• 31.03.2026, 10:00:51
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Hanel-Torsch: MieterHilfe der Stadt Wien überprüft Vorschreibungen kostenlos auf Rechtmäßigkeit - Mieterhöhung ab 1. April möglich

Schauen Sie auf Ihr Geld und sichern Sie sich Ihr Recht – mit kompetenter und kostenloser Unterstützung der Mietrechts-Expert*innen der Stadt Wien.

Wien (OTS) - 

Ab dem 1. April können die Mietzinse bei vielen Mietverhältnissen erstmals in diesem Jahr wieder erhöht werden – allerdings unter deutlich strengeren Voraussetzungen als bisher. Die im vergangenen Jahr von der Bundesregierung beschlossene „Mietpreisbremse“ bringt grundlegende Änderungen mit sich.

Konkret bedeutet das: Im Bereich der meisten Altbauwohnungen sowie in Gemeindebauwohnungen ist eine Erhöhung von 1 % möglich, im freien Markt von maximal 3,3 %. Durch die neuen Regelungen kann es zu Unsicherheiten und unzulässigen Mieterhöhungen kommen. Daher gilt: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten.

Wohnbau- und Frauenstadträtin Elke Hanel-Torsch erklärt: „Faire und gerechte Mietbedingungen müssen in Wien eine Selbstverständlichkeit sein. Die im letzten Jahr beschlossene Mietpreisbremse ist dabei ein Schritt, mit dem die Wienerinnen und Wiener in den kommenden Jahren spürbar entlastet werden. Gleichzeitig muss für alle Mieterinnen und Mieter Klarheit herrschen: wie sind die neuen Regelungen anzuwenden und welche Mieterhöhungen sind zulässig. Dafür braucht es die Möglichkeit für individuelle, verlässliche Information und Beratung. Die MieterHilfe ist die zentrale Anlaufstelle der Stadt Wien, wenn es um Fragen rund ums Mietrecht geht – und steht auch bei Unklarheiten zu Mieterhöhungen kompetent zur Seite.“

Unterschiedliche Erhöhungen – Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen!

Grundsätzlich gilt: Mieterhöhungen sind höchstens einmal jährlich zulässig und im Jahr 2026 frühestens ab April möglich. Voraussetzung dafür ist weiterhin, dass im Mietvertrag eine sogenannte Wertsicherungsklausel vereinbart wurde; ohne eine solche Vereinbarung sind Erhöhungen des Mietzinses nicht zulässig.

Zwischen dem geregelten und dem nicht geregelten Bereich bestehen wesentliche Unterschiede. Zum geregelten Bereich zählen unter anderem die meisten Altbauwohnungen sowie Gemeindewohnungen. Hier dürfen die Mieten im Jahr 2026 maximal um 1 Prozent und im Jahr 2027 um höchstens 2 Prozent erhöht werden. Ab 2028 gelten dieselben Regeln wie sie im ungeregelten Mietbereich bereits ab diesem Jahr in Kraft sind.

Das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) gilt grundsätzlich für Haupt- und Untermietverträge über Wohnungen im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG). Im gemeinnützigen Wohnbau kommt es jedoch nur ausnahmsweise zur Anwendung, nämlich dann, wenn die Entgeltbildung nach § 13 Abs. 4 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) erfolgt und somit ein angemessener Mietzins vereinbart wurde.

Am freien Mietmarkt darf bereits 2026 die Inflation bis zu einer Höhe von 3 % voll weitergegeben werden. Liegt sie über diesem Wert, darf nur die Hälfte des darüberliegenden Anteils weitergegeben werden. Die Jahresinflation für 2025 liegt nach Angaben der Statistik Austria bei 3,6 Prozent – damit dürfen Mieten im freien Markt um maximal 3,3 Prozent steigen.

Neue Befristungsregelung für Mietverträge: fünf Jahre

Eine weitere Neuerung betrifft die Befristung von Mietverträgen. Während befristete Mietverträge bislang grundsätzlich eine Mindestdauer von drei Jahren aufweisen mussten, gilt nun: Ist der Vermieter Unternehmer, müssen neue befristete Mietverträge grundsätzlich auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen bzw. verlängert werden. Wird dennoch eine kürzere Befristung vereinbart, bleibt der Mietvertrag als solcher gültig; lediglich die vereinbarte kürzere Befristung ist rechtlich nicht durchsetzbar.

Dazu erklärt Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe der Stadt Wien: „Mit 2026 treten mehrere wichtige Änderungen im Mietrecht in Kraft. Mit unserem kostenlosen Beratungsangebot wollen wir für Rechtssicherheit bei den Mieterinnen und Mietern in Wien sorgen. Egal, ob es um die neue Mindestbefristung oder um die richtige Berechnung von Mieterhöhungen geht – zu sämtlichen Fragen steht die MieterHilfe gerne beratend zur Seite.“

Rückfragen & Kontakt

Stefan Hayden
Mediensprecher Stadträtin für Wohnbau und Frauen Elke Hanel-Torsch
Tel.: 0676/8118 81265
E-Mail: [email protected]

Wohnservice Wien
Presse & Kampagnen
Tel.: +43 (0)1 24503 25888
E-Mail: [email protected]

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