- 16.04.2026, 07:00:34
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Größte Novelle des Waffengesetzes seit 30 Jahren geht in Umsetzung
Zweiter Teil der Waffengesetz-Novelle tritt mit 28. April 2026 in Kraft – Verschärfungen bei Eignungstestung, Anhebung des Mindestalters und erweiterte Befugnisse für Polizei
Der Amoklauf am 10. Juni 2025 in einem Grazer Gymnasium hat sich tief in das kollektive Gedächtnis der Österreicherinnen und Österreicher eingebrannt. Zehn Menschen mussten durch diese grauenhafte Tat auf brutale Art und Weise ihr Leben lassen.
Für die österreichische Bundesregierung war unmittelbar klar: Nach einer solchen Schreckenstat darf nicht zur Tagesordnung übergegangen werden. Mit der Regierungserklärung und dem Beschluss des Ministerrats am 18. Juni desselben Jahres wurden unverzüglich legistische Maßnahmen eingeleitet.
Anlässlich des unmittelbar bevorstehenden in Kraft treten der Waffenrechtsänderung sagte Innenminister Gerhard Karner: „Das klare Ziel dieser Novelle ist ein Mehr an Sicherheit. “
Die Verschärfung des Waffengesetzes beinhaltet wesentliche Änderungen und wird in zwei Schritten gesetzlich etabliert. Der erste Teil der Novelle trat bereits mit 1. November 2025 in Kraft. Eine verlängerte Abkühlphase, respektive die Erweiterung der Wartefrist zwischen Beantragung und Übergabe einer Schusswaffe, sowie der verbesserte Informationsaustausch zwischen Behörden waren die ersten Schritte. Darunter fällt auch die künftige Verwendung der Stellungsergebnisse für individuelle waffenrechtliche Beurteilungen.
„Notwendige Verschärfungen erforderten umfangreiche technische Vorarbeiten, unter anderem zur Registrierung und Erfassung im zentralen Waffenregister. Die Expertinnen und Experten des Innenministeriums haben daher in den vergangenen Monaten intensiv an der Umsetzung gearbeitet und diese nun zum Abschluss gebracht“, ergänzte Karner.
Staatssekretär Jörg Leichtfried betonte: „Mit der Umsetzung der Novelle des Waffengesetzes setzen wir ein klares Zeichen: Der Schutz von Menschenleben hat Vorrang vor freiem Zugang zu Waffen. Der Fokus liegt dabei auf Prävention statt Reaktion. Denn Sicherheit beginnt damit, dass wir genauer hinschauen, bevor wir Verantwortung in Form einer Waffe vergeben. Mit der neuen Regelung schließen wir nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, sondern geben den Schlüssel nur noch jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind.“
Zweiter Novellenteil ab 28. April 2026 in Kraft
Eine noch restriktivere Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird durch den zweiten Teil der Novelle umgesetzt, die mit 28. April 2026 in Kraft tritt. Folgende Eckpunkte sind hiervon umfasst und bilden den Abschluss der Gesetzesnovelle:
- Verschärfung der psychologischen Eignungstestung durch ein verpflichtendes Explorationsgespräch und moderne vorgelagerte Testverfahren in enger Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten sowie Fachverbänden.
- Anhebung des Mindestalters für den Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen (Revolver, Pistolen) auf 25 Jahre sowie für Langwaffen auf 21 Jahre (Ausnahmen für Jäger, Sportschützen und aus beruflichen Gründen).
- Für den Besitz von Langwaffen wird zukünftig eine spezielle Form der Waffenbesitzkarte notwendig sein.
- Erweiterte polizeiliche Kontrollbefugnisse im unmittelbaren Umkreis von Schulen und Kindergärten.
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