksamkeit gilt weiterhin tabuisierten Themen. Peter Caspari, wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Praxisforschung und Projektberatung in München, hebt hervor, dass auch Buben in erheblichem Ausmaß betroffen sind und gängige Annahmen nicht zutreffen: „Buben können sich gegen sexualisierte Gewalt nicht besser wehren als Mädchen.“ Zudem rückt sexualisierte Gewalt zwischen Geschwistern stärker in den Fokus. „Es gibt Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass sexualisierte Gewalt zwischen Geschwistern die häufigste Form von sexualisierter Gewalt ist“, so Caspari. Gleichzeitig bestehen in diesem Bereich hohe Aufdeckungshürden und Unsicherheiten im fachlichen Umgang.
Auch die Rolle weiblicher Täterinnen ist bislang unzureichend berücksichtigt. Dirk Bange, Leiter des Amtes für Familie der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg, betont: „Über weibliche Täterinnen bei sexualisierter Gewalt wird zu wenig gesprochen und geforscht.“
Stereotype Geschlechterbilder erschweren die Aufdeckung zusätzlich. „Die Kinder befürchten zu Recht, dass sie nicht ernst genommen werden bzw. ihnen nicht geglaubt wird“, so Bange.
Zeitgemäßer Kinderschutz im digitalen Raum berücksichtigt sowohl Schutzbedarf als auch Entwicklungsrechte von Kindern und Jugendlichen
Zunehmend verlagert sich sexualisierte Gewalt auch in den digitalen Raum. Hedwig Wölfl, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands Österreichischer Kinderschutzzentren, weist auf neue Risiken hin: „Digitale Räume eröffnen neue Möglichkeiten, sind aber zugleich mit Risiken verbunden, etwa durch Cybergrooming, Sextortion oder nicht-einvernehmliche Weitergabe von Bildmaterial
Digitale Räume eröffnen neue Möglichkeiten, sind aber zugleich mit Risiken verbunden, etwa durch Cybergrooming, Sextortion oder nicht-einvernehmliche Weitergabe von Bildmaterial.“ Zeitgemäßer Kinderschutz müsse daher sowohl Schutzbedarfe als auch Entwicklungsrechte von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen.
Konkrete Forderungen der Kinderschutz-Expert:innen
Vor diesem Hintergrund fordern die Kinderschutz-Expert:innen einen strukturellen Ausbau von Prävention, Forschung und Versorgung. Dazu zählen österreichweite Sensibilisierungskampagnen, verpflichtende Fortbildungen für Fachkräfte, eine verbesserte Datengrundlage sowie der nachhaltige Ausbau und die langfristige Finanzierung der Kinderschutzzentren.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Fördermaßnahme „Stärkung der Krisenintervention in Österreich“, die vom Bundesministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 2022 ins Leben gerufen wurde, und durch die der Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren seit 2024 rund 300 Fachkräfte finanziert und etwa 45.000 Stunden Krisenintervention für rund 18.000 Betroffene ermöglichen konnte. Die Förderung führte zu konkreten Verbesserungen wie kürzeren Wartezeiten, erweiterten Öffnungszeiten und neuen Standorten sowie zur Einrichtung des ersten digitalen Kinderschutzzentrums.
„Krisen treffen die verletzlichsten Mitglieder der Gesellschaft am härtesten“, betont Birchbauer. „Die Kinderschutzzentren können helfen – aber nur, wenn die finanziellen Mittel weiterhin nachhaltig zur Verfügung stehen
Die Kinderschutzzentren können helfen – aber nur, wenn die finanziellen Mittel weiterhin nachhaltig zur Verfügung stehen.“
Rückfragen & Kontakt
Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.oe-kinderschutzzentren.at
Website: https://digitales-kinderschutzzentrum.at/
Website: www.kinderschutztagung.at
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