• 09.04.2026, 13:29:04
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BFG-Urteil bestätigt: Pauschale Einordnung von Hanfprodukten unter das Tabakmonopol gescheitert!

ÖCB: „Klares Signal für Rechtssicherheit – Behördenpraxis rechtlich nicht haltbar“

Wien (OTS) - 

Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzgerichts bringt Klarheit in eine seit Monaten geführte Debatte rund um den Verkauf von Hanfprodukten in Österreich. Im konkreten Fall ging es um die Beschlagnahme von Hanfblüten, die über Automaten („Hanfomat“) durch die RETO Concept GmbH des Unternehmers Thomas Reisenhofer in Salzburg verkauft wurden. Das Unternehmen ist im Handel mit Hanfprodukten tätig und vertreibt diese unter anderem über Automatenlösungen.

Tabakmonopol für Hanfprodukte ist gescheitert

Das Zollamt hatte die Produkte im März 2025 sichergestellt und den Verkauf als Verstoß gegen das Tabakmonopol gewertet. Das Bundesfinanzgericht stellte nun klar, dass diese Beschlagnahme rechtswidrig war und hob den Bescheid auf.

„Für den Österreichischen Cannabis Bundesverband (ÖCB) ist das ein wichtiger Erfolg und eine Bestätigung unserer Rechtsposition. Dieses Urteil zeigt deutlich, dass die Vorgehensweise der Behörden auf keiner tragfähigen rechtlichen Grundlage basiert hat. Der Versuch, Hanfprodukte pauschal unter das Tabakmonopol zu stellen, ist gescheitert!“, erklärt ÖCB-Obmann Klaus Hübner.

„Rechtssicherheit statt Willkür“

Das Gericht stellte insbesondere fest, dass die Argumentation des Zollamts rechtlich nicht ausreicht. So hält das Bundesfinanzgericht ausdrücklich fest, dass das herangezogene VwGH-Erkenntnis „keine Aussage darüber [trifft], inwieweit getrocknete Hanfblüten Gegenstände des Tabakmonopols sind“ und dass der bloße Verweis darauf „nicht ausreicht“, um einen Monopolverstoß zu begründen.

Für den ÖCB ist das Urteil ein starkes Signal für mehr Rechtssicherheit in der Branche. „Wir haben mit dem Gutachten von Verfassungsjuristen Prof. Heinz Mayer von Anfang an darauf hingewiesen, dass Cannabis kein Tabak ist und daher nicht dem Tabakmonopol unterliegt. Das Urteil bestätigt diese Sichtweise und stärkt all jene Betriebe, die sich rechtskonform verhalten“, so Hübner.

Dringender politischer Handlungsbedarf

Gleichzeitig sieht der Verband weiterhin dringenden Handlungsbedarf auf politischer Ebene. Die aktuelle Rechtslage führt nach wie vor zu Unsicherheit bei Unternehmen und Vollzugsbehörden. „Es braucht jetzt klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die Rechtssicherheit schaffen und den legalen Markt stärken, anstatt ihn zu behindern“, betont Hübner.

Der ÖCB wird sich weiterhin aktiv für eine sachliche und rechtssichere Regulierung von Cannabisprodukten in Österreich einsetzen. Ziel bleibt es, den legalen Markt zu stärken, den Schwarzmarkt zurückzudrängen und Betrieben eine verlässliche Perspektive zu bieten.

Rückfragen & Kontakt

Mag. Klaus Hübner

Obmann des ÖCB (Österreichischer Cannabis-Bundesverband)
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.oecbverband.at

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