- 02.04.2026, 12:02:32
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- OTS0082
Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtsansicht des ÖKV
VfGH-Entscheidung stellt rechtmäßigen Zustand für verantwortungsvolle Hundehaltung und -ausbildung wieder her
Der Verfassungsgerichtshof hat die Verordnung des ehemaligen Gesundheitsministers Johannes Rauch zum Verbot des Gebrauchshundesports Teil C aufgehoben. Damit bestätigt das Höchstgericht die Rechtsansicht des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV).
„Wir haben seit rund eineinhalb Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Verordnung aus unserer Sicht verfassungswidrig ist, weil sie in die Kompetenz der Bundesländer eingreift“, erklärt ÖKV-Präsident Philipp Ita. „Der VfGH hat bestätigt, was wir seit eineinhalb Jahren sagen: Diese Verordnung war politisch motiviert und rechtlich nicht haltbar und vor allem auch inhaltlich falsch.“
Der ÖKV hatte von Beginn an argumentiert, dass die Verordnung sicherheitspolizeiliche Materie betrifft und damit in die Zuständigkeit der Länder fällt. Aus Sicht des Verbandes ist es bedauerlich, dass es nicht längst zu einer politischen Lösung gekommen ist. „Die Politik hätte ausreichend Zeit gehabt, diese Frage sachlich zu lösen. Stattdessen musste sie letztlich vor dem Verfassungsgerichtshof entschieden werden“, so Ita.
Der ÖKV bedauert, dass durch diese Auseinandersetzung rund eineinhalb wertvolle Jahre für die Zuchtauslese, die Ausbildung und die vielen Hundesportlerinnen und Hundesportler verloren gegangen sind. Für viele engagierte Hundesportler habe die rechtliche Unsicherheit eine unnötige Belastung und Kosten und eine Verdrängung ins benachbarte Ausland dargestellt.
„Mit dieser Entscheidung ist nun wieder ein rechtmäßiger Zustand hergestellt. Für unsere verantwortungsvollen Hundehalter und ihre Gebrauchshunde ist das eine große Erleichterung“, sagt Ita.
Gleichzeitig sieht der ÖKV damit ein zentrales Kapitel rund um verantwortungsvolle Ausbildung und Haltung von Gebrauchshunden höchstgerichtlich abgeschlossen.
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Österreichischer Kynologenverband (ÖKV)
Philipp Ita
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