• 08.04.2026, 13:23:32
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  • OTS0104

ORF Compliance-Untersuchung bestätigt: Keine sexuelle Belästigung durch Mag. Roland Weißmann

Trotz vollständiger Entlastung: ORF beendet Dienstverhältnis – schwere Vorwürfe gegen Vorgehensweise

Wien (OTS) - 

Der Rechtsvertreter von Mag. Roland Weißmann, Dr. Oliver Scherbaum, äußert sich zur nunmehr abgeschlossenen Compliance-Untersuchung des ORF:
„Mag. Roland Weißmann erlangte am 8.4.2026 Kenntnis vom Ergebnis der Untersuchung durch den ORF. Scherbaum zitiert die vom ORF übermittelten Eckpunkte im Volltext:

Im Rahmen einer Gesamtwürdigung der vorliegenden Aussagen wie auch der vorgelegten Unterlagen sind Frau Dr. Scheck-Kollmann und wir zum Ergebnis gekommen, dass das überprüfte Verhalten die Definition der sexuellen Belästigung (§ 6 Abs 2 GlBG) nicht erfüllt. Dies liegt vor allem daran, dass wir nicht feststellen konnten, dass Mag. Weißmann zu irgendeinem Zeitpunkt berufliche Konsequenzen, welcher Natur auch immer, gegenüber der Betroffenen angedroht oder auch nur angedacht hätte, wenn sie seinen Avancen nicht nachgibt. Vielmehr zeigt das faktische Verhalten von Mag. Weißmann während und nach dem Untersuchungszeitraum, dass die Ablehnung durch die Betroffene für sie keinerlei negative berufliche Konsequenzen und auch sonst keinen Einfluss auf ihr Arbeitsumfeld hatte. Schließlich konnte auch die Unerwünschtheit des Verhaltens von Mag. Weißmann nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden.“

Scherbaum weiter: „Klarer kann das Ergebnis dieser Untersuchung nicht ausfallen. Es liegt keine sexuelle Belästigung und auch kein sonstiges Fehlverhalten durch meinen Mandanten vor. Der Vorwurf der sexuellen Belästigung ist in sich zusammengebrochen. Das Ergebnis bestätigt, was Mag. Weißmann seit Beginn der Diskussion um seine Person gesagt hat.
Dass der ORF dennoch von angeblichen Verstößen gegen „ethische Standards“ spricht, ist ein durchschaubarer Versuch, trotz klarer Entlastung ein Fehlverhalten zu konstruieren. Dafür gibt es weder eine tatsächliche Grundlage noch eine rechtliche Rechtfertigung.

Es stellt sich die Frage, wozu der Sachverhalt überhaupt untersucht wurde, wenn Mag. Weißmann trotz vollumfänglicher Entlastung vom Direktorium vor die Türe gesetzt wird. Der bemühte „Anschein eines unangemessenen Verhaltens“ stützt sich – soweit überhaupt nachvollziehbar – ausschließlich auf private Kommunikation zwischen zwei erwachsenen Personen. Mag. Weißmann hat stets eine klare Trennung zwischen privatem und beruflichem Verhalten eingehalten. Ein arbeitsrechtlicher Bezug wird vom ORF lediglich behauptet, aber nicht belegt. Roland Weißmann hat diese Kommunikation niemals öffentlich gemacht, dies war die ORF-Mitarbeiterin vertreten durch ihren Anwalt und das Stiftungsratspräsidium, das mit einer Presseaussendung überhaupt erst einen öffentlichen Anschein in dieser Causa erweckt hat. Dieses Verhalten ist nicht Roland Weißmann zuzurechnen, die daraus nun konstruierte „Unternehmensschädigung“ ist sachlich unhaltbar. Die Privatsphäre zwischen zwei Menschen ist absolut geschützt - auch ein ORF Generaldirektor hat ein Recht auf Privatsphäre. Die Beendigung des Dienstverhältnisses trotz vollständiger Entlastung ist daher nicht nur unverständlich, sondern wirft grundlegende Fragen zur Fairness und Rechtsstaatlichkeit des Vorgehens des ORF auf.

Mag. Weißmann wurde seit dem 4. März einer für Österreich bislang beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung ausgesetzt und in einer „Nacht und Nebel-Aktion“ nach 31 Jahren vor der Wiederbestellung als ORF Generaldirektor aus dem Amt gedrängt. Dass der ORF diese Vorverurteilung nun faktisch fortsetzt, obwohl die Vorwürfe widerlegt sind und in diesem Zusammenhang sogar Strafanzeige eingebracht werden musste, ist inakzeptabel. Mag. Weißmann wird dieses Vorgehen nicht hinnehmen. Sämtliche rechtlichen Ansprüche – sowohl im Hinblick auf den abgenötigten Rücktritt, die Beendigung des Dienstverhältnisses als auch auf die fortgesetzte rufschädigende Darstellung – werden nunmehr konsequent verfolgt“, so Scherbaum.

Rückfragen & Kontakt

Brandstätter Scherbaum Rechtsanwälte OG
Dr. Oliver Scherbaum
Telefon: +4315338853

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