- 07.04.2026, 16:05:32
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Maßnahmen bei Begutachtungen als erster Schritt, weitere Reformen wichtig
Eine unabhängige Begutachtungsstelle und die Überarbeitung der Praxis der Hausbesuche sind notwendig
Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband begrüßt die von Sozialministerin Korinna Schumann vorgestellten Maßnahmen zur Verbesserung der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sowie des Sozialministeriumservices (SMS), hält jedoch fest, dass zusätzliche Reformen notwendig sind. „Bei der Ausarbeitung bieten wir gerne unsere Mitarbeit an. Durch die langjährigen Beratungs- und Vertretungstätigkeiten der Sozialrechtsabteilungen der KOBV-Landesverbände verfügen wir über eine umfassende Expertise und wissen, welche Herausforderungen es in der Praxis gibt“, begründet dies Franz Groschan, Präsident des KOBV Österreich – Der Behindertenverband.
Der angekündigte verpflichtende Verhaltenskodex für Gutachter:innen, die Stärkung der Kommunikation sowie Schulungen zugunsten eines „professionellen Umgangs mit schwierigen Situationen“ sind notwendige Schritte, um ein stabiles Fundament für respektvolle Begutachtungen aufzubauen. „Nachdem eine ärztliche Verpflichtung zur Ausbildung alleine zu wenig ist, drängen wir schon seit Längerem auf Fortbildungen im Bereich der sozialen Kompetenz. Allerdings darf auch die medizinisch-fachliche Weiterbildung, etwa in Hinblick auf ME/CFS, nicht zu kurz kommen“, sagt Regina Baumgartl, Generalsekretärin des KOBV Österreich – Der Behindertenverband.
Die „ausdrückliche Ermöglichung“, sich in Zukunft von einer Vertrauensperson bei allen Begutachtungen begleiten lassen zu können und die explizite Information im Vorfeld darüber, hält Baumgartl für längst überfällig. „Der Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson ist bislang jedoch nur im Bundespflegegeldgesetz vorgesehen und muss in allen Bereichen der Sozialversicherung, wie bei Berufsunfähigkeits-, Invaliditätspensions- und Rehabilitationsgeldbegutachtungen, aber auch bei Begutachtungen in Behindertenpass- und Feststellungsverfahren, gesetzlich verankert werden“, betont sie. Eine Erhöhung der Transparenz, wie sie zugesagt wurde, ist ebenfalls ganz im Sinn des KOBV Österreich – Der Behindertenverband. Ärztliche Entscheidungen müssen nachvollziehbar und verständlich dargelegt werden.
Unabhängige Begutachtungsstelle fehlt
Trotz der zahlreich präsentierten Maßnahmen ortet der größte Behindertenverband Österreichs Verbesserungsbedarf. Ein Beschwerdemanagement für die PVA und das SMS ist zwar dahingehend sinnvoll, dass wiederkehrende Probleme aufgedeckt werden können. Wichtiger wäre es allerdings, nachhaltige Voraussetzungen für eine wertschätzende Begutachtungspraxis zu schaffen, wofür ausreichend Zeit für Begutachtungen sowie fachlich und sozial bestens ausgebildetes Personal unabdingbar sind, damit gar keine Beschwerden eingebracht werden müssen.
Während ein Beschwerdemanagement als kurz- bis mittelfristige Lösung zu sehen ist, wäre eine unabhängige, von den Entscheidungsträgern getrennte Begutachtungsstelle langfristig eine sinnvolle Maßnahme. „In der Hoffnung, dass Gutachter:innen unvoreingenommen in eine Begutachtung gehen, sich Zeit nehmen können und alle medizinischen Unterlagen sowie Befunde berücksichtigen, erachten wir eine eigenständige, von den Entscheidungsträgern losgelöste Begutachtungsstelle als zweckmäßig“, sagt Baumgartl.
Praxis der Hausbesuche ist zu überarbeiten
Notwendig ist zudem, Begutachtungsprozesse barrierefrei auszugestalten – nicht nur für Menschen mit körperlicher Behinderung, sondern auch für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen sowie für Menschen mit Sehbehinderung. Es bedarf daher Angebote von Gebärdensprache und Schriftdolmetsch sowie von Braille-Schrift und taktilen Leitsystemen. „Wichtig wäre auch, eine Möglichkeit von Begutachtungen im Wege von Hausbesuchen zu schaffen. Aktuell werden vom SMS und den Sozialversicherungsträgern außer bei Pflegegeldverfahren keine Hausbesuche angeboten“, erklärt Baumgartl und setzt fort: „Es müssen klare, einheitliche Richtlinien ausgearbeitet werden, wann Hausbesuche durchzuführen sind.“ Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband bietet an, seine Expertise auch für die Definition dieser Kriterien zur Verfügung zu stellen.
Explizit begrüßt werden außerdem die von Korinna Schumann präsentierten Maßnahmen betreffend das SMS, „da sich die Kritik, die wir über PVA-Gutachten erhalten, oft mit der Kritik am SMS deckt“, wie Baumgartl darlegt. Wiederum soll es einen „kompakten und praxisnahen“ Leitfaden für Gutachter:innen, transparente Kommunikation mit Betroffenen und ein Beschwerdemanagement geben. Letztgenanntes ist überhaupt neu, nachdem das SMS bis dato keine eigene Ombudsstelle hat. „Manche unserer Mitglieder, die von den Mitarbeiter:innen der Sozialrechtsabteilungen der KOBV-Landesverbände vertreten werden, haben die Erfahrung gemacht, dass im SMS Daten bildgebender Diagnostik, wie MRT, CT und Röntgen, nicht geöffnet werden können“, spricht Baumgartl ein weiteres Problem an. „Es ist also höchste Zeit, technische Möglichkeiten zu schaffen, um dies zu ändern.“
Über den KOBV:
Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband setzt sich seit 1945 für die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Unser Ziel ist eine barrierefreie, inklusive und sozial gerechte Gesellschaft für alle.
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